Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwirkung einer intensiveren Förderung der deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten der Österreichisch-ungarischen Monarchie
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, sich im Sinne der Erhaltung und Stärkung der deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten der Österreichisch-ungarischen Monarchie aktiv und in höchst möglichem Ausmaß für diese einzusetzen und die entsprechenden Fördermittel in ausreichendem Maß zu erhöhen.“
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Danke. (Beifall bei
der FPÖ.)
19.33
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Erwirkung einer intensiveren Förderung der deutschen Minderheiten in den
Nachfolgestaaten der Österreichisch-ungarischen Monarchie
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des
Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 der Beilagen):
Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das
Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen (70 der
Beilagen); Kapitel 20 „Äußeres“
Laut Anfrage-Beantwortung vom 20. April 2007 durch die
Bundesministerin für europäische und internationale
Angelegenheiten ist die Vergabe von Förderungen an die sogenannten altösterreichischen
Minderheiten „grundsätzlich nicht bevoranschlagt“.
Neben dem Umstand, dass die besagten Minderheiten ohnehin mangelnde
politische Unterstützung durch die österreichische Bundesregierung
erfahren, muss man feststellen, dass sie kaum finanzielle
Unterstützung erhalten. Förderungen in der Größenordnung
von lediglich € 20.000,- für die deutsche Minderheit in
Slowenien wirken verglichen mit den Förderungen, die beispielsweise die
slowenische Minderheit in Österreich bekommt, nahezu lächerlich.
Der Hinweis der Bundesministerin für europäische und internationale
Angelegenheiten in oben zitierter Anfrage-Beantwortung, Förderungen seien
nicht ausgeschlossen, „sofern der Förderungswerber das Kriterium der
Gemeinnützigkeit erfüllt“, deutet darauf hin, dass man seitens
des Außenministeriums auch in Zukunft nicht gewillt ist, sich aktiv
für die deutschen Minderheiten einzusetzen und diesen neben politischer
Hilfestellung auch finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.
Aus diesen
Gründen stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
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