Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 549

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diesen beiden Jahren die finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass die Zukunft 2007 und 2008 gestaltet werden kann. (Abg. Kickl: Sie haben schnell ver­gessen, was Sie versprochen haben!)

Ich möchte mich auch wenig mit der Vergangenheit beschäftigen und der Frage nachgehen: Ist das jetzt ein radikaler Kurswechsel im neuen Sozialkapitel, ist das ein leichter Kurswechsel? Wichtig ist, in die Zukunft zu schauen, um für die Zukunft die Sozialpolitik neu, sozial und gerecht zu gestalten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dolinschek: Schon vergessen, was Sie versprochen haben?)

Wenn Sie, meine geschätzten Damen und Herren Abgeordneten von der Opposition, das fair und vorurteilslos tun und sich die Zahlen anschauen, dann werden Sie sehen, dass im Kapitel 15 der Voranschlag 2007 gemessen am Voranschlag 2006 um 6,6 Pro­zent steigt, für das Jahr 2008 gemessen am Voranschlag 2006 um 9,8 Prozent. Im Kapitel 16 sind die Beträge auch beachtlich, wenngleich prozentuell geringer. (Zwischen­ruf beim BZÖ.)

Es wird von Kollegem Kickl und auch von Ihnen, Herr Kollege Öllinger, kritisch ange­merkt, dass das Sozial- und Konsumentenschutzministerium – was haben Sie gesagt? – entmachtet, abgespeckt und abmontiert worden sei. Ich kann auch mit dieser Sprachregelung wenig anfangen, denn ich denke, das Sozialressort, wie es jetzt aufgestellt ist, hat drei wichtige Felder – Frau Abgeordnete Haubner hat diese zu Recht genannt –: das Feld Pensionssicherung, das Feld Pflegesicherung und Armutsver­meidung und -bekämpfung und zusätzlich natürlich noch den wichtigen Bereich der Beschäftigung für Menschen mit Beeinträchtigung. Das sind ganz wichtige Aufgaben, und die Wichtigkeit dieser Aufgaben ist auch dadurch dokumentiert, dass der Anteil des Sozialministeriums am Gesamtbudget 16 Prozent beträgt – wie Sie zu Recht sagen, Herr Kollege Öllinger – und es damit immerhin noch das finanziell drittstärkste Ressort ist. Das ist viel Geld, das bedeutet eine große Gestaltungsmöglichkeit – natürlich auch viel Verantwortung für den Sozialminister, für die Sozialpartner und für das Hohe Haus, das die entsprechenden gesetzlichen Novellierungen, die wir einbrin­gen, beraten und beschließen wird.

Kollege Öllinger, Sie sagen, beim Hausbetreuungsgesetz hätten Sie sogar schon Albträume. Ich wünsche Ihnen diese Alpträume nicht, Sie sollen in Gesundheit älter werden können. Ich kann Ihnen versichern, Sie können durch ein Gespräch – und Sie haben im sozialen Bereich von mir auch Unterstützung bekommen – diese Albträume verhindern, indem ich Sie aufkläre, Herr Kollege Öllinger, was denn tatsächlich sowohl im Hausbetreuungsgesetz als auch im parallel vorgebrachten Bundespflegegeldgesetz, § 21b, für Möglichkeiten der Verbesserung im Bereich der Pflege angelegt sind.

Das Hausbetreuungsgesetz ist nicht direkt meine Materie, das hat Kollege Bartenstein verhandelt, aber zum Teil mit mir, weil ich Sorge hatte, und zwar in zwei wichtigen Punkten, nämlich im Bereich der Qualitätssicherung und im Bereich des Verhältnisses von Selbständigkeit und Unselbständigkeit, dass hier der ursprünglich vorgelegte Ent­wurf auch tatsächlich den Notwendigkeiten der Betreuung gerecht wird. Und da haben wir lange verhandelt, zum Teil auch sehr unterschiedliche Positionen bezogen, aber zum guten Schluss ein Ergebnis erreicht, das im Bereich der Qualitätssicherung zwei große Vorteile hat: dass Minister Bartenstein und ich zwei Verordnungen nach § 69 Absatz 1 und § 69 Absatz 2 Gewerbeordnung erlassen werden, wo zum Ersten Aus­übungsvorschriften, also Spielregeln für die Tätigkeit, und damit Qualitätsregeln aufgestellt werden können, die zu beachten sind, wo zum Zweiten Pflegeberatung zu Beginn und laufende Betreuung und Kontrolle sichergestellt werden, damit die Regeln auch eingehalten werden, und wo zum Dritten – was mir auch sehr wesentlich ist und was ich im Ministerrat auch angekündigt habe – bei der Richtlinie, die das Sozial-


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