Wir wollen, dass die seit 1996 unverändert gebliebene Förderung der Volksgruppen endlich valorisiert wird – ich hoffe, das findet Ihre Zustimmung. Ich habe von Kollegin Stoisits vernommen, sie hat kritisiert, dass die Volksgruppen zu wenig Geld bekommen haben; wir wollen das drehen. Warum drehen wir nicht die Presse- und Parteienförderung mit der Volksgruppenförderung? – Das wäre eine gute Überlegung, über die wir nachdenken könnten.
Ich habe diesen Abänderungsantrag jetzt eingebracht, er wurde auch verteilt; ich glaube, ich muss ihn in seinen Grundzügen nicht weiter erläutern. Es ist ein guter Vorschlag, treten Sie diesem Vorschlag auch bei! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger – in Richtung des das Rednerpult verlassenden Abg. Bucher –: Sie wollten noch einen zweiten Antrag einbringen! Wo ist der zweite Antrag? – Abg. Bucher: Ich habe ja gesagt: 39 und 40!)
13.20
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die Anträge der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner und Kollegen – jetzt noch einmal erläutert – sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.
Die Anträge haben
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Ing.
Westenthaler, Scheibner und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das
Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 - BFG 2007) samt Anlagen (39 d.B.
– XXIII. GP)
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. In der Anlage
I der im Titel bezeichneten Regierungsvorlage sind die nachfolgenden Voranschlagsansätze
wie folgt zu ändern:
VA-Ansatz |
Aufgabenbereich |
Bezeichnung |
|
Abzuändern |
|
|
|
|
Von |
Um |
auf |
|
|
|
|
Millionen Euro |
|
1/10434 |
43 |
Presse- und Parteienförderung; Zuwendungen an politische
Parteien; Förderungen (Gesetzl. Verpflichtungen) |
15,248 |
- 0,240 |
15,008 |
1/10506 |
43 |
Volksgruppenförderung; Förderungen |
3,768 |
+ 0,240 |
4,008 |
2. Die durch die Änderung bedingten Betragsänderungen sind
auch in den in der Anlage I sowie Ia, Ib und Ic enthaltenen Summenbeträgen
entsprechend zu berücksichtigen.
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