Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 222

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19.51.50

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin, Ich habe mich jetzt sehr über Ihre Ausführungen gefreut, in denen bestätigt wurde, dass es wieder einen Jugendgerichtshof geben wird. Denn: Eine der größten Fehlent­scheidungen der vergangenen Jahre war aus unserer Sicht die Schließung des Jugend­gerichtshofes im Jahre 2003 unter dem damaligen Justizminister Böhmdorfer beziehungsweise unter der damaligen Regierung Schüssel, die das ja mit zu verantworten hat. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Sinnhaftigkeit der Jugendgerichtsbarkeit wurde ja bereits in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts erkannt, weil man bereits damals gewusst hat, dass es gilt, vor allem die Jugendkriminalität zu bekämpfen – aber nicht durch harte Urteile und durch schreckliche Hafterfahrungen, wie sie auch jetzt gerade geschildert wurden. In Anbetracht dessen – und da wir das alle hier auch wissen – in diesem Zusammenhang von Einsparungen zu sprechen, finde ich ungemein zynisch; aber nicht nur zynisch, sondern in keiner Weise akzeptabel.

Gerade was die Jugendkriminalität betrifft, gibt es ja noch die Möglichkeit der Sozialisierung beziehungsweise Resozialisierung. Und das soll ja letztendlich das Ziel sein: jugendliche Straftäter wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Wir wollen diese nicht für den Rest aller Zeiten weggesperrt sehen! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Königsberger-Ludwig.)

Wie gesagt, umso glücklicher sind wir jetzt über die Entscheidung, dass die in der vergangenen Gesetzgebungsperiode gefällte Entscheidung, dass ein zweites Straf­landesgericht entstehen sollte, zugunsten eines Jugendgerichtshofes geändert wurde. Worum wir uns jetzt allerdings Sorgen machen, worum ich mir Sorgen mache, nach­dem die Ausschreibung bereits stattgefunden hat –, ist der Umstand, dass jetzt eine viel zu große Haftanstalt errichtet wird, mit etwa 540 Haftplätzen; so ist es zumindest der Presse zu entnehmen. Für die Jugendlichen und für die Frauen ist allerdings nur zirka die Hälfte der Haftplätze vonnöten. Wie soll dann gewährleistet werden, dass es sich dann tatsächlich um ein Jugendgefängnis handelt? Das halte ich für eine sehr wichtige Frage.

Ein weiteres Anliegen ist mir, vor allem als niederösterreichischer Abgeordneten: Welche Pläne gibt es im Zusammenhang mit der Jugendstrafanstalt Gerasdorf, die immer wieder Mittelpunkt von Diskussionen ist, deren Zukunft aber völlig offen ist? Das würde mich auch interessieren.

Um es noch einmal zu bekräftigen: Wir freuen uns, dass es wieder einen Jugend­gerichtshof geben wird. Es freut uns, dass auch die ÖVP diesmal einer Neugründung positiv gegenübersteht. Wir sehen dem voll Zuversicht entgegen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.55.18

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Bevor ich hier auf das Budget und insbesondere auf das Regierungsprogramm eingehe, möchte ich schon sagen, dass ich sehr betroffen bin davon, mit welcher Leichtfertigkeit vor allem die Grünen mit einem sehr schwerwiegen­den Sachverhalt umgehen. (Abg. Öllinger: Geh, bitte!) Dass wir einen Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses haben, der von einem Gericht, bitte – das ist nicht nur irgendein Verdacht, der im Raum steht –, einer strafbaren Handlung für schuldig befunden wurde – auch wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist, keine Frage –, das ist


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