Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 446

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Berufsorientierung gegeben ist. Viel spricht dafür, dass die Entscheidung nicht mit dem zehnten Lebensjahr getroffen werden soll, sondern später. Daher muss hier eine gute Diskussion geführt werden, und man muss sich genau anschauen, wo die Versuche gemacht werden. Ich begrüße sehr, dass auch ländliche Regionen wie in Kärnten zum Zug kommen.

Für uns vom BZÖ, meine sehr geehrten Damen und Herren, steht im Mittelpunkt der junge Mensch mit all seinen Rechten auf ein erfolgreiches Lernen, und das Lernen muss dort ansetzen, wo die Kinder, wo die Jugendlichen stehen, die sollen ent­sprechend ihren Fähigkeiten gefördert, aber vor allem auch gefordert werden.

Für uns ist es auch wichtig, dass nicht für alle das Gleiche angeboten wird, sondern für unsere Jugend das Beste, und das ist die große Herausforderung. Das braucht Vielfalt, das braucht Weitsicht, das braucht Kompetenz, das braucht motivierte Lehrer, aber vor allem auch Eltern, die sich ihrer Verantwortung weiter bewusst sind und die auch ihre Rechte wahrnehmen können. Und vor allem: Nehmen wir alle dabei die ideologische Brille ab! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

9.49

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die beiden Entschließungsanträge der Abge­ord­neten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler und KollegInnen, einerseits betref­fend Erstellung eines Nationalen Bildungsplans und andererseits betreffend kostenlose Berufsreifeprüfung, sind ausreichend unterstützt, wurden ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen betreffend Erstellung eines Nationalen Bildungsplans für das letzte Kindergartenjahr mit Schwer­punkt auf Sprachförderung

eingebracht im Zuge der Debatte über die Bundesfinanzgesetze 2007 samt Anlagen, zum Kapitel 12 Unterricht, Kunst und Kultur

Anlässlich der aktuellen Debatte über Familienpolitik in Österreich, unter besonderer Berücksichtigung des Aspektes „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, wurde die Notwendigkeit einer quantitativen, aber vor allem einer qualitativen Aufwertung der österreichischen Kinderbetreuungseinrichtungen wieder offenkundig.

Kinderbetreuungseinrichtungen sind ein zentrales Element des Konzeptes „Verein­barkeit von Familie und Beruf“. Deshalb ist es Aufgabe der Politik dafür Sorge zu tragen, dass einerseits genügend Plätze für die Kinderbetreuung vorhanden sind, und dass andererseits die Betreuungsqualität in diesen Einrichtungen ständig ge­steigert wird, um den Ansprüchen der Eltern vor allem in Hinblick auf die Öffnungszeiten der Betreuungseinrichtungen zu genügen. Kinderbetreuungseinrichtungen sollten also nicht bloß „Aufbewahrungsstätten“ für Kinder sein, sondern ihren Schwerpunkt auf Bildung und Erziehung setzen und eine Vorbereitung auf den Schuleintritt sicherstellen. Nach der Familie sollten sie die erste Bildungsinstanz sein, wo unsere Kinder auf die Welt von morgen vorbereitet werden. Aus diesem Grund sollte ein nationaler Bildungs­plan zumindest für das letzte Kindergartenjahr erstellt werden, der besonders die Vorbereitung auf das erste Schuljahr berücksichtigt, wobei der Schwerpunkt auf die


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