Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 426

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwirkung einer intensiveren Förderung der deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten der Österreichisch-ungarischen Monarchie

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufge­fordert, sich im Sinne der Erhaltung und Stärkung der deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten der Österreichisch-ungarischen Monarchie aktiv und in höchst möglichem Ausmaß für diese einzusetzen und die entsprechenden Fördermittel in ausreichendem Maß zu erhöhen.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag ist ordnungs­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwirkung einer intensiveren Förderung der deutschen Minderheiten in den Nachfolgestaaten der Österreichisch-ungarischen Monarchie

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (39 der Beilagen): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 – BFG 2007) samt Anlagen (70 der Beilagen); Kapitel 20 „Äußeres“

Laut Anfrage-Beantwortung vom 20. April 2007 durch die Bundesministerin für euro­päische und internationale Angelegenheiten ist die Vergabe von Förderungen an die sogenannten altösterreichischen Minderheiten „grundsätzlich nicht bevoranschlagt“.

Neben dem Umstand, dass die besagten Minderheiten ohnehin mangelnde politische Unterstützung durch die österreichische Bundesregierung erfahren, muss man fest­stellen, dass sie kaum finanzielle Unterstützung erhalten. Förderungen in der Größen­ordnung von lediglich € 20.000,- für die deutsche Minderheit in Slowenien wirken verglichen mit den Förderungen, die beispielsweise die slowenische Minderheit in Österreich bekommt, nahezu lächerlich.

Der Hinweis der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten in oben zitierter Anfrage-Beantwortung, Förderungen seien nicht ausgeschlossen, „sofern der Förderungswerber das Kriterium der Gemeinnützigkeit erfüllt“, deutet darauf hin, dass man seitens des Außenministeriums auch in Zukunft nicht gewillt ist, sich aktiv für die deutschen Minderheiten einzusetzen und diesen neben politischer Hilfestellung auch finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.

Aus diesen Gründen stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 


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