öffentlichen Schulen ersetzt werden. Zugleich soll das Recht auf freie Schulwahl und eine Qualitätssicherung festgeschrieben werden.“
*****
Vielleicht kann sich die SPÖ mit der ÖVP darauf einigen, dass sie das unterstützen darf. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Zwerschitz eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, auch ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Brosz, Zwerschitz, Freundinnen und Freunde betreffend
5 Millionen Euro jährlich als Sofortmaßnahme zur Existenzsicherung
der nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft, eingebracht im
Zuge der Debatte über Bericht des Budgetausschusses über die
Regierungsvorlage (39 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des
Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 (Bundesfinanzgesetz 2007 - BFG
2007) samt Anlagen (70 d.B.)
Schulen in freier Trägerschaft stellen eine wertvolle und
unterstützenswerte Bereicherung des österreichischen
Schulsystems dar. Durch das Privatschulgesetz von 1962 werden diesen Schulen
jedoch stark benachteiligt, indem sie von Bund, Ländern und Gemeinden nur
einen geringen Teil der Kosten erstattet bekommen. Die Personalkosten
konfessioneller Schulen hingegen werden vom Bund getragen. Durch einen
Rückgang der Fördermittel spitzt sich die Situation an den Schulen in
freier Trägerschaft immer mehr zu. Insbesondere bei den sogenannten
Alternativschulen kam es zu beträchtlichen Kürzungen. Die
Förderung für den Verein Alternativschulen betrug im Jahr 2001 noch
341.562,32 Euro, im Jahr 2006 nur mehr 237.000 Euro. Wenn die im
Budgetausschuss von Unterrichtsministerin Schmied angekündigten
Budgeterhöhungen von 20 % im Jahr 2007 und weiteren 15 % im
Jahr 2008 tatsächlich erfolgen, wird damit nicht einmal das Niveau des
Jahres 2001 erreicht.
Die Jahressubvention - inklusive Personalkosten - für den gesamten
Bereich der Schulen in freier Trägerschaft betrug in den letzten Jahren
1,6 Millionen Euro und deckte damit nicht einmal 10 Prozent der
tatsächlichen Kosten ab. Demzufolge werden die Eltern der etwa 4.000
SchülerInnen gezwungen, durchschnittlich zwischen 200 - 300 Euro pro
Monat an Schulgeld zu bezahlen. Durch die angeführte prekäre finanzielle
Situation sind Schulschließungen und/oder eine weitere Steigerung der
Kostenbeiträge zu befürchten.
Folgender Entschließungsantrag wurde wortgleich bereits im Jahr
2004 als gemeinsamer Antrag 419/A(E), XXII. GP von DDr. Erwin
Niederwieser und Dieter Brosz eingebracht:
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
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