Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 364

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Kinderbetreuungsgeld, eingebracht im Zuge der Debatte über die Bundesfinanz­gesetze 2007 und 2008 samt Anlagen, zum Kapitel 19, Gesundheit, Familie und Jugend

Die Gleichstellung von Frauen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind nicht nur gesellschaftlich notwendig, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Aus diesen Gründen ist es Aufgabe der Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine deutliche Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Damit würde auch eine Entschärfung der demografischen Entwicklung erreicht und gleichzeitig eine Stärkung des Wirtschaftswachstums und der Wett­bewerbs­fähigkeit Österreichs ermöglicht werden. Um diese Ziel zu erreichen, sind folgende zwei Modelle geeignet: Entlastung der Familie von den Kinderbetreuungs­kosten je nach Familiensituation durch steuerliche Absetzbarkeit der tatsächlich entstehenden Betreuungskosten oder durch einen Betreuungsscheck für alle Eltern, die sich mit Hilfe des Schecks die ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Betreuungsleistung am freien Markt einkaufen können und die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld. Durch diese familien- und frauen­freundlichen Maßnahmen könnte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Österreich optimiert und die Lebensqualität für Frauen, Männer und Kinder gesteigert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Modell zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten beziehungsweise zur Einführung eines Betreuungschecks zu erstellen und dieses dem Nationalrat rechtzeitig zuzuleiten, sodass die Umsetzung mit 1. 1. 2008 erfolgen kann. Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht, bei der von ihr angekündigten Novelle zur Reformierung des Kinderbetreuungsgeldes die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinder­betreuungsgeld vorzusehen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.06.10

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Eingangs ein Kompliment, Frau Bundesministerin, bezüglich der erfolgreichen Budgetverhandlungen zum Wohle der österreichischen Familien! (Beifall bei der ÖVP.)

Das Kinderbetreuungsgeldmodell wurde ja schon von meinen Vorrednern ange­sprochen, sehr impulsiv von Frau Kollegin Belakowitsch, sowie auch vom Herrn Kollegen Dolinschek. Aber ich denke, dass gerade wir mit unserer Regierungsvorlage auf einem guten Weg sind. Es stehen dazu 60 Millionen € mehr zur Verfügung. Das wird ein Modell sein, das das Erfolgsmodell seitens der Österreichischen Volkspartei, Kinderbetreuungsgeld für alle, fortsetzt.

Wichtig ist auch die Valorisierung der Beitragsgrundlage für Pensionsbeiträge für Kinder. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass uns das in den letzten sechs Jahren gelun­gen ist. Das heißt, auch hier stehen über 436 Millionen € beziehungsweise 518 Millionen € zur Verfügung.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Anhebung, die mit einer Novelle noch im heurigen Jahr zustande kommen wird, nämlich der Zuschlag zur Familienbeihilfe – für das dritte Kind


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