Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 233

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.20.34

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte auf die Bereiche Opferschutz und Opferhilfe eingehen und stelle fest, dass Opferschutz nicht erst seit dieser Regierung besteht, Frau Kollegin Stadlbauer, sondern dass das immer schon ein großes Anliegen auch der beiden vergangenen Regierungen unter Bundeskanzler Schüssel war.

So sind seit dem Jahre 2002 eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden, um Opfern konkrete Hilfe zu gewähren. Entscheidende Schritte erfolgten durch die Reformen des Gewaltschutzgesetzes und des Strafprozessrechtes auf gesetzlicher Ebene. Anfang 2004 trat eine Reform des Gewaltschutzgesetzes in Kraft, mit der der Schutz von Personen neuerlich erweitert wurde. So wurden unter anderem auch die Privilegierung von Vergewaltigung in der Ehe aufgehoben und der Tatbestand Sexuelle Belästigung geschaffen.

Durch die Regelung einer zentralen Gewaltschutzdatei wurde der Exekutive ein weiteres Instrument zum Schutz vor Gewalt in der Familie in die Hand gegeben. Seither gibt es eine Hotline, an die sich Betroffene zu jeder Tages- und Nachtzeit wenden können, damit sie kostenlos professionelle Hilfe erhalten. In letzter Zeit häufen sich wiederum grauenvolle Berichte, die Zwangsprostitution, Verschleppung und Menschenhandel zum Inhalt haben. Beim Thema Menschenhandel wissen wir, dass dieses Verbrechen in erster Linie Frauen und Kinder trifft. Weltweit werden nach Schätzungen der WHO jährlich bis zu 2 Millionen Frauen und Mädchen verschleppt und zur Prostitution gezwungen.

Was Menschenhändler und Zuhälter dabei verdienen, ist unglaublich. Die Schätzungen liegen bei zirka 30 Milliarden € jährlich. Hier muss verstärkt gegengesteuert werden! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Men­schenhandels im Mai 2005 haben wir Österreicher bewiesen, dass es uns ernst damit ist, gegen den Menschenhandel rasch vorzugehen. So wurde Österreich auch in einem Bericht des US State Department über Menschenhandel bescheinigt, dass wir sehr weit voran sind im Bereich der strafrechtlichen Verfolgung, beim Schutz und auch bei der Prävention gegenüber Menschenhandel. Das ist erfreulich!

Erfreulich sind nun aber auch die Budgetzahlen. Wir haben vorhin von Frau Ministerin Berger gehört, dass das Budget für die Opferhilfe verdoppelt wurde. Auch in den letzten Jahren stieg das Budget für die Opferhilfeeinrichtungen kontinuierlich. Im Jahre 2007 ist nun ein Betrag von 3,5 Millionen € vorgesehen, und im Jahre 2008 wird es 5,5 Millionen € für den Opferschutz geben. Diese Zahlen sind erfreulich, vor allem weil man weiß, dass der Bedarf an Unterstützung sehr groß ist.

Niemand kann sich dem Thema Opferschutz verschließen, und zwar insbesondere im Bereich Menschenhandel. Hiebei handelt es sich um eine besonders verabscheuungs­würdige Form der Ausbeutung und der organisierten Kriminalität – und hier dürfen wir nicht aufhören, weiterzuarbeiten. Ich bin davon überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, um Opfer ausreichend zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rudas. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite