Das hat mit dem Budget sehr wohl etwas zu tun! Auch Herr Kollege Stummvoll hat gemeint, man solle in die Schuldenfalle der siebziger und achtziger Jahre nicht hineinfallen. Und er hat ganz bewusst unterlassen zu erwähnen und vergessen, dass die ÖVP in den neunziger Jahren der ärgste Schuldentreiber war! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ich komme jetzt zu einem ganz anderen Thema, meine Damen und Herren, und zwar zunächst zur Bundesgesetzgebung. Meine Damen und Herren, wir Freiheitlichen sind für eine umfassende Renovierung dieses Plenarsaales, aber das heißt nicht, dass man anhand von Beispielen, wo anderswo Geld hinausgeschmissen wird, auch bei der Renovierung dieses Plenarsaales das Geld einfach hinausschmeißen soll. So weit unsere Meinung dazu. Zahlen von 70 Millionen € aufwärts (Abg. Großruck: Das ist falsch! Ganz eindeutig!) sind für uns Horrorzahlen und finden nicht unsere Zustimmung!
Nun zum Thema Verwaltungsgerichtshof. Auch wir Freiheitlichen
begrüßen die Erhöhung der Mittel für den Verwaltungsgerichtshof. Dennoch haben all die
Mittel, die in den Verwaltungsgerichtshof hineingeflossen sind, nicht zu dem
geführt, was wir erreichen wollten, nämlich kurze, für den
Bürger durchschaubare, rasche Verfahren.
Wir sind daher für eine umfassende Reform, und zwar so, wie sie in
großem Einvernehmen auch schon im Verfassungskonvent besprochen
wurde. Alle bisherigen Schritte zur Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes
haben sich einfach als nicht wirklich zielführend erwiesen.
Wir Freiheitlichen meinen daher, dass man unabhängig von einer
späteren generellen Staatsreform bereits jetzt eine Reform des Verwaltungsgerichtshofes
vorziehen sollte. Jetzt ist es Zeit für eine solche Reform, und man sollte
nicht warten, bis eine große Staatsreform, die zunächst auf den
Sankt-Nimmerleinstag verschoben ist, durchgeführt wird.
Unser Konzept – es wurde auch im Verfassungskonvent
besprochen – sind echte Verwaltungsgerichtshöfe in den
Ländern, und zwar mit richterlichem Personal und als endgültige,
zweite Instanz. Die Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichtshofes sollte
sich analog etwa zur Stellung eines Obersten Gerichtshofes in der Justiz auf
besondere Fälle beschränken.
Wir glauben, dass man damit die Verfahren wesentlich effizienter und rascher gestalten könnte.
Durch die Besetzung mit Richtern in den Landesverwaltungsgerichtshöfen ist auch das, was immer wieder angesprochen wird, dass das mit irgendwelchen anderen Landessenaten nicht so einfach sei und so weiter, nicht der Fall. Durch die unabhängigen Richter – darauf kann man sich verlassen – wird man im Durchschnittsfall in der zweiten Instanz gut bedient.
Ich darf daher namens der Freiheitlichen folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Aspöck, Haimbuchner, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend erhöhter Rechtsschutz durch eine Strukturreform, die Verwaltungsgerichte erster Instanz (mit voller Tatsachenkognition) und den Verwaltungsgerichtshof als Revisionsgericht mit umfassender Ablehnungskompetenz vorsieht
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