Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 232

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wohnbauinvestitionen haben einen sehr hohen Beschäftigungseffekt. Wohnbauinves­titionen von 1 Milliarde €, von zusätzlich 1 Milliarde €, schaffen bis zu 12 000 Arbeits­plätze. Beschäftigungseffekte im Wohnbau sind zum Beispiel um ein Drittel höher als beim privaten Konsum und doppelt so hoch wie beim Export.

Wir müssen im Bereich der Ökologisierung der Wohnbauförderung weiterarbeiten, und zwar durch gezielte Anreizfinanzierung. Die Länder sind da zum Teil schon in unter­schiedlicher Weise aktiv – im Bereich Neubau, im Sanierungsbereich –, es gibt Mindest­standards, die schon eingefordert wurden.

Vorarlberg zum Beispiel hat im mehrgeschossigen Wohnbau schon den Passivhaus-Standard festgelegt. Da muss man vorsichtig sein. Vorarlberg ist ein verhältnismäßig kleines Land, in dem sehr viel im Ein- und Zweifamilienhausbereich gebaut wird und im mehrgeschoßigen Bereich eher nur ein paar Projekte im Jahr errichtet werden. Ich bin immer eher für Anreizfinanzierungen und nicht für den Zwang der Maßnahmen, glaube aber trotzdem, dass Mindeststandards eingefordert werden müssen und dass das von den Ländern zum Teil schon recht erfolgreich gemacht wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein paar Worte noch zum Thema thermische Sanierung: Es soll eine Anhebung der Quote von 2 auf 5 Prozent erfolgen. Ich denke da vor allem an die Ein- und Zwei­familienhäuser. Es gibt über 600 000 Ein- und Zweifamilienhäuser, die bis zum Jahre 1985 errichtet wurden, und zwar mit einem verhältnismäßig hohen Energiebedarf. Da sollten wir uns auch Anreizsysteme überlegen: entweder in Form von Steuerbegüns­tigungen (Abg. Dr. Lichtenecker: Ändern wir das Steuersystem) oder auch im Bereich von Bausparfinanzierungen mit entsprechenden Annuitätenzuschüssen. Hiezu gibt es durchaus Überlegungen, wie wir letztendlich die Wirtschaft ankurbeln und wie das Kyoto-Ziel durch solche Maßnahmen erreicht werden kann.

Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, haben aber in den nächsten Jahren noch viel, viel Arbeit vor uns. Gehen wir es gemeinsam an! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lichtenecker: Ganz viel Arbeit!)

20.19


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ablinger. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.19.17

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich nehme Bezug auf eine Vorlage, die Sie angekündigt haben und die im Regierungsübereinkommen schon drinsteht. Es geht um das Unterhaltsvorschuss­gesetz.

Wir haben 17 Prozent der Alleinerzieherinnen, die überhaupt keinen Unterhalt bekom­men. 50 Prozent der Alleinerzieherinnen bekommen keine regelmäßigen Unterhalts­zahlungen, obwohl sie Anspruch darauf haben. Das führt in der Folge dazu, dass 50 Prozent der Alleinerzieherinnen akut arm und 17 Prozent der Alleinerzieherinnen armutsgefährdet sind. Das macht klar, dass hier dringend etwas geschehen muss.

Erst jüngst war wieder eine Volksanwalt-Sendung im ORF, in der dargestellt worden ist, dass eine Frau vier Jahre lang warten musste, bis sie überhaupt eine Zahlung bekommen hat. – Gründe: Die Väter bestreiten zum Teil die Vaterschaft oder stellen sozusagen immer wieder die Bemessungsgrundlage in Frage. Das trifft nachteilig die Kinder, die über diese Situation in die Armut getrieben werden.

Sehr geehrte Frau Ministerin! Wir diskutieren die Mindestsicherung für Erwachsene. In dieser Hinsicht sollten wir auch die Mindestsicherung für Kinder diskutieren. Ich glaube, die Vorlage sollte das gewährleisten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite