Kürzeren ziehen und keinen Anspruch auf Geld haben, wo sie ohnehin schon weniger verdienen!
Das wäre ein Beispiel dafür, wo es wichtig wäre, Gender-Budgeting einzuführen!
Zweites Beispiel: die Erhöhung der Mittel für die Wirtschaftsförderung, Förderaktionen der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH. – Da ist für 2007 und 2008 mehr Geld geplant, eine Steigerung um 12,7 Prozent im Vergleich zu 2006. Wenn man aber dann schaut, wer wie viel dieser Förderungen bekommt, und wenn man sieht, dass Frauen in Österreich zu jenen Unternehmern und Unternehmerinnen gehören, die kleine Betriebe leiten – und 95 Prozent aller Unternehmerinnen gehören zur Gruppe der Kleinstunternehmerinnen –, und wenn diese nur 17 Prozent der Mittel aus den Förderaktionen der AWS erhalten, dann muss man sagen: Das ist nicht halbe-halbe! Das ist nicht einmal ein Drittel, nicht einmal ein Viertel!
Da sieht man also wieder, wo Ungleichgewichtungen da sind, wo Betriebe viel stärker gefördert werden, die in Männerhand liegen. Auch da wäre die Frauenministerin gefordert und müsste schon jetzt etwas gesagt haben, um die Mittel umzuschichten.
Drittes Beispiel: der Bereich Opferschutz. – Ja, gut und wichtig, dass es jetzt auch hier Erhöhungen gibt. (Abg. Mag. Wurm: Wesentlich!) Ja, das ist eh in Ordnung! Aber wenn man sich die Mittelverwendung für Polizei- und Gewaltschutz anschaut, dann muss man sagen: Man sagt zwar, der Opferschutz käme zu 90 Prozent Frauen zugute, er macht aber im Budget des Bundesministeriums für Inneres nur 0,23 Prozent des Budgets für die Sicherheitsexekutive aus. Auch das ist ein Bereich, der, wenn man tatsächlich Gender-Budgeting machen würde, anders aussehen würde. Da würde auch viel mehr Geld ... (Abg. Mag. Wurm: Auch das Justizministerium hat da einiges ...!) Ja, aber insgesamt betrachtet ist das, wenn man sich das Gesamtbudget des Innenministeriums ansieht, weit weg von gegendert. Und da müssten die Frauenministerin und auch Sie, liebe Kollegin, und andere darauf schauen, dass die Budgets so gemacht werden, dass diese Gelder tatsächlich auch den Frauen so zugute kommen, wie es notwendig wäre.
Noch ein Punkt aus dem Bereich, wie die Gender-Aspekte im Budget selbst behandelt wurden. Es ist schon interessant – ich möchte zwei Beispiele herausgreifen –: Wissen Sie, was im Budget des Sozialministeriums als Gender-Aspekt des Budgets genannt wird? – Die Behindertenmilliarde. Also, da frage ich mich, warum auch der Sozialminister und auch die Frauenministerin dem zustimmen konnte. Das hat mit spezifischen Gender-Aspekten oder Frauenförderung nicht wirklich etwas zu tun.
Im Wirtschafts- und Arbeitsministerium steht zum Beispiel beim Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik, dass 50 Prozent aller geschlechtsspezifisch zuordenbaren Aufwendungen für die aktive Arbeitsmarktpolitik für Frauen gelten. Interessant: 50 Prozent aller geschlechtsspezifischen Aufwendungen! Wir wissen, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Wir wissen, dass Frauen viel weniger verdienen. Und dann werden 50 Prozent der geschlechtsspezifischen Aufwendungen für Frauen gebraucht und die anderen 50 Prozent wieder für Männer? – Entschuldigen Sie, aber das ist es nicht, wie wir uns aktive Arbeitsmarktpolitik vorstellen.
Ich möchte auch einen Punkt erwähnen, was die Einkommensschere betrifft. Es hat auch schon die jetzige ÖVP-Abgeordnete und frühere Frauenministerin Rauch-Kallat gemeint, dass Österreich immer noch über dem EU-Schnitt liegt, was die Einkommensschere betrifft, nämlich nicht bei den 18 Prozent, wie derzeit der Schnitt in der EU ist, sondern Österreich liegt bei über 20 Prozent, also bei knappen 22 Prozent. Und damit liegt Österreich wirklich im unteren Drittel der EU-Staaten. Von den früheren westlichen EU-Staaten liegen nur Deutschland und das Vereinigte Königreich noch
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