Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 215

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Wir werden einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Aspöck, Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen einbringen, in dem die Bundesministerin aufgefordert wird, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine Umverteilung der für Bewäh­rungshilfe budgetierten Mittel zugunsten der Opferhilfe anzustreben.

Zweitens: Wenn man über den Justizbereich reflektiert, ärgert einen das natürlich wirklich – was auch schon mein Vorredner gesagt hat, was auch meine Leibthematik ist –: Die Justiz ist ein Bereich, den sich die Menschen, die an der Justiz teilnehmen, de facto selbst zahlen. Insofern ist die Kameralistik in Wahrheit unerträglich. Es wird so getan, als ob aus dem Budget 1,4 Milliarden für den Justizbereich ausgegeben werden. De facto ist aber das Nettodelta 300 Millionen, und das geht zur Gänze in die Justizanstalten hinein. Irgendwann muss man diese Sache substantiell neu beginnen, weil ja gleichzeitig das Gwirkst um mehr Material, bessere Ausstattung, mehr Personal eine never-ending Story ist. Natürlich hat man heute nicht das Gelbe vom Ei, aber das muss ein Punkt sein, der einen weiter beschäftigt.

Nächster Punkt: Es ist so, dass rund 43 Prozent der einsitzenden Häftlinge aus­ländische Straftäter sind, wo man zielgerichtet darauf hinwirken muss, dass die in die Heimatländer zum Strafvollzug überstellt werden, rückgenommen werden. Auf EU-Ebene gibt es bereits eine entsprechende Vereinbarung. Die Nicht-EU-Straftäter sind natürlich ein besonderer Problemfall. Mittel- und langfristig wird auf EU-Ebene eine gemeinsame Lösung anzudenken sein – das wird vermutlich auch alle anderen EU-Staaten gleichermaßen treffen –, wird ein EU-gemeinsamer Strafvollzug anzustreben sein. Das müsste meines Erachtens billiger sein und wird auch menschen­rechts­kon­form vollzogen werden können.

Mangels Zeit schließe ich meine wertvollen Ausführungen und danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

19.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Abgeordneter.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter; 6 Minuten haben Sie sich vorgenommen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.27.11

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! In den Medien wurden immer wieder Aktenbestandteile aus dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss veröffentlicht. Diese Akten sind auf Grund der Verfahrensordnung aber als vertraulich zu behandeln. Im Konkreten wurden insbesondere Tatsachen veröffentlicht, die die abgaben- und steuerrechtliche Geheim­haltungspflicht verletzen: § 48a BAO. Sofern es sich um einen Beamten handelt, wäre ein solches Verhalten nach § 251 Finanzstrafgesetz in Verbindung mit § 310 Strafge­setz­buch zu bestrafen. Andere Personen, wie beispielsweise Parlamentsmitarbeiter, Mitarbeiter der Klubs oder eben auch Abgeordnete, haften nach § 252 Finanzstraf­gesetz in Verbindung mit § 121 Strafgesetzbuch.

Sehr geehrte Frau Minister! Gestern hat das Landesgericht für Strafsachen Wien in einem Medienverfahren noch nicht rechtskräftig, aber doch festgestellt, dass der Vorsitzende des Eurofighter-Untersuchungsausschusses Dr. Pilz den Tatbestand der Verletzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht im Sinne von § 252 Abs. 1 Finanzstrafgesetz in Form eines Mediendeliktes verwirklicht hat. Mir ist schon klar, dass vor der Verfolgung wegen solch eines Deliktes Herr Kollege Pilz durch die Immunität geschützt ist; er verschanzt sich dahinter. Jedoch gibt es diesbezüglich unter Umständen auch Beitragstäter, und daher ist dies zu verfolgen. Das Offizialprinzip des


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