Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 226

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

„Die Bundesministerin wird aufgefordert im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglich­keiten, eine Umverteilung der für Bewährungshilfe budgetierten Mittel zugunsten der Opferhilfe anzustreben.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.03.01

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu den deutlichen Verbesserungen im Budgetkapitel Justiz wurde ja dankenswerterweise von meinen Vorrednerinnen der Fraktion und von der Frau Ministerin schon Stellung genommen. Ich möchte in aller Kürze nur einen Bereich herausgreifen, und zwar die Regierungsvorhaben im Wohnrechtsbereich, insbesondere den Punkt „Mehr Rechtssicherheit“.

Da sind es zwei Bereiche, die mehr Rechtssicherheit benötigen. Das eine ist der Punkt „Mehr Rechtssicherheit für Einfamilienhäuser“. Das ist im Koalitionsübereinkommen auch so fixiert, und es ist dringend notwendig, dass da etwas geschieht. Gerade bei Fragen des Kündigungsschutzes ist es ja so, dass, wenn das Grundstück bei einem Einfamilienhaus verkauft wird, ein befristeter Mietvertrag sich automatisch in einen unbefristeten Mietvertrag umwandelt und dann nur noch einen Monat Kündigungsfrist ist. Hier sind auch weitere Bereiche nicht geregelt. Das heißt, es ist ganz dringend Rechtssicherheit und eine Änderung notwendig, auch im Sinne der Mieter und der Vermieter.

Ein zweiter Bereich, in dem Rechtssicherheit notwendig ist, ist das OGH-Urteil, das im November des Vorjahres ergangen ist. 39 Klauseln sind ja als rechtswidrig qualifiziert worden. Ein zentraler Punkt dieses Urteils ist die Instandhaltung von Thermen. Dieses Urteil war sicher im Sinne der Mieter. Es wird ein zweites Urteil in den nächsten Tagen erwartet.

Ich denke, da ist ganz sicher Handlungsbedarf gegeben. Rechtssicherheit für beide Parteien ist gefragt, und eine gesetzliche Klarstellung ist aus meiner Sicht notwendig. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet, mit 1 Minute Restredezeit für die grüne Fraktion, ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


20.05.21

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit den justizpolitischen Impulsen der Frau Bundesministerin Berger bin ich einstweilen durchaus zufrieden, nicht aber mit dem, was die justizpolitischen Sprecher bestimmter Fraktionen von sich geben.

Herr Abgeordneter Donnerbauer, Sie als Justizsprecher sollten wissen, wie es mit Vor­verurteilungen ist. Ich selbst habe an dieser Stelle und in diesem Haus erlebt, wie sich Abgeordnete Ihrer Fraktion und der FPÖ-Fraktionen mir hier – nur hier herinnen – vorzuwerfen trauten, dass ich mit Steinen geworfen hätte. Jede Äußerung außerhalb dieses Hauses wäre so nicht möglich gewesen.

Ich erkläre deshalb Ihnen, Herr Abgeordneter Donnerbauer, für den Kollegen Pilz und an seiner Stelle: Kollege Pilz ist in einem medienpolitischen Verfahren, in einem medienrechtlichen, also nicht in einem strafrechtlichen Verfahren (Zwischenruf des


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite