Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 111

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Aber nun zu den Volksanwälten und Volksanwältinnen. Die Volksanwaltschaft – viele wissen das – wurde in der Ära Kreisky ins Leben gerufen und erfüllt wesentliche demokratiepolitische Funktionen: Sie stellt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat her, benennt Missstände, spricht verbindliche Empfehlungen aus und kann vor dem Verfassungsgerichtshof Verordnungen anfechten; und sie hat das auch schon getan. Das schafft Rechtsfrieden und Rechtssicherheit, sehr geehrte Damen und Herren!

Daher ist es sehr wichtig, dass die Volksanwaltschaft in ihren Ressourcen unterstützt wird und damit auch ihre Arbeit erleichtert wird. Was es dazu braucht, ist ein aus­reichendes Budget und selbstverständlich eine gute infrastrukturelle Versorgung dieser Institution. Denn jeder Cent ist gut angelegt, der in diese Volksanwaltschaft investiert wird – gut angelegt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die diese Einrichtung sehr gut annehmen.

Kollegin Riener schon darauf hingewiesen, dass im letzten Jahr über 16 000 Fälle bearbeitet wurden. Über 7 000, ja nahezu 8 000 Prüfungsverfahren sind abgeschlos­sen worden.

Als Vorsitzende des BürgerInnen- und Petitionen-Ausschusses möchte ich mich bei Ihnen noch sehr herzlich bedanken dafür, dass Sie unsere sieben Bürgerinitiativen und 19 Petitionen, die wir Ihnen zugemittelt haben, so sorgfältig behandelt haben, und für Ihre Stellungnahmen, die Sie uns übermittelt haben. Das hat uns in unserer Arbeit sehr geholfen, hat uns unsere Arbeit erleichtert und auch zu der einen und anderen Geset­zesänderung geführt. – Herzlichen Dank und viel Erfolg weiterhin! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Aspöck. 6 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


14.04.28

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Vertreter der Volksanwaltschaft! Herr Rechnungshof­präsi­dent! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! – Altbundeskanzler Kreisky hat seiner­zeit einen berühmten Satz gesagt: Lieber 1 Million Schilling Schulden als einen Arbeits­losen. – Dieser Satz, meine Damen und Herren, berechtigt aber nicht dazu, Altbundes­kanzler Kreisky als den Schuldenmacher der Zweiten Republik hinzustellen.

Wenn Kollege Stummvoll in seinen Ausführungen zuvor gemeint hat, man solle nicht in die Schuldenfalle der siebziger und achtziger Jahre fallen, dann hat Kollege Stummvoll hier etwas ganz bewusst ausgelassen: die Schuldenfalle der neunziger Jahre. Da ging es erst ordentlich los! (Abg. Dr. Sonnberger: Stimmt nicht!)

Hier habe ich, frisch ausgedruckt aus dem Computer, die Statistik der Oester­reichi­schen Nationalbank über die Staatsverschuldung. Es geht nur um die Bundesschuld – alles umgerechnet in Euro –: 1970: 3,42 Milliarden, 1980: 18,96 Milliarden, 1990: 62 Milliarden. Und jetzt kommt die Zeit, als die ÖVP voll mit in der Koalition, im Boot ist: Von 1990 mit 62 Milliarden auf 1999 fast eine Verdoppelung auf 117,94 Milliarden!

Meine Damen und Herren von der ÖVP, tun Sie doch bei den Schulden in Österreich nicht immer so, als wären nur andere daran beteiligt gewesen, in diesem Fall die SPÖ! Das stimmt nicht! Sie von der ÖVP waren beim Schuldenmachen an vorderster Stelle mit dabei! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Großruck: Das hat mit dem Budget jetzt nicht zu tun!)

 


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