Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Aspöck, Dr. Fichtenbauer und weiterer
Abgeordneter betreffend budgetäre Besserstellung der Opferhilfe vor
Bewährungshilfeexperimenten, eingebracht im Zuge der Debatte
über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage
(39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages
für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt
Anlagen (70 d.B.).
Ein Verbrechensopfer hat es in Österreich gemäß dem
entsprechenden Bundesvoranschlag nicht leicht. Vor allem dann nicht, wenn
er oder sie sich die Zahlen im Verhältnis für die Aufwendungen unter
dem Titel Bewährungshilfe ansieht. Hier kann das Verhältnis
grundsätzlich nicht stimmen, denn wo ein Täter ist, ist auch ein
Opfer.
Wie wichtig die Bundesregierung den Opferschutz nimmt, erkennt man in
aller Deutlichkeit, wenn man die Mittel im Budget 2007/08 für
Bewährungshilfe denen für Opferschutz gegenüberstellt.
So werden folgende Mittel zur Verfügung gestellt:
2007 2008
Bewährungshilfe 31,3
Millionen € 32,8
Millionen €
Opferhilfeeinrichtungen 3,5
Millionen € 4,5
Millionen €
Ein Missverhältnis zwischen Bewährungshilfe und Opferhilfe
wird durch die Gegenüberstellung unverkennbar und ist eklatant.
Nach der gerichtlichen Kriminalstatistik 2005, das sind die jüngst
veröffentlichten Zahlen im Sicherheitsbericht der Bundesregierung, ergibt
sich ein desaströses Bild der Bewährungshilfe und der vorzeitigen
Haftentlassung:
Von den insgesamt 45.691 verurteilten Personen waren 22.402
vorbestraft, davon wiesen 7.041 Personen nur eine Vorstrafe, 3.828 zwei
Vorstrafen und 11.533 Personen drei und mehr Vorstrafen auf.
Im Jahr 2005 wurden insgesamt 7.136 Personen zu einer unbedingten
Freiheitsstrafe verurteilt; davon waren 6.055 vorbestraft. 84,85 % aller in
diesem Jahr Inhaftierten waren vorbestraft.
Dies hohe Ausmaß von Investitionen in die Bewährungshilfe
steht im Vergleich zum geringen Ausmaß der Opferhilfe in deutlichem
Missverhältnis.
Eine objektive Messzahl des erzielten Erfolges im Sinne der Verhinderung
weiterer Straftaten durch die Bewährungshilfe existiert nicht, obzwar im
Grundsätzlichen hierbei der kriminalpolitische und erzieherische
Resozialisierungserfolg nicht bestritten wird.
Die Österreichische Bundesregierung hat Verantwortung nicht nur für
die Straftäter zu übernehmen sondern auch Opfern von
Kriminalität zumindest dieselbe Aufmerksamkeit in finanzieller
Hinsicht, wie Verbrechern zukommen zu lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
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