Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 377

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vorschuss­gesetzes zu übermitteln, der rasche vorläufige Zahlungen in Höhe der zu erwartenden Unterhaltsvorschussleistung vorsieht.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


16.40.55

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich freue mich, Ihnen hiemit mein erstes Budget als Gesundheits-, Familien- und Jugendministerin persönlich vorstellen zu können.

Sie alle wissen, dass im Gesundheitsbereich das Budgetkapitel 17 weder die gesamte finanzielle Dimension des österreichischen Gesundheitswesens abbildet, noch ein tatsächlicher Spiegel von dem ist, was ich als Gesundheitsministerin an Steuerungs-, Planungs- und Lenkungsaufgaben wahrzunehmen habe.

Wir regeln ja die entscheidenden Finanzierungsfragen zum Beispiel der sozialen Krankenversicherung über das ASVG und andere Sozialgesetze, die Spitalsfinan­zierung über den Finanzausgleich – also über Materiengesetze, die ich mit Ihnen in einem anderen Zusammenhang berate als in jenem über das Bundesbudget. In Kapitel 17 finden Sie aber den unmittelbaren und direkten Anteil des Bundes zur Krankenanstaltenfinanzierung, wie er im Finanzausgleich und der entsprechenden Vereinbarung nach Artikel 15a Bundesverfassung zur Finanzierung des österreichi­schen Gesundheitswesens festgeschrieben ist.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass sich auf Grund des Steueraufkommens die Voranschlagszahlen in diesem Bereich im Vergleich zum Jahr 2006 von 421 Millionen € auf 431 Millionen € im Jahr 2007, und auf 442 Millionen € im Jahr 2008 steigern, und das ist doch eine deutliche Steigerung! Wenn wir es noch einmal vom Euro auf die alte Währung umrechnen, dann sieht man, welche Dimensionen diese Steigerungen beinhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

Ganz generell möchte ich festhalten, dass damit selbstverständlich nicht alle Finan­zierungsfragen der österreichischen Krankenanstalten gelöst sind, aber wenn wir hier gemeinsam mit den geplanten Strukturveränderungen, mit Synergien, mit Schwer­punkten, mit integrierten zentralen Steuerungsvarianten arbeiten und effizient und ökonomisch vorgehen, und wenn wir die erfreuliche Entwicklung am österreichischen Arbeitsmarkt und das naturgemäß damit verbundene höhere Beitragsaufkommen der sozialen Krankenversicherungen in Betracht ziehen, werden Ihnen auch Finanz­referenten der Länder bestätigen, dass sich die Finanzierungsaufkommen für die Spitäler derzeit ein wenig und zunehmend positiver entwickeln.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen auch gerne berichten, dass ich gerade gemein­sam mit den Ländern – wie das in der Artikel 15a-Vereinbarung festgelegt wurde – nach zweijähriger Laufzeit alle Maßnahmen zur Kostendämpfung von 300 Mil­lionen € evaluiere und wir am 28. Juni bei der Sitzung der zuständigen Bundes­gesundheitskommission diese beraten werden. – Damit sehen Sie, dass bereits wesentliche Vorarbeiten für den nächsten Finanzausgleich beginnen.

Im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens will ich Sie exemplarisch auf einige Maßnahmen in der großen Aufgabenstellung der Prävention, auf die Sie alle auch Bezug genommen haben, hinweisen:

 


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