Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 376

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Es bestünden zwar ausreichende Ansprüche, allerdings entsteht durch die Ver­fahrensdauer – ev. auch durch eine findige Verfahrensführung seitens des Unterhalts­schuldners – eine nicht überbrückbare Lücke.

In all diesen Fällen gibt es derzeit nur die Möglichkeit, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Dies allerdings unter den strengen Voraussetzungen der Sozialhilfe, die auch bei einer Notsituation wegen einer in absehbarer Zeit wieder wegfallenden Unter­haltsverpflichtung einen wirtschaftlich unsinnigen Verkauf von Liegenschaften, Autos etc. erforderlich macht und damit Familien, die diese Leistung in Anspruch nehmen wollen, endgültig in die Armut zwingt.

Die Aufgabe der Unterhaltssicherung im Interesse der Kinder liegt nicht allein beim Bund, die Länder haben hier im Rahmen der Sozialhilfe eine mindestens ebenso wich­tige Funktion, die nach Meinung der Antragsteller auch beibehalten werden soll. Die Antragsteller halten es auch nicht für vertretbar, die Kosten der Kindererziehung völlig auf den Staat zu überwälzen und damit die Verantwortung der Eltern zu reduzieren. Altersabhängige Mindestsätze bei einer staatlichen Leistung würden aber gerade dies bedeuten.

In der Zuständigkeit des Bundes ist es daher wünschenswert und sinnvoll, die Unterhalts­vorschussverfahren zu beschleunigen und zu gewährleisten, dass der Vorschuss prompt in einer vorläufigen Höhe ausbezahlt wird, um keine Lücken entstehen zu lassen. In der Zuständigkeit der Länder ist aber die Frage zu lösen, ob im Falle eines zu geringen oder gar nicht zustehenden Unterhalts oder einer nicht zustehenden Unterhaltsvorschusses aus den Mitteln der Sozialhilfe Unterstützung gewährt wird. Angesichts von österreichweit ca. 2.000 Fällen, in denen kein Unterhaltsvorschuss gewährt werden kann, sollte die Finanzierung eines ausreichen­den Absicherung der Kinder – die ein Sozialstaat wie Österreich wohl jedenfalls gewährleisten sollte – kein unlösbares Problem darstellen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, in Verhand­lungen mit den Ländern sicherzustellen, dass Versorgungslücken für Minderjährige, für die kein oder ein zu ihrer Versorgung zu niedriger Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bzw. eine zu niedrige Leistung aus der Sozialversicherung gewährt wird

unter Berücksichtigung des Einkommens und der Lebenssituation des Elternteils, bei dem das Kind lebt, und

unter Berücksichtigung der Möglichkeiten anderer Unterhaltspflichtiger sowie

unter Vermeidung einer langfristig unwirtschaftlichen Zerschlagung des Vermögens der Unterhaltspflichtigen

rasch und unbürokratisch durch Leistungen der Sozialhilfe geschlossen werden.

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, das Verfahren zur Gewährung eines Unterhaltsvorschusses durch eine vernetzte Abwicklung zu beschleunigen und dem Nationalrat bis 1. Juli 2007 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Unterhalts-


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