Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 316

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Verlängerung zum Koralm-Projekt im Rahmen der Baltisch-Adriatischen-Verkehrs­achse große Bedeutung. (Abg. Parnigoni: Ins Rosental!)

Das Land Kärnten, die Stadt Villach, die Gemeinden – die Gemeinde Wernberg und die Wörthersee-Gemeinden – setzen sich sehr dafür ein, dass das auch umgesetzt wird und dass die im Rahmenprogramm von 2006 bis 2011 vorgesehenen Mittel der ÖBB in Höhe von 14,5 Millionen € nicht, wie jetzt beabsichtigt, gekürzt werden, sondern auch im Rahmenplan von 2007 bis 2012 verbindlich verankert werden.

Ich bringe auch in diesem Zusammenhang einen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Bucher, Haubner, Mag. Darmann und Kollegen betref­fend finanzielle Sicherstellung der Planungen für den Eisenbahnknoten Villach sowie im Zentralraum Kärnten

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, für die Planungsarbeiten die weitere Finanzierung für den Eisenbahnknoten Villach und den Zentralraum Kärnten sicherzustellen.

*****

Im Sinne einer positiven Erledigung ersuche ich Sie alle, diesen beiden Ent­schließungs­anträgen Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall beim BZÖ.)

13.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die Entschließungsanträge, die Sie gerade vorgetragen haben, sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Bucher, Haubner und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht

eingebracht im Zuge der Debatte über die BFG 2007 und 2008 samt Anlagen, zum Kapitel 65 Verkehr, Innovation und Technologie

Viele Besitzer von Kraftfahrzeugen in Österreich schätzen die Möglichkeit eines Wechselkennzeichens. Dieses kann für bis zu drei Fahrzeuge verwendet werden. Trotzdem muss nach den derzeitigen Bestimmungen bei der Benützung von Auto­bahnen und Schnellstraßen bei jedem Fahrzeug bis 3,5 Tonnen eine zeitabhängige Maut (Vignette) bezahlt werden. Dies belastet vor allem Zulassungsbesitzer mit Wechselkennzeichen, da sie durch die Klebepflicht der Vignette bei jedem Fahrzeug zwei- bis dreifach zur Kasse gebeten werden, obwohl sie nur mit jeweils einem Fahrzeug auf der Autobahn oder Schnellstraße unterwegs sein können.

Nach Schätzungen der Asfinag gibt es in Österreich zwischen 200.000 und 250.000 Besitzer von Wechselkennzeichen. In der Praxis werden unter diesen vor allem Zweitautos, Oldtimer und alle nicht ständig in Gebrauch stehenden Fahrzeuge zugelassen. Voraussetzung ist aber, dass sie alle das gleiche Kennzeichenformat besitzen und in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen, ect. ) fallen.

 


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