Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 112

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Das hat mit dem Budget sehr wohl etwas zu tun! Auch Herr Kollege Stummvoll hat gemeint, man solle in die Schuldenfalle der siebziger und achtziger Jahre nicht hinein­fallen. Und er hat ganz bewusst unterlassen zu erwähnen und vergessen, dass die ÖVP in den neunziger Jahren der ärgste Schuldentreiber war! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich komme jetzt zu einem ganz anderen Thema, meine Damen und Herren, und zwar zunächst zur Bundesgesetzgebung. Meine Damen und Herren, wir Freiheitlichen sind für eine umfassende Renovierung dieses Plenarsaales, aber das heißt nicht, dass man anhand von Beispielen, wo anderswo Geld hinausgeschmissen wird, auch bei der Renovierung dieses Plenarsaales das Geld einfach hinausschmeißen soll. So weit unsere Meinung dazu. Zahlen von 70 Millionen € aufwärts (Abg. Großruck: Das ist falsch! Ganz eindeutig!) sind für uns Horrorzahlen und finden nicht unsere Zustim­mung!

Nun zum Thema Verwaltungsgerichtshof. Auch wir Freiheitlichen begrüßen die Erhöhung der Mittel für den Verwaltungsgerichtshof. Dennoch haben all die Mittel, die in den Verwaltungsgerichtshof hineingeflossen sind, nicht zu dem geführt, was wir erreichen wollten, nämlich kurze, für den Bürger durchschaubare, rasche Verfahren.

Wir sind daher für eine umfassende Reform, und zwar so, wie sie in großem Ein­vernehmen auch schon im Verfassungskonvent besprochen wurde. Alle bisherigen Schritte zur Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes haben sich einfach als nicht wirklich zielführend erwiesen.

Wir Freiheitlichen meinen daher, dass man unabhängig von einer späteren generellen Staatsreform bereits jetzt eine Reform des Verwaltungsgerichtshofes vorziehen sollte. Jetzt ist es Zeit für eine solche Reform, und man sollte nicht warten, bis eine große Staatsreform, die zunächst auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben ist, durchgeführt wird.

Unser Konzept – es wurde auch im Verfassungskonvent besprochen – sind echte Verwaltungsgerichtshöfe in den Ländern, und zwar mit richterlichem Personal und als endgültige, zweite Instanz. Die Tätigkeit des Bundesverwaltungsgerichtshofes sollte sich analog etwa zur Stellung eines Obersten Gerichtshofes in der Justiz auf besondere Fälle beschränken.

Wir glauben, dass man damit die Verfahren wesentlich effizienter und rascher gestal­ten könnte.

Durch die Besetzung mit Richtern in den Landesverwaltungsgerichtshöfen ist auch das, was immer wieder angesprochen wird, dass das mit irgendwelchen anderen Lan­dessenaten nicht so einfach sei und so weiter, nicht der Fall. Durch die unabhängigen Richter – darauf kann man sich verlassen – wird man im Durchschnittsfall in der zweiten Instanz gut bedient.

Ich darf daher namens der Freiheitlichen folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aspöck, Haimbuchner, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend erhöhter Rechtsschutz durch eine Strukturreform, die Verwaltungsgerichte erster Instanz (mit voller Tatsachenkognition) und den Verwaltungsgerichtshof als Revisions­gericht mit umfassender Ablehnungskompetenz vorsieht

 


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