„Dem Bundesminister für Landesverteidigung wird gemäß
Art. 74 B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates
das Vertrauen entsagt“.
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Ich weiß
schon, die Ankündigungen sind auch so, dieser Antrag wird keine Mehrheit
finden. Aber ich sage Ihnen eines: Jeder von uns hier hat auch dann
Mitverantwortung zu tragen, wenn auf Grund Ihrer Amtstätigkeit im
Ernstfall nicht die ausreichende Sicherheit für die Republik Österreich
und ihre Bevölkerung gewährleistet ist. (Beifall beim BZÖ.)
18.31
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Scheibner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek, Mag. Darmann, Kolleginnen
und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem
Bundesminister für Landesverteidigung
eingebracht im Zuge
der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 betreffend den Bericht des
Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 d.B.): Bundesgesetz
über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007
(Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen (70 d.B.) Kapitel 40
Landesverteidigung
Das anfängliche
Misstrauen gegen Mag. Darabos bezüglich seiner Angelobung als Bundesminister
für Landesverteidigung hat sich leider mehr als bestätigt.
War es im Vorfeld
seiner Amtsübernahme noch zweifelhaft, ob ein Zivildiener, der vor der
Gewissensprüfungskommission glaubhaft darstellen musste, dass er
Waffengewalt und somit auch den Dienst mit der Waffe ablehnt, für eine
solche Position geeignet ist, so hat sich mittlerweile herausgestellt, dass
auch die Amtsführung von Bundesminister Darabos geeignet erscheint, dem
Ansehen des Österreichischen Bundesheeres, der Republik Österreich
und der Sicherheit seiner Bevölkerung Schaden zu zufügen.
Es hat sich nunmehr
erwiesen, dass der vor dem Herrn Bundespräsidenten dargelegte
Meinungsumschwung das Amt des Bundesministers für Landesverteidigung zum
Wohle der Republik und des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH)
auszuüben, nicht ehrlich gemeint war. Die damit verbundenen Pflichten aus
der Bundesverfassung – dazu gehört auch die Einsatzbereitschaft
des ÖBH sicherzustellen, um die Souveränität Österreichs
auch in der Luft zu gewähren – werden gröblich von ihm
verletzt.
Dazu regelt der § 26 Militärbefugnisgesetz die Luftraumüberwachung mit aktiven (Luftfahrtverbände) und passiven (Luftraumbeobachtungs- und Luftfahrzeugleitsystemen) Mitteln. Die Luftfahrtverbände müssen zu diesem Zweck mit entsprechenden Luftfahrzeugen ausgerüstet sein. Die derzeit in Betrieb befindlichen Flugzeugtypen F-5 Tiger und SAAB 105 OE erfüllen spätestens ab dem Endes des Jahres 2008 nicht diesen Zweck. Die F-5 Tiger muss an die Schweizerischen Luftstreitkräfte zurückgegeben werden und die SAAB 105 OE ist bekanntermaßen unterschallschnell und somit zur Kontrolle moderner ziviler Düsenjets schon seit den späten 70er Jahren nicht mehr geeignet. Darüber hinaus wird sie für ihren Einsatz gegen langsam fliegende Ziele in den nächsten Jahren einem MLU unterzogen, um weiterhin einsatzfähig sein zu
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