Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 224

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Das Zweite, was ich noch kurz klarstellen wollte: Worte wie „offener Gesetzesbruch“ haben auch gestern zu zwei Ordnungsrufen geführt. Ich bitte, das auch heute so zu handhaben. Ich habe die Frau Kollegin Fekter ermahnt – und keinen Ordnungsruf erteilt. Das kann man aber auch strenger handhaben. – Das nur zur Klarstellung. Danke schön.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Haimbuchner. Sie haben noch 2 Minuten Restredezeit der Fraktion. – Bitte.

 


20.00.02

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich werde jetzt versuchen, hier in kürzester Zeit die ganze Justizpolitik abzuhandeln; das wird mir wahrscheinlich nicht gelingen. Ich möchte nur eines für meine Fraktion festhalten, nämlich dass wir große Sorge um die Sicherheit unseres Landes haben. Es ist nicht nur so, dass die Exekutive die Sicherheit des Landes gewährleistet, sondern es ist natürlich auch eine ordnungsgemäß funk­tionierende Justiz diesbezüglich erforderlich.

Hier muss ich schon meine Bestürzung darüber ausdrücken, dass immer wieder von der Forcierung der bedingten Entlassung gesprochen und auch auf die Situation in Deutschland verwiesen wird. Da muss man einmal ganz klar darüber aufklären, dass das deutsche Rechtssystem die Möglichkeit der teilbedingten Freiheitsstrafe nicht kennt. In Österreich ist es so, dass man nun praktisch zwei Mal zu einem gewissen Benefizium kommen kann: erstens, dass man teilbedingt verurteilt wird; und dann, dass man von der unbedingten Freiheitsstrafe, die man absitzt, noch einmal einen Teil bedingt nachgesehen erhält.

Das ist in Wirklichkeit eine Sache, die man nicht unterstützen kann, wenn man bedenkt, dass eine Studie von Birklbauer und Hinterlehner ergeben hat, dass innerhalb von zehn Jahren 40 Prozent der bedingt entlassenen Sexualstraftäter und 43 Prozent der bedingt entlassenen Raubstraftäter neuerlich straffällig wurden! In Anbetracht dieser Zahlen sollte nicht über eine bedingte Entlassung nachgedacht werden, son­dern – im Gegenteil – über eine Verschärfung der Kriterien für eine bedingte Entlas­sung. (Beifall bei der FPÖ.)

Darüber hinaus kann es nicht die Aufgabe sein, dass wir dann, wenn die Gefängnisse überquellen, auf einmal die bedingten Entlassungen forcieren. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass jeder Täter, der verurteilt wird, hinter Schloss und Riegel kommt! Das ist eine Sache, die Sie auf alle Fälle forcieren müssen. Hiefür müssen auch ent­sprechende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden – und das lässt dieses Budget bei weitem nicht erkennen.

Ich bin aber trotzdem sehr froh darüber, dass unsere Justizwachebeamten, dass unsere Justiz, größtenteils auch unter sehr schwierigen Bedingungen, gute Arbeit leisten. Wir bedanken uns vor allem bei den Justizwachebeamten, die wirklich unter schwierigsten Bedingungen hervorragende Arbeit leisten. Wir werden unsere Justiz­wache­beamten nicht im Stich lassen und auch darauf achten, dass in Zukunft die Sicherheit des Landes gewährleistet ist und dass jeder Straftäter hinter Schloss und Riegel kommt. (Beifall bei der FPÖ.)

20.02


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst verkünde ich noch, dass der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Aspöck, Dr. Fichtenbauer ordnungsge­mäß eingebracht und ausreichend unterstützt ist, daher mit zur Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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