Im Einzelnen stellen
sich neben verfassungsrechtlichen Kompetenzfragen aber auch komplexe Fragen der
Gleichbehandlung, insbesondere im Disziplinarrecht, die eingehend zu
untersuchen sind.
Im Hinblick auf die
Bedeutung dieser Fragen stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird ersucht,
1. dem Nationalrat bis
zum 1. September 2007 einen Bericht darüber zu übermitteln,
welche Möglichkeiten bestehen, ein umfassendes und wirksames Berufsverbot
für Sexualstraftäter zum Schutz möglicher künftiger Opfer
im Bereich des Bundes, der Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden und
anderer juristischer Personen, soweit sie in Vollziehung der Gesetze handeln,
in anerkannten Kirchen, Religionsgesellschaften und religiösen
Bekenntnisgemeinschaften, sowie in Vereinen und der Privatwirtschaft einzuführen.
2. nach einer
parlamentarischen Behandlung dieses Berichts dem Nationalrat bis zum
31. März 2008 einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung dieses Vorhabens,
soweit es die Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes betrifft, zu
übermitteln.“
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
20.15
Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte zum Bereich Wohnen/Wohnbauförderung sprechen und mit einer meines Erachtens durchaus dringend notwendigen Novellierung des Bauträgervertragsgesetzes im Interesse der Konsumenten beginnen.
Die Konsumenten
brauchen mehr Sicherheit in diesem Bereich. Da ist ja in letzter Zeit einiges
passiert. Man muss schauen, dass sich die Kosten im Rahmen halten, denn
letztendlich zahlt es ja immer wieder der Konsument. Aber ich glaube, hier ist
eine Verbesserung des Rechtsschutzes für Konsumenten angezeigt; dies ist
ja auch im Regierungsübereinkommen entsprechend formuliert.
Die Abschaffung der
Mietvertragsgebühren wird in nächster Zeit ein Thema sein, genauso
wie die Reduzierung der Provisions-Obergrenzen für Mieter, die in Zusammenarbeit
mit der entsprechenden Berufsgruppe gemacht werden soll.
Zur Wohnbauförderung selbst möchte ich bemerken, dass insgesamt 1,78 Milliarden € zur Verfügung stehen. Wenn man die Rückflüsse der Länder dazuzählt, so sind in einer zehnjährigen Zeitspanne durchschnittlich in etwa 2,3 Milliarden € für die Wohnbauförderung zur Verfügung gestanden.
Die Wohnbauförderung hat eine stabilisierende Wirkung auf die Preisentwicklung und auf die Wohnbautätigkeit. Werden derzeit pro Jahr zirka 43 000 Wohneinheiten fertig gestellt, so sollen in den nächsten fünf bis zehn Jahren – wie neulich auch das Wifo formulierte – in etwa 55 000 Wohnungen pro Jahr fertig gestellt werden.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite