Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 374

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Problems möchte ich ein paar Zahlen nennen. Im Jahre 2004 wurden für fast 43 000 Kinder Unterhaltsvorschüsse geleistet. Der Aufwand dafür lag bei rund 100 Millionen €, und liegt seit damals bei rund 100 Millionen € jährlich, aus Mitteln des Familien­lastenausgleichsfonds. Nur etwa 42 Millionen € davon werden durch die Unterhalts­pflichtigen jährlich zurückgezahlt. Trotz dieser Zahlungen aus dem Familienlastenaus­gleichsfonds gibt es aber leider immer noch eine Vielzahl von Lücken, durch welche Familien in Notlagen geraten können, da die Versorgung der minderjährigen Kinder finanziell nicht gesichert ist.

Einige Gründe dafür können zum Beispiel sein, dass die Eltern getrennt leben, der Unterhalt und die Leistungsfähigkeit des Elternteils, bei dem das Kind lebt, nicht ausreicht, oder es bestehen zwar ausreichend Ansprüche auf Unterhaltsleistung, allerdings entsteht durch die Verfahrensdauer, eventuell auch durch eine findige Ver­fahrens­führung seitens des Unterhaltschuldners eine nicht überbrückbare Lücke. In Fällen einer solchen Lücke ist dann die einzige Möglichkeit, auf die Sozialhilfe zurück­zugreifen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass es natürlich sehr strenge Voraussetzungen gibt, um auf diese Sozialhilfe zurückgreifen zu können. Unter anderem ist es durchaus möglich, den wirtschaftlich unsinnigen Verkauf von Liegen­schaften, Pkws und dergleichen zu fordern und damit Familien, die eine Leistung der Sozialhilfe in Anspruch nehmen wollen, endgültig die Armut aufzuzwingen.

Somit liegt die Verantwortung in diesem Bereich nicht nur bei den Eltern, sondern auch der Bund und die Länder sind gefordert. Für die Zuständigkeit des Bundes wäre es wünschenswert, die Unterhaltsvorschussverfahren zu beschleunigen und zu gewähr­leisten, dass diese den Vorschuss prompt auszahlen. Die Länder sind gefordert, Lösungen zu erarbeiten, im Falle eines zu geringen oder gar nicht zustehenden Unterhalts oder eines nicht zustehenden Unterhaltsvorschusses die Lücke zu schließen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Vorreiterrolle des Landes Kärnten erwähnen, welches schon in der letzten Gesetzgebungsperiode Verhandlungen mit dem Bund geführt hat und auch zu einem positiven Abschluss gekommen ist.

In diesem Sinne möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Darmann und Kollegen betreffend umfassende Gewährleistung der finanziellen Absicherung Minderjähriger

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, in Verhand­lungen mit den Ländern sicherzustellen, dass Versorgungslücken für Minderjährige, für die kein oder ein zu ihrer Versorgung zu niedriger Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bzw. eine zu niedrige Leistung aus der Sozialversicherung gewährt wird

unter Berücksichtigung des Einkommens und der Lebenssituation des Elternteils, bei dem das Kind lebt, und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten anderer Unterhalts­pflichtiger sowie unter Vermeidung einer langfristig unwirtschaftlichen Zerschlagung des Vermögens der Unterhaltspflichtigen

rasch und unbürokratisch durch Leistungen der Sozialhilfe geschlossen werden.

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, das Verfahren zur Gewährung eines Unterhaltsvorschusses durch eine vernetzte Abwicklung zu beschleunigen und dem Nationalrat bis 1. Juli 2007 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Unterhaltsvor-


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