§ 34 Abs. 1 StPO gilt auch hier. Das heißt, auf Grund dieses Offizialprinzips hat die Staatsanwaltschaft einzuschreiten und hier ein Verfahren einzuleiten.
Der Staatsanwaltschaft kann dieses Erkenntnis des
Straflandesgerichtes nicht verborgen geblieben sein, da ja gestern den ganzen
Tag lang in den Medien darüber berichtet worden ist. (Abg. Brosz: Ist er
rechtskräftig verurteilt? Das ist eine einstweilige Verfügung!)
Dieser Beschluss des Wiener Landesgerichtes nimmt insbesondere Bezug darauf, dass gemäß § 252 Abs. 1 Finanzstrafgesetz jemand, der, ohne Beamter oder ehemaliger Beamter zu sein, die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht verletzt, vom Gericht wegen Verletzung von Berufsgeheimnissen nach § 121 Abs. 1 Strafgesetzbuch zu bestrafen ist.
Wenn man dieses Delikt verwirklicht hat oder der Verdacht dahin geht, hat die Staatsanwaltschaft einzuschreiten. Und dass hier ein Verdacht auf Grund der Erstverurteilung – auch wenn sie nicht rechtskräftig ist – begründet ist (Abg. Mag. Donnerbauer: Der Pilz soll zurücktreten! – Abg. Brosz: Nicht rechtskräftig!), ist in Wirklichkeit geeignet, dass die Staatsanwaltschaft einschreitet. (Beifall bei der ÖVP.)
Frau Minister Berger, ich frage Sie daher: Ist die Staatsanwaltschaft diesbezüglich schon eingeschritten? Und wenn nicht, was gedenken Sie zu tun, um hier dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen? (Abg. Jakob Auer: Es wird Zeit, dass etwas getan wird!)
Insbesondere Veröffentlichungen auch in der Karwoche begründen den Verdacht, denn am 4. April sind Unterlagen ins Parlament gekommen, und unmittelbar darauf hat es Veröffentlichungen in den Medien gegeben. (Ruf bei der FPÖ: In der Karwoche ist das besonders verwerflich!) Auch hier liegt der begründete Verdacht vor, dass gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen wurde.
Wir Abgeordnete sind angelobt auf die Einhaltung der Gesetze, und insbesondere jene Abgeordneten, die im Untersuchungsausschuss arbeiten (Abg. Brosz: Sie dürfen das Wort „Budget“ auch gebrauchen!), sind angelobt auf Einhaltung der Vertraulichkeit. Dass der Vorsitzende dermaßen unverschämt die Gesetze bricht, ist ein Skandal! Er soll zurücktreten, denn es ist auch unvereinbar, ein derartiges Verfahren am Hals zu haben und den Vorsitz zu führen! (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
19.31
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten; das entspricht auch der Restredezeit Ihrer Fraktion. Ich bitte Sie, achten Sie auch ein bisschen auf die Sache, weil das war jetzt bei der Vorrednerin nicht ganz so optimal. – Bitte. (Abg. Dr. Fekter: Diese Zensur durch Sie nehmen wir nicht zur Kenntnis! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Grünen.)
19.31
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte in aller Kürze zwei Punkte ansprechen (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek: Es wurde leider kein einziges Mal das Wort „Budget“ gesagt! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und Grünen), denn mehr Zeit wird mir nicht bleiben.
Zum einen möchte ich der Frau Bundesministerin zur Diskussion um den Jugendgerichtshof ein paar Zahlen mitgeben, denn bei der Abschaffung des Jugendgerichtshofes wurden die Einsparungen durch den Entfall der Fixkosten und die Zusammenlegung eines Gerichtshofes, einer Staatsanwaltschaft und einer Justizanstalt mit jährlich 620 000 € Personalkosten und 80 000 € Sachkosten beziffert. (Anhaltende
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