Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 235

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schaftliche Expertisen mit einzustellen. Das ist eine höchst notwendige und bisher versäumte Maßnahme, die jetzt endgültig berichtigt wird.

Ich glaube auch, dass es wichtig ist, für die Justizanstalten mehr Geld auszugeben. Das ist eine langjährige Forderung, die jedoch in den letzten Budgets keine Berück­sichtigung gefunden hat.

Bemerkenswert ist natürlich, dass die Justiz zwei Drittel ihrer Ausgaben selbst wieder hereinbringt. Würde man die Justizanstalten herausrechnen, so würde sich die Justiz durch ihre Einkünfte selbst erhalten! Das ist deswegen bemerkenswert, weil es in anderen Ressorts eine derartige „Selbsterhaltungssumme“ nicht gibt.

Einige Worte noch zum Strafrecht, weil mir das am Herzen liegt: Ich glaube, dass es auch notwendig sein wird, die Staatsanwaltschaft als Ausdruck des staatlichen Anklage­monopols in der Verfassung zu verankern, und zwar als Organ der Justiz in der Verfassung zu verankern. Ich glaube, dass es diesbezüglich auch eine Entwicklung und eine schrittweise Annäherung in diese Richtung gibt.

Natürlich wäre es auch wünschenswert, einen weisungsfreien Bundesstaatsanwalt zu installieren. Ich glaube, dass es da eher zu Problemen mit dem Koalitionspartner kommen wird. Aber das ist natürlich eine Forderung, die man weiter in Diskussion halten muss, um zu einem Ergebnis zu kommen.

Wenn man schon die Reform der Hauptverhandlung im Strafrecht angeht, dann sollte man auch das Geschworenenverfahren reformieren. Man sollte nicht darüber nach­denken, wie man es abschaffen kann, sondern man soll es verbessern. Es ist eine Art des demokratischen Justizansatzes. (Beifall bei der SPÖ.)

Man sollte aber Ablehnungsrechte für die Staatsanwaltschaft und Ablehnungsrechte für die Verteidigung einführen. Man sollte die Rechtsbelehrung öffentlich machen. Man sollte auch eine schriftliche Urteilsbegründung abverlangen. Dann käme man zu einem Ansatz, mit dem man das Geschworenenverfahren weiterentwickeln könnte. Man sollte diesen demokratiepolitischen Ansatz auch weiterhin im Strafrecht behalten. – Ich halte nichts von den Forderungen nach Abschaffung des Geschworenenverfahrens.

In diesem Sinne: ein gutes Budget, und in vielen Ansätzen in die richtige Richtung! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köfer. Auch Sie haben sich 3 Minuten vorgenommen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


20.30.26

Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Frau Bun­des­ministerin! Hohes Haus! Unglaublich, aber immerhin wahr: Im Jahre 2001 hatte ein Drittel der Kärntner Richter noch immer keinen eigenen PC zur Verfügung, und es waren nicht nur Kärntner Richter, die damals sozusagen von der banalsten Technik ausgeschlossen wurden, sondern es war vor allem ein Großteil der Kärntner Bevölkerung, die Opfer einer elendslangen Verfahrenswelle wurden. Auch die dama­lige Schließungswelle von kleineren Bezirksgerichten, wie zum Beispiel in Eisenkappel, Ferlach oder Bleiburg unter dem damaligen Justizminister Böhmdorfer war ein völlig unnotwendiger Vorstoß gegen die übrigens in der Verfassung normierten Rechte der dort gelebten Zweisprachigkeit.

Die Einsparung von Richtern und Justizwachebeamten war für Minister Böhmdorfer ebenfalls fester Bestandteil seines damaligen Reformkonzeptes, und die Zahl von 3,223 Millionen Hafttagen im Jahre 2006 sind dann eben ein Auswuchs dieser


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