Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 545

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Wenn ich mir die sogenannte Reform der Reform, die Sie, Herr Bundesminister, dem­nächst dem Parlament übermitteln und die wir im Ausschuss diskutieren werden, anschaue, dann muss ich sagen, ich bin sehr froh, dass die Versprechen, die vor der Wahl von der Sozialdemokratischen Partei gemacht wurden – dass dieses Pensions­paket wieder aufgeschnürt und gerechter und fairer gemacht wird –, nicht umgesetzt werden.

Und wenn Sie sich jetzt rühmen, dass Sie die „Hacklerregelung“ – die Langzeitver­sicher­tenregelung – verlängern, dann muss ich schon eines feststellen: Diese Lang­zeitversichertenregelung geht bis 2017, da haben Sie nichts geändert! Das Einzige, das Sie gemacht haben, ist, dass Sie bis zum Wahljahr 2010 zwei zusätzliche Jahre abschlagsfrei gestalten. Soll so sein, aber seien wir ehrlich: Ist das der große Wurf? (Abg. Riepl: Wer hat denn die Abschläge eingeführt?)

Wenn Sie sagen, Sie wertsichern jetzt die Beitragsgrundlage in der Höhe von 1 350 € für Kindererziehungszeiten, für Präsenzdienst, für Zivildienst, dann ist das positiv, da kann ich Sie unterstützen. Aber ich frage: Warum  (Abg. Schopf: Wer hat denn das eingeführt?) Ich glaube, das war noch die letzte Regierung, die diese 1 350 € einge­führt hat. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dolinschek und Riepl.) Ich verstehe nicht, wieso Sie so aufgeregt sind! – Warum vergessen Sie bei dieser Regelung jene Familien, jene Eltern, die schwerstbehinderte Kinder zu pflegen haben? Hier haben wir immer noch die Beitragsgrundlage von 995 €, hier wird nichts angepasst, hier wird nichts wertgesichert.

Schauen wir uns die Verbesserung der Pensionszeiten für die Pflege an – ich finde sie positiv! Wir haben einen ersten Schritt gesetzt ab der Pflegestufe 3. Was Sie jetzt machen, ist meiner Meinung nach nicht nur kompliziert, sondern sehr unfair auch gegen­über jenen, die Pflegestufe 5 haben, denn die bekommen alle Beiträge als Pen­sionszeiten angerechnet, jene ab der Pflegestufe 3 bekommen nur die Dienstgeber­beiträge ersetzt, jene ab der Pflegestufe 4 bekommen nur einen halben Dienstnehmer­beitrag dazu, und jene ab der Pflegestufe 5 bekommen alles. Da kennt sich doch kein Mensch mehr aus!

Ich finde, in der Pflege müssen wir uns an einen Standard halten. Die meisten Pflege­fälle sind ab Pflegestufe 3, die zu Hause gepflegt werden – und daran hat sich alles zu orientieren.

Setzen wir fort mit der Pflege. – Ich denke, es ist mit den Versprechen ähnlich wie bei den Pensionen. Sie haben vor der Wahl – nach der Ausrufung des Pflegenotstandes – gesagt: Das Pflegegeld wird angehoben beziehungsweise valorisiert, und das Pflege­system wird sofort nachhaltig und leistbar gesichert. – Jetzt haben wir im Doppelbudget keine Pflegegelderhöhung, geschweige denn eine Valorisierung.

Sehr geehrter Herr Bundesminister, Sie kennen sicher die Studie des Bundesminis­teriums, in der pflegende Angehörige nach ihrem Verhältnis zu den mobilen Diensten gefragt wurden – ob sie zufrieden sind, ob sie diese mobilen Dienste in Anspruch nehmen. Da haben 42 Prozent der pflegenden Angehörigen gesagt, sie nehmen keine mobilen Dienste in Anspruch, weil sie es sich nicht leisten können. Das muss doch einen Aufschrei bei einem Sozialminister hervorrufen, da muss er doch sagen: Ich muss das Pflegegeld erhöhen, damit gerade diese Dienste für diejenigen, die zu Hause betreuen und pflegen, leistbar sind!

Eine Gesamtlösung ist in weite Ferne gerückt. Das sage nicht nur ich, sondern – Sie wissen das alle sehr genau – das sagen die großen Organisationen, das sagen die Vertreter des Gemeindebundes, des Städtebundes und so weiter.

 


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