eingebracht im Zuge
der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses (70 d.B.)
über das Bundesfinanzgesetz 2007 (39 d.B.) – Kapitel 15
betreffend
Freiwilliges Sozialdienstjahr
Jährlich leisten
eine große Anzahl von jungen Menschen einen freiwilligen Einsatz im
Sozialbereich. Dabei können sie sich bei einem gemeinnützigen
Träger der freien Wohlfahrtspflege oder anderen geeigneten Stellen
vertraglich verpflichten, ihren freiwilligen Dienst zu absolvieren. Diese
praktischen Dienste sollen dem Freiwilligen (unter Anleitung, Beaufsichtigung
und Verantwortung von Mitarbeitern der Trägerorganisation) dazu
dienen, Einblicke und Erfahrungen im Sozialbereich zu sammeln, um so den jungen
Menschen bei der Berufsfindung zu unterstützen.
Die damalige
Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
hat für die Jahre 2006/2007 das Freiwillige Sozialdienstjahr durch eine
Förderung der Teilnehmer/innen in einer der Familienbeihilfe
entsprechenden Höhe unterstützt. Dies ist aber in anbetracht des
wachsenden Personalbedarfs im Pflege- und Betreuungsbereich auf Dauer nicht
befriedigend, zumal die Teilnehmer des Freiwilligen Sozialdienstjahres aufgrund
der positiven Erfahrungen zu ca. 75 Prozent eine Ausbildung und Arbeit im
Sozialbereich anstreben und diese Quote bei weitem über der anderer junger
Menschen liegt.
Die Bereitschaft, ein
Freiwilliges Sozialdienstjahr zu absolvieren sollte künftig stärker
honoriert werden, indem diese Zeit als Teil der Berufsausbildung anerkannt und
auf einschlägige Ausbildungsteile für nachfolgende Pflege- und
Betreuungsberufe angerechnet wird. Dadurch wäre einerseits die
Gewährung einer Familienbeihilfe auch für die Dauer des Freiwilligen
Sozialdienstjahres sichergestellt und andererseits ein zusätzlicher Anreiz
für Ausbildungen im Sozialbereich geschaffen. Eine Förderung des
Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz wäre dann nicht
mehr erforderlich.
Aus diesen
Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Der
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, in Verhandlungen
mit der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend eine Anerkennung
des Freiwilligen Sozialdienstjahrs als Teil der Berufsausbildung (und damit
einer Auszahlung der Familienbeihilfe anstelle der jetzigen Förderung des
Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz) und eine
Anrechnung des Freiwilligen Sozialdienstjahrs auf einschlägige Teile der
nachfolgenden Ausbildung für Pflege- und Betreuungsberufe
sicherzustellen.“
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dr. Buchinger. – Bitte.
15.47
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Kickl hat – wenn ich ihn richtig verstanden habe – kritisiert, dass bei der Budgetdiskussion in die Zukunft geblickt wird. (Abg. Kickl: Nein, nein, nein!) Ich kann Ihre Überlegungen hier nicht nachvollziehen, denn das Budget für die Jahre 2007 und 2008 hatte die Aufgabe, in
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