Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 271

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Allerletzter Punkt: Einen Gedanken der Kollegin Haubner möchte ich aufgreifen. Es gab, Herr Bundesminister, in der letzten Gesetzgebungsperiode einen Entwurf zum Au-pair-Gesetz von Ihrem Ressort. Der war gar nicht so schlecht. Mit uns hätte man darüber diskutieren können. Mit uns diskutieren Sie nicht, aber der Punkt ist: Sie haben den Entwurf in der Versenkung verschwinden lassen.

Wenn wir wollen, dass Au-pair-Beschäftigung so geregelt ist, dass die Au-pairs auch etwas davon haben, nämlich nicht nur billig beschäftigt zu werden, dann diskutieren wir darüber. Aber genau das hat der Entwurf auch nicht gemacht. Ich habe ihn nicht so schlecht gefunden. Wenn wir wollen, dass die auch Bildungsmöglichkeiten haben, und wenn wir das für ein sinnvolles Beschäftigungs- oder Bildungs- und Beschäftigungs­abtauschverhältnis halten – denn das ist ja eine komplizierte Geschichte –, dann sollte in diesem Punkt etwas passieren.

Aber eines sollten Sie nicht tun, Herr Bundesminister: nicht zur Kenntnis nehmen, dass es ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs gibt, das zumindest legale Au-pair-Beschäf­tigung ab dem Mai 2007 unmöglich macht. (Beifall bei den Grünen.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.55.28

Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich bin davon überzeugt, dass uns die Arbeit nicht ausgeht, sie verändert sich nur. Lassen Sie mich beispielhaft einige dieser Verän­derungen nennen!

Neben einem stärkeren Ineinanderfließen von Berufstätigkeit, Freizeit und Familien­arbeit ist etwa auch ein stärkeres Outsourcen von Tätigkeiten des Privatbereichs zu verzeichnen. Denken Sie etwa an Pflegetätigkeiten, Kinderbetreuung oder Reinigungs­tätigkeiten.

Weiters ist zu erwähnen, dass den Arbeitnehmern heute mehr Mobilität und Flexibilität abverlangt wird.

Auch die Fort- und Weiterbildungsbereitschaft muss steigen. Je schneller sich die Arbeitswelt verändert, desto wichtiger wird die Aus- und Weiterbildung.

Schließlich unterliegen auch die Beschäftigungsformen einer Veränderung. Herr Bundesminister Bartenstein hat diese Problematik ja bereits treffend auf den Punkt gebracht. Aber anders als Sie, Frau Mag. Schatz – sie ist jetzt leider nicht hier –, möchte ich mich hier nun nicht darauf beschränken, bloß zu kritisieren, sondern möchte auch einige konkrete Verbesserungsvorschläge präsentieren.

Einen konkreten Verbesserungsbedarf sehe ich etwa bei den heute bereits ange­sprochenen Teilzeitbeschäftigten. Zum einen muss der Wechsel von der Teilzeitbe­schäf­tigung in die Vollzeitbeschäftigung erleichtert werden. Dazu sollten etwa Weiter­qualifizierungsmaßnahmen vom AMS nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für Teilzeitbeschäftigte gefördert werden. Zum anderen muss es die Möglichkeit geben, auch in dieser Beschäftigungsform qualifizierte Tätigkeiten auszuüben. Das bedeutet, dass sich das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen nicht mehr auf Positionen bis zur mittleren Berufshierarchie beschränken darf.

Reformbedarf sehe ich auch im Zusammenhang mit der so genannten Änderungs­kündigung. In Anlehnung an das deutsche Recht sollte der Arbeitnehmer das Änderungsangebot des Arbeitgebers unter dem Vorbehalt annehmen können, dass die angestrebte Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Damit


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