Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 373

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Vieles, was wir uns inhaltlich im Jugendkapitel vorgenommen haben, ist nicht eine Frage des Geldes. Man kann nicht immer argumentieren, das und das gehe nicht, denn es sei kein Geld dafür vorgesehen. Erstens ist Jugend eine Querschnittmaterie, das heißt, auch viele andere Ressorts sind davon betroffen. Wir geben viel Geld für Jugendbeschäftigung aus. Sie haben gesagt, der Blum-Bonus scheint geholfen zu haben. – Da täuschen Sie sich. Schauen Sie noch einmal hin: Er hat geholfen. (Abg. Zwerschitz: Ja, aber er hat ...!) Deshalb wird er auch weitergeführt. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Zweitens. Wenn wir den Jugendschutz in Angriff nehmen möchten, die Kinderrechte in der Verfassung verankern möchten, dann ist das auch keine Geldfrage, sondern es ist eine sinnvolle Maßnahme, die gar nichts mit Geld zu tun hat. (Abg. Zwerschitz: Die Kinderrechtskonvention ...!) – Was heißt, wir machen es nicht? – Es steht im Regie­rungsprogramm! Die Ministerin hat es angekündigt. Ich würde vielmehr Sie einladen, Frau Kollegin Zwerschitz, auch wenn Sie von der Opposition sind: Trauen Sie sich mitzuarbeiten! (Beifall bei der ÖVP.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann zu Wort gemeldet. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


16.34.56

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Damen und Herren auf der Besuchergalerie! Schönen guten Tag! Zu Beginn meiner Rede möchte ich auf einen Punkt eingehen, der eigentlich schon gestern bei der Budgetdebatte zum Thema Justiz angesprochen wurde, wozu auch ein Mehrparteienantrag eingebracht wurde, der sehr wohl auch einen Bezug zur Jugendpolitik hat, nämlich das Berufsverbot für Sexualstraftäter betreffend eben deren berufliche Tätigkeit im Umfeld von Kindern und Jugendlichen. (Abg. Öllinger: Das hätten Sie jetzt nicht bringen sollen!) – Herr Öllinger, bitte ein bisschen um Zurück­haltung! Ich bin jetzt am Wort! Danke schön.

Ein Thema, welches das BZÖ seit seiner Gründung einer Umsetzung zuführen will – das ist nach unserem gestrigen Vorstoß tatsächlich auch gelungen. Wir konnten mit der ÖVP, FPÖ und SPÖ bezüglich der Prüfung von rechtlichen Möglichkeiten einen Antrag einbringen. Das begrüße ich sehr, möchte von dieser Seite auch meinen Dank aussprechen. Es tut uns sehr leid, dass die Grünen nicht einmal zu diesem Thema, nämlich einer Überprüfung der rechtlichen Möglichkeiten bereit waren. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Pilz: Wir kennen nicht Ihre ganzen ...!) – Na ja, bitte. Hätten Sie das gestern durchgelesen! Ihr habt ja nicht einmal den Antrag durchgelesen und habt schon nein gesagt. (Abg. Öllinger: Wir haben bestimmte Vorfälle bei Ihnen im Auge!)

Nun zum Jugendbudget an sich. Dazu ist festzuhalten, dass beim Budgetkapitel 19 – es wird Sie interessieren, das ist die Nummer 19 –, in welchem „Familie und Jugend“ umfasst sind, nur die Sachausgaben ausgewiesen sind, nämlich in Höhe von 8,5 Millionen € für das Jahr 2007. Das ist eine Steigerung von nur 200 000 € im Vergleich zum Jahr 2006. Für das Jahr 2008 ist überhaupt keine weitere Steigerung mehr vorgesehen. Das heißt, 2007 auf 2008 wird die Summe eingefroren.

Aus diesem Grund frage ich mich schon – und Sie, Frau Bundesministerin, müssen sich die Frage gefallen lassen –, wie Sie die im Regierungsprogramm angekündigten umfassenden jugendpolitischen Maßnahmen mit einer solch geringen budgetären Grundlage umsetzen wollen.

Ich möchte aber auch auf die Notwendigkeit der Gewährleistung der finanziellen Absicherung Minderjähriger eingehen. Zur besseren Darstellung des angesprochenen


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