„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage bezüglich der Erhöhung des Rechtsschutzes durch die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen in den Ländern zuzuleiten.“
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Ich darf einen weiteren Entschließungsantrag einbringen, und zwar betreffend den Verfassungsgerichtshof – ich spare mir nähere Ausführungen hiezu, um den nachfolgenden Rednern meines Klubs nicht Redezeit zu nehmen –:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Aspöck, Haimbuchner, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verfahrensbeschleunigung durch einen ständig tagenden Verfassungsgerichtshof und die dadurch erforderlichen neu zu schaffenden Planstellen
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage dem Nationalrat vorzulegen, die eine Verfahrensbeschleunigung und dadurch eine Erhöhung des Rechtsschutzes, durch einen ständig tagenden Verfassungsgerichtshof, beinhaltet.“
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Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
14.11
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die Entschließungsanträge der Abgeordneten Aspöck, Haimbuchner, Gradauer und weiterer Abgeordneter sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die Anträge haben
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Aspöck, Haimbuchner, Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend
erhöhter Rechtsschutz durch eine Strukturreform, die Verwaltungsgerichte
erster Instanz (mit voller Tatsachenkognition) und den Verwaltungsgerichtshof
als Revisionsgericht mit umfassender Ablehnungskompetenz vorsieht; eingebracht
im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (39 d.B.) Bundesgesetz über die Bewilligung des
Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG
2007) samt Anlage (70 d.B.) und in der Sitzung am 25. April 2007
Nach Art. 129 der
Österreichischen Bundesverfassung ist der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in
Wien zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit der gesamten
öffentlichen Verwaltung berufen. Er überprüft die
Gesetzmäßigkeit von Bescheiden und bietet Rechtsschutz gegen die
Untätigkeit der Verwaltung. Um dieser so wichtigen Rechtschutzaufgabe
nachzukommen ist nicht nur eine Aufstockung der Planstellen notwendig sondern
viel mehr eine Strukturreform.
Der Verwaltungsgerichtshof weist schon seit Jahren auf Überbelastung und einen Reformbedarf in seinem Tätigkeitsberichten hin. Um diesem Problem, das den Rechtschutz der Bürger stark beeinträchtigt, fast schon unmöglich macht, Herr zu werden berichtet der VwGH in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2005: “Der Verwaltungsgerichtshof erinnert neuerlich daran, dass Maßnahmen des Gesetzgebers, die die
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