Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 98

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Wir wollen, dass die seit 1996 unverändert gebliebene Förderung der Volksgruppen endlich valorisiert wird – ich hoffe, das findet Ihre Zustimmung. Ich habe von Kollegin Stoisits vernommen, sie hat kritisiert, dass die Volksgruppen zu wenig Geld bekommen haben; wir wollen das drehen. Warum drehen wir nicht die Presse- und Parteien­förderung mit der Volksgruppenförderung? – Das wäre eine gute Überlegung, über die wir nachdenken könnten.

Ich habe diesen Abänderungsantrag jetzt eingebracht, er wurde auch verteilt; ich glaube, ich muss ihn in seinen Grundzügen nicht weiter erläutern. Es ist ein guter Vorschlag, treten Sie diesem Vorschlag auch bei! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger – in Richtung des das Rednerpult verlassenden Abg. Bucher –: Sie wollten noch einen zweiten Antrag einbringen! Wo ist der zweite Antrag? – Abg. Bucher: Ich habe ja gesagt: 39 und 40!)

13.20


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die Anträge der Abgeordneten Ing. Wes­tenthaler, Scheibner und Kollegen – jetzt noch einmal erläutert – sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 - BFG 2007) samt Anlagen (39 d.B. – XXIII. GP)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In der Anlage I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze wie folgt zu ändern:

VA-Ansatz

Aufgaben­bereich

Bezeichnung

 

Abzu­ändern

 

 

 

 

Von

Um

auf

 

 

 

 

Millionen Euro

 

1/10434

43

Presse- und Parteienförde­rung; Zuwendungen an poli­tische Parteien; Förderungen (Gesetzl. Verpflichtungen)

15,248

- 0,240

15,008

1/10506

43

Volksgruppenförderung; För­derungen

3,768

+ 0,240

4,008

2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen entsprechend zu berück­sichtigen.

 


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