Eigenproduktionen wie die Serie „Mitten im 8en“ scheinen in Österreich niemanden vom Hocker zu reißen und fallen eher unter den Begriff Fadesse. – Öffentlich-rechtliches Fernsehen muss nicht fad sein, dies hängt immer von den Programmgestaltern ab! Ein positives Beispiel ist unter anderem auch der Kulturbereich mit den guten Inszenierungen zum Beispiel mit Anna Netrebko, die zu hohen Einschaltquoten führen.
Verständlicherweise ist jeder Sender – auch ein öffentlich-rechtlicher Sender – bemüht, zu mehr Zuschauern zu kommen. Muss das jedoch um jeden Preis sein? Muss der Zuschauer zwischen faden Eigenproduktionen und ausländischen Serien mit pädagogisch fragwürdigem Hintergrund hin- und hergerissen werden? – Als ÖVP-Abgeordnete erwarte ich mir von einem ORF-Generaldirektor mit öffentlich-rechtlichem Auftrag, diesem Auftrag gerecht zu werden und unserer Bevölkerung, vor allem der österreichischen Jugend, Bilder von positiver Lebensbewältigung zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der ÖVP.)
13.26
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.
13.26
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank und im Publikum! Es ist schwierig, da anzuknüpfen, denn das war jetzt ein kurzer Ausflug in den ORF und eine Programmkritik am ORF. Das ist sicher auch ein spannendes Thema, Frau Kollegin Riener, aber ich bleibe bei dem, was bei den Obersten Organen zuvorderst und eigentlich das ureigenste Anliegen des Hauses sein sollte.
Ein Vorredner hat dazu gemeint, wir haben die Verantwortung, besonders sparsam zu sein. – Ja, ich gebe ihm Recht. Einer der Punkte, die auch im Budgetkapitel „Oberste Organe“ eine Rolle spielen, ist das Geld, das im Rahmen des Bezügegesetzes noch immer für die Ruhe- und Versorgungsbezüge, die Alt-Politikerpensionen ausgegeben wird.
Ich kann Ihnen nur sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie Sparsamkeit ansprechen und damit meinen, der Umbau dieses Sitzungssaales sollte nicht erfolgen, wenn Sie nur darauf abzielen und nicht davon reden, dass wir bei den Politiker-/Politikerinnenpensionen nach dem alten System ein bestimmtes Legitimationsproblem haben, dann täuschen Sie sich.
Ich halte es wirklich für nicht verantwortbar, dass eine Debatte über das 1997 ausgelaufene System der Bezügepensionen beziehungsweise des Bezügerechtes hier in diesem Haus wenn überhaupt, dann nur in Ausnahmesituationen geführt werden kann. Wir sind jetzt im zehnten Jahr nach der Abschaffung des Bezügegesetzes beziehungsweise der Bezügepensionen, und die Bezügepensionen laufen munter weiter – und zwar nicht als Alt-Pensionen, die selbstverständlich bezahlt werden müssen, sondern für diejenigen, die jetzt – noch immer! – nach diesem 1997 abgeschafften Gesetz ausscheiden.
Ich wäre froh, wenn Sie denselben Maßstab, den Sie für das Bezügegesetz geltend machen, für das ASVG und Reformen im ASVG angewandt hätten, aber dazu haben Ihnen der Mut und die Kraft gefehlt: Im ASVG, im GSVG, im BSVG mussten die Reformen sofort und unmittelbar wirksam werden, weil Sie ja Millionen für das Budget lukrieren wollten – bei den Politikerpensionen lässt man sich Zeit.
Jetzt komme ich aber zu dem einen Punkt, der mich neben der angesprochenen Sparsamkeit bei Politikerpensionen schon etwas aufregt, und das ist das – einige
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