Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 533

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14.50.10Soziales und Konsumentenschutz

Kapitel 15: Soziales und Konsumentenschutz

Kapitel 16: Sozialversicherung

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir kommen damit zur Verhandlung des Teiles Soziales und Konsumentenschutz. Dieser umfasst die Kapitel 15: Soziales und Konsumentenschutz, und 16: Sozialversicherung.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Öllinger mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 9 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.50.27

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Womit sollen wir beginnen? – Vielleicht mit dem, was ich bei dieser Gelegenheit schon des Öfteren gemacht habe: mit dem Hinweis darauf, dass man auch an den Budgetmitteln, die insgesamt für das Sozialministerium mittlerweile nur mehr zur Verfügung stehen, erkennen kann, wie dieses Sozialministerium innerhalb der letzten sechs oder sieben Jahre organisatorisch heruntergewirtschaftet wurde. Es ist ja nur mehr ein „Sozialministeriumsnachlass­verwaltungs-Ministerium“ (Abg. Parnigoni: Nein, das ist nicht wahr!), das die Pen­sionen zu verwalten hat, das den Bereich Pflege und Behindertenwesen (Abg. Parnigoni: Nein, ...!) – doch, doch, das stimmt schon! – zu betreuen hat, aber dafür eigentlich kaum Kompetenzen hat, weil da, wie wir ja wissen, auch die Länder zuständig sind und im Fall eines Gesetzes, über das ich dann noch kurz sprechen möchte, auch ein anderes Ministerium die wesentlich größere Zuständigkeit hat.

Ende der neunziger Jahre – und da sollten Sie aufpassen, Kollege (Abg. Parnigoni: Ich kann mich erinnern!) – hat das Sozialministerium noch zirka ein Viertel der gesam­ten Budgetmittel verwaltet, betreut, ausgeschüttet. Das waren Zeiten, wo das Sozial­ministerium ein mächtiges Ministerium war. Vielleicht – darüber könnte man auch diskutieren – waren das auch Zeiten, in denen das Sozialministerium durch den Bereich Soziales inklusive Pensions-, Kranken-, Unfallversicherung, den Bereich Gesund­heit und den Bereich Arbeit vielleicht zu viele Kompetenzen hatte. Möglich!

Nur: Jetzt ist von dem, was es einmal war – Soziales, Arbeit, Gesundheit –, nur mehr ein Teil vom Sozialen geblieben, nämlich die Pensionsversicherung beziehungsweise das Behindertenwesen, wie es so schön heißt, und eine Teilkompetenz für den Bereich Pflege. Es liegt jetzt nicht mehr bei 25 Prozent der Budgetmittel insgesamt – die ja auch nur deshalb so viel waren, weil die ganzen Pensionsgelder über das Sozial­ministerium laufen –, sondern es liegt, wenn ich mich nicht verschätzt habe, bei 16 bis 17 Prozent – also deutlich weniger. Und das ist, denke ich mir, nicht wirklich gut, wie ich anhand eines Gesetzes, das auch mit dem Budget im Zusammenhang steht, wenn auch mit einer außertourlichen Finanzierung, gleich kurz erläutern werde.

Kollege Rasinger hat beim letzten Tagesordnungspunkt einen Albtraum ausgebreitet. Der Albtraum war: Es gibt nur mehr ukrainische Mediziner, die nicht sozusagen sprach­kompatibel mit den österreichischen Patienten und Patientinnen sind.

Herr Kollege Rasinger – er ist gerade nicht im Saal –, schauen wir uns das bei dem Gesetz an, über das ich jetzt sprechen werde. Das Gesetz heißt „Hausbetreuungs­gesetz“, obwohl es nicht um Häuser geht, die betreut werden, sondern um Personen mit (Ruf: Mit Haus!) deutlichen körperlichen oder sonstigen Einschränkungen, Personen, die pflegebedürftig sind, in einem sehr hohen Ausmaß pflegebedürftig sind, weil mindestens Pflegestufe 3 notwendig ist, um überhaupt unter dieses Gesetz zu


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