Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 219

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nachbesetzen dürfen. Wir werden aber den Spielraum, den ein Ressort mit einem sehr hohen Personalstand hat, dafür nützen, dass wir schauen, dass wir diesen Pensions­abzug und diese Nichtnachbesetzung im Wesentlichen in der Verwaltung verkraften und dass wir insbesondere bei den Richtern und bei den Staatsanwälten diesen Pen­sionsabzug nicht durchführen.

Bei den zusätzlichen Aufgabenbereichen, die Sie ja richtigerweise angeführt haben, ist es sicher so, dass für die Strafprozessreform zusätzliches Personal notwendig ist. Das sind im Wesentlichen Staatsanwälte und das ist nichtrichterliches Personal, um eben diese Staatsanwälte zu unterstützen.

Die von Ihnen genannten Bereiche der Opferhilfe, wo wir mehr Geld geben werden, der Bewährungshilfe, der Sachwalterschaften finanzieren wir aus dem Sachaufwand. Es sind ja Vereine, die hier tätig sind, und da können wir durch die Steigerungen beim Sachaufwand diesen Vereinen helfen, die zusätzlichen Ausgaben zu tätigen. Das gilt insbesondere für die Sachwaltervereine, wo aus den Steigerungen, die wir beim Sachaufwand haben, zusätzlich 60 Sachwalterstellen, insbesondere die neuen Clearingstellen, finanziert werden können.

Wenn Sie es bedenklich finden, dass es zu einer Evaluierung der Verurteilungen im Bereich der Sexualstraftatbestände kommt, möchte ich Ihnen versichern – und ich habe das ja auch in der Debatte gesagt, die wir aus diesem Anlass in diesem Haus hatten –: Evaluierung heißt natürlich nicht – und davon habe ich mich ja ganz klar distanziert –, dass hier Weisungen und Einflussnahmen der Justizministerin auf die unabhängige Justiz erfolgen. Evaluierung heißt, dass wir alles an Zahlenmaterial, das hier zur Verfügung steht: Anzeigen, Einstellungen, Verurteilungen, nach welchen Para­graphen, mit welchen Urteilen hier vorgegangen worden ist, systematisch zusam­menstellen und auch diesem Haus zur Verfügung stellen.

Die besonderen Vorkehrungen im Bereich des Sexualstrafrechts und gegen Sexual­straf­täter, die ja auch in einer Entschließung angesprochen werden, sind bereits im Regierungsübereinkommen verankert. Wenn Sie sich die genauen Forderungen ansehen, dann werden Sie, glaube ich, auch zu der Meinung gelangen, dass sie durchaus vertretbar und angemessen sind.

Herrn Abgeordnetem Jarolim danke ich sehr für seine allgemeine Unterstützung bei diesem Budget. Ich glaube, dass wir damit wirklich auch für die Zukunft sehr gut arbeiten können.

Herr Dr. Fichtenbauer war leider ein Opfer der Redezeiten, die jetzt nur mehr zur Verfügung stehen. Ich darf Ihnen nur eines sagen, weil Sie gemeint haben, dass die Opferhilfe nur um zehn Prozent erhöht wird: Tatsächlich ist es so, dass wir hier das Budget verdoppeln. Wir haben jetzt 2 Millionen €, die für die Opferhilfe ausgegeben werden, für 2007 haben wir 3,5 Millionen €, und für 2008 werden wir 4,5 Millionen € haben.

Es geht dabei im Wesentlichen um die neue Koordinationsstelle, um eine neu aus­gebaute Opferhotline, mehr direkte Hilfen für die Opferschutzvereine und mehr Auf­wendungen im Bereich der Prozessbegleitung, die sich sehr gut eingespielt hat und wo die Nachfrage immer größer wird.

Eine Umschichtung von der Bewährungshilfe zur Opferhilfe halte ich nicht für not­wendig. Gerade bei der Bewährungshilfe, die sehr, sehr wichtige Aufgaben, gerade in unserem gemeinsamen Sinn, leistet, weil sie nämlich bei der Resozialisierung der Täter eine sehr, sehr wichtige Einrichtung ist, wäre es sicher falsch – auch im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung – zu sparen.

 


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