Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 225

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Aspöck, Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter betreffend budgetäre Besserstellung der Opferhilfe vor Bewährungshilfeexperimenten, einge­bracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regie­rungsvorlage (39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen (70 d.B.).

Ein Verbrechensopfer hat es in Österreich gemäß dem entsprechenden Bundes­voranschlag nicht leicht. Vor allem dann nicht, wenn er oder sie sich die Zahlen im Verhältnis für die Aufwendungen unter dem Titel Bewährungshilfe ansieht. Hier kann das Verhältnis grundsätzlich nicht stimmen, denn wo ein Täter ist, ist auch ein Opfer.

Wie wichtig die Bundesregierung den Opferschutz nimmt, erkennt man in aller Deutlichkeit, wenn man die Mittel im Budget 2007/08 für Bewährungshilfe denen für Opferschutz gegenüberstellt.

So werden folgende Mittel zur Verfügung gestellt:

                                                          2007                                 2008

Bewährungshilfe                         31,3 Millionen €            32,8 Millionen €

Opferhilfeeinrichtungen            3,5 Millionen €              4,5 Millionen €

Ein Missverhältnis zwischen Bewährungshilfe und Opferhilfe wird durch die Gegenüberstellung unverkennbar und ist eklatant.

Nach der gerichtlichen Kriminalstatistik 2005, das sind die jüngst veröffentlichten Zahlen im Sicherheitsbericht der Bundesregierung, ergibt sich ein desaströses Bild der Bewährungshilfe und der vorzeitigen Haftentlassung:

Von den insgesamt 45.691 verurteilten Personen waren 22.402 vorbestraft, davon wiesen 7.041 Personen nur eine Vorstrafe, 3.828 zwei Vorstrafen und 11.533 Personen drei und mehr Vorstrafen auf.

Im Jahr 2005 wurden insgesamt 7.136 Personen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt; davon waren 6.055 vorbestraft. 84,85 % aller in diesem Jahr Inhaftierten waren vorbestraft.

Dies hohe Ausmaß von Investitionen in die Bewährungshilfe steht im Vergleich zum geringen Ausmaß der Opferhilfe in deutlichem Missverhältnis.

Eine objektive Messzahl des erzielten Erfolges im Sinne der Verhinderung weiterer Straftaten durch die Bewährungshilfe existiert nicht, obzwar im Grundsätzlichen hierbei der kriminalpolitische und erzieherische Resozialisierungserfolg nicht bestritten wird.

Die Österreichische Bundesregierung hat Verantwortung nicht nur für die Straftäter zu übernehmen sondern auch Opfern von Kriminalität zumindest dieselbe Aufmerk­samkeit in finanzieller Hinsicht, wie Verbrechern zukommen zu lassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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