Jedoch wird nur ein
Zulassungsschein, indem alle Fahrzeuge eingetragen sind, ausgestellt.
Schließlich ist die motorbezogene Versicherungssteuer und die
-prämie bei allen Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen nur für jenes
Fahrzeug zu bezahlen, welches der höheren Steuer unterliegt.
Daher darf die
Benachteiligung der Betroffenen, für jedes Auto eine eigene Vignette
kaufen zu müssen nicht länger aufrecht bleiben. Eine Änderung
bei der Entrichtung der zeitabhängigen Maut ist dringend erforderlich.
Laut Umfragen zufolge sind die Besitzer von Wechselkennzeichen auch bereit,
dass sie ihren Beitrag leisten. Dieser darf aber nicht die Fortsetzung der
Benachteiligung beinhalten.
Mit einem Zuschlag
soll eine weitgehend aufwandsneutrale Mehrfach-Vignette umgesetzt werden.
Damit soll es auch gelingen, dass dem Straßenbau keine all zu hohen
Mittel entgehen.
Aus diesen
Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung
wird ersucht, die Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern
sicherzustellen und rasch Gesetzesvorschläge vorzulegen, welche die
Verwendung einer weitgehend aufwandsneutralen Mehrfachvignette für Zulassungsbesitzer
von Wechselkennzeichen vorsehen.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dolinschek, Bucher, Haubner, Mag. Darmann und Kollegen betreffend
finanzielle Sicherstellung der Planungen für den Eisenbahnknoten Villach
sowie im Zentralraum Kärnten
eingebracht im Zuge
der Debatte über die BFG 2007 und 2008 samt Anlagen, zum Kapitel 65
Verkehr, Innovation und Technologie
Der Eisenbahnknoten Villach mit der Ein- und Durchbindung der
Tauernachse hat im Hinblick auf die Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus
der Tauernachse sowie die Anbindung an die Pontebbana-Achse eine hochrangige
Bedeutung im Rahmen der Transeuropäischen Netze („Korridor
X“). Ebenso hat der Ausbau der HL-Strecke im Zentralraum Kärnten als
Verlängerung zum Koralmprojekt im Rahmen der Baltisch-Adriatischen-Verkehrsachse
große Bedeutung für die europäische Infrastruktur.
Die im Jahr 1997 begonnenen Planungen sind bereits weit
fortgeschritten. Bisher wurden rd. 10 Mio. € in die Planungsphase
investiert. Eine Planungsverzögerung oder ein Planungsstopp würde
einen massiven Rückschritt bedeuten. Daher müssen die laufenden
Planungen in einem UVP-Verfahren münden, um Rechtssicherheit herzustellen
und die bisherigen Arbeiten nicht als verlorenen Aufwand ausweisen zu
müssen.
Daher haben das Land Kärnten, die Stadt Villach, die Gemeinde
Wernberg sowie die Wörthersee-Gemeinden größtes Interesse an
der Weiterführung dieses Planungsprozesses, wobei die Ein- und
Durchbindung der Tauernachse im Raum Villach prioritär zu planen ist,
bekundet.
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