Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 231

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Im Einzelnen stellen sich neben verfassungsrechtlichen Kompetenzfragen aber auch komplexe Fragen der Gleichbehandlung, insbesondere im Disziplinarrecht, die einge­hend zu untersuchen sind.

Im Hinblick auf die Bedeutung dieser Fragen stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht,

1. dem Nationalrat bis zum 1. September 2007 einen Bericht darüber zu übermitteln, welche Möglichkeiten bestehen, ein umfassendes und wirksames Berufsverbot für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künftiger Opfer im Bereich des Bundes, der Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden und anderer juristischer Personen, soweit sie in Vollziehung der Gesetze handeln, in anerkannten Kirchen, Religionsgesellschaften und religiösen Bekenntnisgemeinschaften, sowie in Vereinen und der Privatwirtschaft einzuführen.

2. nach einer parlamentarischen Behandlung dieses Berichts dem Nationalrat bis zum 31. März 2008 einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung dieses Vorhabens, soweit es die Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes betrifft, zu übermitteln.“

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.15.16

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte zum Bereich Wohnen/Wohnbauför­de­rung sprechen und mit einer meines Erachtens durchaus dringend notwendigen Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes im Interesse der Konsumenten beginnen.

Die Konsumenten brauchen mehr Sicherheit in diesem Bereich. Da ist ja in letzter Zeit einiges passiert. Man muss schauen, dass sich die Kosten im Rahmen halten, denn letztendlich zahlt es ja immer wieder der Konsument. Aber ich glaube, hier ist eine Verbesserung des Rechtsschutzes für Konsumenten angezeigt; dies ist ja auch im Regierungsübereinkommen entsprechend formuliert.

Die Abschaffung der Mietvertragsgebühren wird in nächster Zeit ein Thema sein, genauso wie die Reduzierung der Provisions-Obergrenzen für Mieter, die in Zusam­menarbeit mit der entsprechenden Berufsgruppe gemacht werden soll.

Zur Wohnbauförderung selbst möchte ich bemerken, dass insgesamt 1,78 Milliarden € zur Verfügung stehen. Wenn man die Rückflüsse der Länder dazuzählt, so sind in einer zehnjährigen Zeitspanne durchschnittlich in etwa 2,3 Milliarden € für die Wohn­bauförderung zur Verfügung gestanden.

Die Wohnbauförderung hat eine stabilisierende Wirkung auf die Preisentwicklung und auf die Wohnbautätigkeit. Werden derzeit pro Jahr zirka 43 000 Wohneinheiten fertig gestellt, so sollen in den nächsten fünf bis zehn Jahren – wie neulich auch das Wifo formulierte – in etwa 55 000 Wohnungen pro Jahr fertig gestellt werden.

 


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