Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 221

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Gänze absitzen, sozusagen nicht zurückschieben, weil wir nicht wissen, aus welchen Ländern sie kommen. Wir sind in diesen Fällen darauf angewiesen, dass hier eine gewisse Mitarbeit erfolgt und die Ausreise sozusagen freiwilliger Natur ist, aber natür­lich mit einem Aufenthaltsverbot abgesichert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. Sie haben sich 2 Minuten vorgenommen. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


19.49.21

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Wir haben es gerade gesehen, wir haben jetzt endlich eine Justizministerin, der die Opfer und deren Rechte wirklich wichtig sind, und das hat sie in den letzten Wochen auch schon bewiesen. Sichtbar wird das im Budget. Insgesamt werden die Budgetmittel für Opfer­hilfe im Zeitraum von 2006 bis 2008 verdoppelt. Die Frau Ministerin hat ja auch schon darauf hingewiesen.

Neu ist auch die Tatsache, dass die Opferschutzeinrichtungen nicht mehr politisch bekämpft werden oder den bestehenden Einrichtungen übergeordnete Stellen vor­gesetzt werden, wie das die FPÖ- beziehungsweise BZÖ-Vorgänger/-Vorgängerin praktiziert haben. Ganz im Gegenteil: Es wird eine neue Opferhotline geben, eine Koordinationsstelle für Opferhilfe, und zwar nicht anstatt, sondern mit den bestehenden Einrichtungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zwischenzeitlich hat die Justizministerin mit bewährten Einrichtungen Verträge über die Durchführung der Prozessbegleitung geschlossen, damit diese auch flächendeckend gewährleistet werden kann. Und auch diese Kosten werden vom Justizressort getra­gen.

Ein neuer Straftatbestand gegen länger andauernde Gewaltbeziehung ist geplant. Das Antistalkinggesetz wird evaluiert. Die Zivilprozessordnung wird geändert, und zwar so, dass Opfer von Straftaten nun vor Gericht nicht mehr dazu verpflichtet sind, ihren Wohn­ort öffentlich anzugeben. Im Zivilverfahren wird es die Möglichkeit der schonen­den Zeugeneinvernahme geben. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie Ihre Vorgänger alle gesagt haben, dass das alles nicht ginge, weil zu wenig Budget vorhanden sei und so weiter.

Es ist wirklich sehr schön zu sehen: Wenn der politische Wille da ist, dann kann das auch umgesetzt werden, und dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken! (Beifall bei der SPÖ.)

Wichtig ist mir auch, das Vorhaben der Ministerin zu erwähnen, die Einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt in der Familie nach dem Gewaltschutzgesetz von drei Monaten auf sechs Monate auszudehnen. Auch hier hat Ihre Vorgängerin noch gemeint, da würde man in Eigentumsrechte eingreifen. Das heißt, ihr war das noch wichtiger als der Schutz der Personen.

Ministerin Berger beweist das Gegenteil, und sie beweist: Wenn man will, dann kann man auch im Sinne der Opfer vieles verbessern – im Sinne der Frauen und der Kinder! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hradecsni. 4 Minuten Restredezeit der Fraktion. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


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