Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 195

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Dem Bundesminister für Landesverteidigung wird gemäß Art. 74 B-VG durch aus­drückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen entsagt“.

*****

Ich weiß schon, die Ankündigungen sind auch so, dieser Antrag wird keine Mehrheit finden. Aber ich sage Ihnen eines: Jeder von uns hier hat auch dann Mitverantwortung zu tragen, wenn auf Grund Ihrer Amtstätigkeit im Ernstfall nicht die ausreichende Sicherheit für die Republik Österreich und ihre Bevölkerung gewährleistet ist. (Beifall beim BZÖ.)

18.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Scheibner eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Dolinschek, Mag. Darmann, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 betreffend den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen (70 d.B.) Kapitel 40 Landesverteidigung

Das anfängliche Misstrauen gegen Mag. Darabos bezüglich seiner Angelobung als Bun­desminister für Landesverteidigung hat sich leider mehr als bestätigt.

War es im Vorfeld seiner Amtsübernahme noch zweifelhaft, ob ein Zivildiener, der vor der Gewissensprüfungskommission glaubhaft darstellen musste, dass er Waffengewalt und somit auch den Dienst mit der Waffe ablehnt, für eine solche Position geeignet ist, so hat sich mittlerweile herausgestellt, dass auch die Amtsführung von Bundesminister Darabos geeignet erscheint, dem Ansehen des Österreichischen Bundesheeres, der Republik Österreich und der Sicherheit seiner Bevölkerung Schaden zu zufügen.

Es hat sich nunmehr erwiesen, dass der vor dem Herrn Bundespräsidenten dargelegte Meinungsumschwung das Amt des Bundesministers für Landesverteidigung zum Wohle der Republik und des Österreichischen Bundesheeres (ÖBH) auszuüben, nicht ehrlich gemeint war. Die damit verbundenen Pflichten aus der Bundesverfassung – dazu gehört auch die Einsatzbereitschaft des ÖBH sicherzustellen, um die Sou­veränität Österreichs auch in der Luft zu gewähren – werden gröblich von ihm verletzt.

Dazu regelt der § 26 Militärbefugnisgesetz die Luftraumüberwachung mit aktiven (Luf­tfahrtverbände) und passiven (Luftraumbeobachtungs- und Luftfahrzeugleitsystemen) Mitteln. Die Luftfahrtverbände müssen zu diesem Zweck mit entsprechenden Luftfahr­zeugen ausgerüstet sein. Die derzeit in Betrieb befindlichen Flugzeugtypen F-5 Tiger und SAAB 105 OE erfüllen spätestens ab dem Endes des Jahres 2008 nicht diesen Zweck. Die F-5 Tiger muss an die Schweizerischen Luftstreitkräfte zurückgegeben werden und die SAAB 105 OE ist bekanntermaßen unterschallschnell und somit zur Kontrolle moderner ziviler Düsenjets schon seit den späten 70er Jahren nicht mehr geeignet. Darüber hinaus wird sie für ihren Einsatz gegen langsam fliegende Ziele in den nächsten Jahren einem MLU unterzogen, um weiterhin einsatzfähig sein zu


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite