Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 196

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können. Die Finanzierung dafür ist ungeklärt. Die Einführung alternativer Flugzeug­typen, wie sie ganz unverhohlen von der SPÖ angedacht sind, etwa dem SAAB GRIPEN oder F-16 würde mehr als ein Jahr dauern und sämtliche bisher für den EUROFIGHTER getätigten Investitionen – in Summe fast 1 Mrd. € – mit einem Schlag vernichten.

Darabos gefährdet wissentlich Österreichs Souveränität nach 2008

Durch die Weigerung von BM Darabos den heuer an Österreich zu übergebenden EUROFIGHTER-THYPHOON die Lufttüchtigkeitsberechtigung nach § 7 Militärluftfahr­zeug-Kennzeichen-Verordnung auszustellen, verhindert er, dass flugtüchtige, erprobte und in anderen NATO-Luftstreitkräften (z.B. Großbritannien und Deutschland) im Einsatz befindliche Luftfahrzeuge dem Zwecke des § 26 MBG zugeführt werden. Er gefährdet somit vorsätzlich die Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres und ermöglicht Dritten die Souveränitätsverletzung bzw. im schlimmsten Fall einen Angriff auf durch das ÖBH zu schützende Rechtsgüter in Österreich.

Seine als Begründungen getarnten Ausreden in diesem Zusammenhang sind legendär. So hat sich mittlerweile herausgestellt, dass keine einzige von ihnen stimmt. Die in Diskussion befindlichen Lizenzen der NATO bzw. der USA wurden bereits 2004 beantragt und nicht wie behauptet erst zum Jahreswechsel 2006/7. In diesen Zeitraum fällt die Unterzeichnung eins MOU zwischen Österreich und den USA – also die staatliche Genehmigung und Zustimmung der USA zu diesem Vorgang, der nunmehr auf amerikanischer Seite fristgerecht im Verwaltungswege abgearbeitet wird. Sie wer­den daher vor 2008 – dem Datum der geplanten Einsatzbereitschaft des EURO­FIGHTERS in Österreich – zur Verfügung stehen. Die USA haben mittlerweile die – vollkommen zeitgerechte – Erteilung der gegenständlichen Lizenzen für Mai dieses Jahres in Aussicht gestellt, was auch von der Botschaft der Vereinigten Staaten bestätigt wurde. Die angesprochenen technischen Fähigkeiten sind für den Flugbetrieb und den LRÜ-Dienst in Österreich derzeit überhaupt nicht von Relevanz, sondern nur für den Luft-Boden Einsatz oder im internationalen Verbund außerhalb des öster­reichischen Luftraums. Diese Aufgaben werden derzeit weder von der F-5 noch wurden sie jemals vom DRAKEN wahrgenommen. Kein Wunder also, dass diese Luftfahrzeuge daher nicht über diese Fähigkeiten und technischen Einrichtungen verfügt haben.

Es ist auch klar, dass BM Darabos sowieso aufgrund seiner pazifistischen Haltung niemals die Zustimmung zu solchen Einsätzen erteilen würde bzw. bei gegebenem Flugzeugumfang (18 Stück in Zukunft) diese Aufgaben gar bedeckt werden könnten. In diesem Sinne wäre es aus seiner Sicht daher gar nicht notwendig auf diese Fähig­keiten abzustellen und somit auch aus Einsatzsichtweise keine Notwendigkeit dafür gegeben.

Zusammenfassend kann gesagt werden: der Bundesminister für Landesverteidigung entscheidet also autonom über die Frage, ob und wann ein Militärluftfahrzeug in rechtlicher Hinsicht und aus einsatzspezifischen Gründen zum Betrieb in Österreich zugelassen wird. Seine Weigerung ist eine Pflichtverletzung im Sinne der geleisteten Gelöbnisformel und damit ein Rechtsbruch der letztendlich dem Ansehen Österreichs in der internationalen Staatengemeinschaft und dem Österreichischen Bundesheer schweren Schaden zufügen wird.

Verteidigungsausgaben sinken auf 0,67 Prozent BIP

Darüber hinaus hat Bundesminister Darabos mit seinem aus verhandelten Landes­verteidigungsbudget auch in anderen Bereichen einmal mehr bekräftigt, wie sehr ihm die Ausdünnung und die materielle Aushungerung des österreichischen Bundesheeres am Herzen liegt.

 


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