Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 422

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Jacques Chirac wird dann „Shiraz“.
Ja, unser Gusi sorgt für Spaß.

(Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP.)

19.18


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.18.16

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Frau Bundesministerin! Ich bin ja dem Kollegen Großruck im Unterschied zu den Kollegen von der SPÖ immer wieder dankbar für seine lyrischen Einlagen, die das Ganze irgendwie aufheitern.

Zum Thema selbst. – Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich finde es ja ganz span­nend, dass die Außenpolitik einer jener Bereiche ist, in denen von allen Parteien versucht wird, den größtmöglichen Konsens zu bilden, selbst dort, wo es Differenzen gibt.

Und die gibt es, Herr Kollege Scheibner, obwohl ich Ihre Rede auch gut gefunden habe; die gibt es natürlich in bestimmten Fragen, wie dem Türkei-Beitritt, aber auch in der Art und Weise, wie Sie das Thema Zuwanderung abhandeln.

Mich hat auch die Rede des Abgeordneten Einem beeindruckt, nicht nur, was jetzt den zentralasiatischen Bereich betrifft, sondern die Frage betrifft: Wie gehen wir mit Rechtsstaatlichkeit um?

Und jetzt komme ich zum eigentlichen Thema, Frau Bundesministerin. Natürlich freut es mich dass Sie heute hier in sehr klarer Weise Stellung genommen haben zum Thema BAWAG. Ich möchte trotzdem auf das Thema noch einmal eingehen, weil es da eine ganz eigenartige Situation gibt.

Ich war tatsächlich beunruhigt, weil von Ihrem Ministerium keine öffentliche Stellung­nahme gekommen ist, wie es das Ministerium mit der Umsetzung der EU-Verordnung 2271 hält, die sehr klar regelt, wie mit derartigen Pressionen umzugehen ist. Ich habe mir dann sagen lassen, das ist immer üblich für Ihr Ressort. (Heiterkeit bei den Grünen.)

Gut. Wir haben nur ein Problem, Frau Bundesministerin! (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Dr. Plassnik.– Nein. Das ist auch okay. Wir haben nur ein Problem, und das will ich Ihnen jetzt ganz kurz schildern. Ich kann es mir ersparen, die Vor­geschichte noch einmal zu erzählen, die darin besteht, dass der Generaldirektor der BAWAG sagt, er musste so handeln, weil er entsprechend dem Office of Foreign Assets Control diese Auflagen erfüllen musste.

Diese Haltung und Einschätzung der BAWAG hat sich in der Folge verändert. Da wurde ja eine Korrektur vorgenommen. Man hat gesagt, nein, es sei nicht das OFAC, das die BAWAG dazu zwinge, sondern aus eigenem Willen habe man auf Grund der Neuordnung der Geschäftsbeziehungen die Kubaner und Kubanerinnen ausgeschlos­sen.

Aber was jetzt von Seiten der BAWAG-Generaldirektion kommt, macht die Sache ja noch schlimmer, und darum wünsche ich mir nicht nur hier im Haus, Frau Bundes­ministerin, sondern auch öffentlich von Ihnen klare Worte.

Wenn der Generaldirektor der BAWAG jetzt öffentlich erklärt, man werde sich bemü­hen, für die KubanerInnen – beziehungsweise für die Personen kubanischer Herkunft, die in Österreich leben und hier ein Konto haben – beim OFAC eine Ausnahme­genehmigung zu erhalten, dann hat zumindest der Generaldirektor der BAWAG – und


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