Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 381

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in Zukunft, sollten sie es brauchen, auf ein System verlassen möchten, dass dann auch wirklich vorhanden ist. – Das ist mein großer Wunsch.

Um diesen Wunsch, Frau Ministerin Kdolsky, mit Inhalten zu füllen, habe ich Ihnen – und das ist ja für Sie auch nicht mehr neu – bereits einiges gesagt, was gemacht werden muss, um diese Sicherheit auch wirklich anbieten zu können und vor allem für die Menschen auch nutzbar zu machen.

Einer dieser Bereiche, Frau Ministerin, ist gleiches Recht auf Rehabilitation. Sie wissen, dass es immer noch sehr stark von der Ursache abhängig ist, welche Rehabili­tationsmaßnahme wer in welchem Ausmaß erhält – oder eben nicht. Diejenigen, die eigentlich überhaupt kein Recht auf Rehabilitation haben, sind so genannte zivil­behinderte Menschen. Wir haben eben keinen Arbeitsunfall gehabt, auf Grund dessen wir eine Rehabilitation bekommen würden, sondern wir sind von Haus aus behindert.

Trotzdem, Frau Ministerin, ist es für uns wichtig, dass wir den Standard, den wir haben, zumindest aufrechterhalten können und nicht zum Beispiel im Bereich der Beweg­lichkeit oder Ähnlichem zurückfallen. Da gibt es in Österreich keine Möglichkeiten.

Frau Ministerin, Sie können sich erkundigen: Es gibt heute keine Rehabilitation für jemanden, der zivilbehindert ist. Dieses Recht auf gleiche Rehabilitation für alle, das wir einfordern, ist ein sehr altes Recht, und es müsste auch im Sinne des Gleich­stellungsgesetzes endlich umgesetzt werden, sodass man für diese Gruppen von Personen beim höchsten Level von Rehabilitation ansetzt, der für sie auch zugänglich sein soll – und nicht irgendwo auf der untersten Schiene.

Das fehlt noch, und da erwarte ich mir, dass es zumindest in den nächsten zwei Jahren einen merklichen Fortschritt gibt, damit man von nichts wenigstens auf etwas kommt. – Das ist das eine.

Frau Ministerin Kdolsky, der zweite Bereich, der für die Betroffenen immer schlechter wird, ist die so genannte Hilfsmittelversorgung. Wie Sie wissen, werden die Selbst­kostenbeiträge bei Hilfsmitteln ständig nach oben geschraubt. Andererseits werden wichtige Hilfsmittel aus dem so genannten Hilfsmittelkatalog herausgestrichen oder gar nicht in diesen aufgenommen, mit dem Ergebnis, dass man das selbst bezahlen muss, wenn man es braucht – vorausgesetzt, man kann es sich leisten. Wer es sich nicht leisten kann, der hat eben Pech gehabt.

Frau Ministerin, das geht inzwischen so weit, dass sich zum Beispiel Menschen mit Querschnittlähmung, die zum Entleeren der Blase entsprechende Hilfsmittel brauchen, diese so genannten Röhrchen selbst kaufen müssen. Wenn sich das jemand nicht leisten kann, zieht er sich einen Harnweginfekt zu und liegt wahrscheinlich zwei Monate lang im Spital. – Das kann sogar bis zum Tod führen kann. Da muss etwas gemacht werden, Frau Ministerin! Es kann doch nicht sein, dass man diese Kosten immer nur auf die Betroffenen abwälzt!

Im nächsten Bereich, den ich ansprechen möchte, Frau Ministerin, haben Sie auch etwas zu sagen, und vor allem haben Sie da zu handeln: Es geht um barrierefreie Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsangebote auf allen Ebenen. Sie haben geschrieben, dafür seien großteils die Länder zuständig, oder der Hauptverband oder wer auch immer.

Das mag schon sein, Frau Ministerin, aber Sie sind da trotzdem das Zünglein an der Waage, denn wenn es um Geld geht, haben Sie immer noch ein gewichtiges Wort mitzureden, wer was bekommt, und dann können Sie aber auch Bedingungen stellen.

Die Bedingung, dass es barrierefreie Gesundheitseinrichtungen geben muss, Frau Ministerin, wäre kein Sozialakt, sondern das ist einfach eine Notwendigkeit, weil


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