Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 113

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regie­rungs­vorlage bezüglich der Erhöhung des Rechtsschutzes durch die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen in den Ländern zuzuleiten.“

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Ich darf einen weiteren Entschließungsantrag einbringen, und zwar betreffend den Verfassungsgerichtshof – ich spare mir nähere Ausführungen hiezu, um den nachfolgenden Rednern meines Klubs nicht Redezeit zu nehmen –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aspöck, Haimbuchner, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfahrensbeschleunigung durch einen ständig tagenden Verfassungs­gerichtshof und die dadurch erforderlichen neu zu schaffenden Planstellen

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage dem Nationalrat vorzulegen, die eine Verfahrensbeschleunigung und dadurch eine Erhöhung des Rechts­schutzes, durch einen ständig tagenden Verfassungsgerichtshof, beinhaltet.“

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Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die Entschließungsanträge der Abgeord­neten Aspöck, Haimbuchner, Gradauer und weiterer Abgeordneter sind ordnungs­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aspöck, Haimbuchner, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend erhöhter Rechtsschutz durch eine Strukturreform, die Verwaltungsgerichte erster Instanz (mit voller Tatsachenkognition) und den Verwaltungsgerichtshof als Revisions­gericht mit umfassender Ablehnungskompetenz vorsieht; eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 d.B.) Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlage (70 d.B.) und in der Sitzung am 25. April 2007

Nach Art. 129 der Österreichischen Bundesverfassung ist der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen. Er überprüft die Gesetzmäßigkeit von Bescheiden und bietet Rechtsschutz gegen die Untätigkeit der Verwaltung. Um dieser so wichtigen Rechtschutzaufgabe nachzukommen ist nicht nur eine Aufstockung der Planstellen notwendig sondern viel mehr eine Strukturreform.

Der Verwaltungsgerichtshof weist schon seit Jahren auf Überbelastung und einen Reformbedarf in seinem Tätigkeitsberichten hin. Um diesem Problem, das den Recht­schutz der Bürger stark beeinträchtigt, fast schon unmöglich macht, Herr zu werden berichtet der VwGH in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005: “Der Verwaltungs­gerichtshof erinnert neuerlich daran, dass Maßnahmen des Gesetzgebers, die die


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