Es bestünden zwar ausreichende
Ansprüche, allerdings entsteht durch die Verfahrensdauer – ev.
auch durch eine findige Verfahrensführung seitens des Unterhaltsschuldners
– eine nicht überbrückbare Lücke.
In all diesen Fällen gibt es derzeit nur die Möglichkeit,
Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen. Dies allerdings unter den strengen
Voraussetzungen der Sozialhilfe, die auch bei einer Notsituation wegen einer in
absehbarer Zeit wieder wegfallenden Unterhaltsverpflichtung einen
wirtschaftlich unsinnigen Verkauf von Liegenschaften, Autos etc. erforderlich
macht und damit Familien, die diese Leistung in Anspruch nehmen wollen,
endgültig in die Armut zwingt.
Die Aufgabe der Unterhaltssicherung im Interesse der Kinder liegt nicht
allein beim Bund, die Länder haben hier im Rahmen der Sozialhilfe eine
mindestens ebenso wichtige Funktion, die nach Meinung der Antragsteller
auch beibehalten werden soll. Die Antragsteller halten es auch nicht für
vertretbar, die Kosten der Kindererziehung völlig auf den Staat zu
überwälzen und damit die Verantwortung der Eltern zu reduzieren.
Altersabhängige Mindestsätze bei einer staatlichen Leistung
würden aber gerade dies bedeuten.
In der Zuständigkeit des Bundes ist es daher wünschenswert
und sinnvoll, die Unterhaltsvorschussverfahren zu beschleunigen und zu
gewährleisten, dass der Vorschuss prompt in einer vorläufigen
Höhe ausbezahlt wird, um keine Lücken entstehen zu lassen. In der
Zuständigkeit der Länder ist aber die Frage zu lösen, ob im
Falle eines zu geringen oder gar nicht zustehenden Unterhalts oder einer nicht
zustehenden Unterhaltsvorschusses aus den Mitteln der Sozialhilfe
Unterstützung gewährt wird. Angesichts von österreichweit ca.
2.000 Fällen, in denen kein Unterhaltsvorschuss gewährt werden kann,
sollte die Finanzierung eines ausreichenden Absicherung der Kinder –
die ein Sozialstaat wie Österreich wohl jedenfalls gewährleisten
sollte – kein unlösbares Problem darstellen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten
nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
wird ersucht, in Verhandlungen mit den Ländern sicherzustellen, dass
Versorgungslücken für Minderjährige, für die kein oder ein
zu ihrer Versorgung zu niedriger Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bzw. eine
zu niedrige Leistung aus der Sozialversicherung gewährt wird
unter Berücksichtigung des Einkommens
und der Lebenssituation des Elternteils, bei dem das Kind lebt, und
unter Berücksichtigung
der Möglichkeiten anderer Unterhaltspflichtiger sowie
unter Vermeidung einer
langfristig unwirtschaftlichen Zerschlagung des Vermögens der
Unterhaltspflichtigen
rasch und unbürokratisch durch Leistungen der Sozialhilfe
geschlossen werden.
Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, das Verfahren zur Gewährung eines Unterhaltsvorschusses durch eine vernetzte Abwicklung zu beschleunigen und dem Nationalrat bis 1. Juli 2007 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Unterhalts-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite