Unruhe im Saal.) Das, ohne die ersparte Miete eingerechnet zu haben. Das heißt, diese Mehrkosten werden bei einer Neugründung eines vollständigen Jugendgerichtshofes wieder anfallen. Die Frage, ob es sich um einen eigenen Gerichtshof handeln wird oder um einen Teil des Grauen Hauses mit sachlicher Abgrenzung, ist daher finanziell von äußerster Bedeutung.
Zu einem zweiten Punkt ... – Frau Präsidentin, bitte!
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich bitte um Ruhe, und ich bitte Frau Kollegin Fekter kurz zu mir, wenn es möglich ist. (Abg. Dr. Fekter schüttelt verneinend den Kopf. – Abg. Steibl: Vom Präsidium runterschreien, das geht wirklich nicht!)
Abgeordneter Mag. Gernot
Darmann (fortsetzend): Ich hoffe, das geht nicht auf meine Redezeit. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Darf der Kollege jetzt bitte fortsetzen! (Abg. Dolinschek: Was sollen die Dialoge da mit der ÖVP? Lassen Sie den Herrn Kollegen Darmann sprechen, er ist am Wort! – Zwischenruf des Abg. Dr. Cap.)
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (fortsetzend): Danke, Herr Kollege. – Der zweite Punkt, den ich jetzt ansprechen will, betrifft noch einmal das Haftentlastungspaket, welches Sie uns vorgestellt haben. Ich möchte ganz klar anführen, wir werden Bezug nehmend auf den Punkt der bedingten Entlassung in verschiedenen Punkten natürlich kein Problem haben, mitzugehen – egal, ob das jetzt die Fußfesseln sind, eine Weiterentwicklung dieses Konzeptes oder die Möglichkeit einer gemeinnützigen Arbeit statt der Ersatzfreiheitsstrafe –, um unsere Haftanstalten zu entlasten. Das wird kein Problem sein.
Sehr wohl ist aber der Punkt, den Sie vorschlagen, zu kritisieren – und da werden wir auch dranbleiben und Ihnen ins Gewissen reden –, nämlich die bedingte Entlassung ausländischer Straftäter nach der Hälfte der Haftzeit, wobei nur die Regelung herumschwirrt, dass diese Straftäter ein freiwilliges Rückkehrrecht in ihren Heimatstaat, in ihr Herkunftsland haben, obwohl nicht einmal bekannt sein muss oder kann, welches Herkunftsland hier gegeben ist. Das heißt: Wie wird das weiter verfolgt werden? – Das ist ein wesentlicher Punkt, der uns bis heute nicht beantwortet wurde. Dazu kommt, dass es sicherlich nicht im Interesse des Sicherheitsbedürfnisses der österreichischen Bevölkerung ist, wenn diese Personen nach bedingter Entlassung trotz Aufenthaltsverbot für Österreich wieder nach Österreich zurückkehren.
Ein weiterer Punkt ist: Wie wird das EU-rechtlich zu handhaben sein, wenn wir nach dieser bedingten Entlassung ein österreichisches Aufenthaltsverbot haben und in den restlichen EU-Staaten praktisch keinen Einfluss darauf haben, was dort passiert?
Das waren die zwei Punkte, die ich ansprechen wollte, abgesehen davon, dass es nur zwei Wege gibt, die Problematik der überfüllten Haftanstalten zu lösen, nämlich auf der einen Seite den Weg, der jetzt von der rot-schwarzen Regierung mit dem Haftentlassungsprogramm gegangen wird: hauptsächlich die Häftlinge zu entlassen – durch eine bedingte Haft.
Auf der anderen Seite wird es den Weg geben, weitere Hafträume zu schaffen. Diesen Weg präferieren wir, denn er ist notwendig. Wenn man die Tendenz der letzten Jahre ansieht und wenn es so weitergeht, werden in Österreich bis 2008 gut 2 500 Haftplätze zu wenig vorhanden sein. In diesem Fall muss man Projekte schon eher heute als morgen in der Planung in Angriff nehmen, denn eine Umsetzung einer Haftanstalt, wie wir das am Projekt Wien-neu sehen, dauert mehrere Jahre, und selbst die 350 Haftplätze, die bis zum Jahr 2009/2010 geschaffen werden, werden bei weitem nicht ausreichen, um mit dieser Kriminalitätsrate, die wirklich von Tag zu Tag, von Monat zu
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