Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 548

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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses (70 d.B.) über das Bundesfinanzgesetz 2007 (39 d.B.) – Kapitel 15

betreffend Freiwilliges Sozialdienstjahr

Jährlich leisten eine große Anzahl von jungen Menschen einen freiwilligen Einsatz im Sozialbereich. Dabei können sie sich bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohl­fahrtspflege oder anderen geeigneten Stellen vertraglich verpflichten, ihren freiwilligen Dienst zu absolvieren. Diese praktischen Dienste sollen dem Freiwilligen (unter Anleitung, Beaufsichtigung und Verantwortung von Mitarbeitern der Träger­organisation) dazu dienen, Einblicke und Erfahrungen im Sozialbereich zu sammeln, um so den jungen Menschen bei der Berufsfindung zu unterstützen.

Die damalige Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumen­tenschutz hat für die Jahre 2006/2007 das Freiwillige Sozialdienstjahr durch eine Förderung der Teilnehmer/innen in einer der Familienbeihilfe entsprechenden Höhe unterstützt. Dies ist aber in anbetracht des wachsenden Personalbedarfs im Pflege- und Betreuungsbereich auf Dauer nicht befriedigend, zumal die Teilnehmer des Freiwilligen Sozialdienstjahres aufgrund der positiven Erfahrungen zu ca. 75 Prozent eine Ausbildung und Arbeit im Sozialbereich anstreben und diese Quote bei weitem über der anderer junger Menschen liegt.

Die Bereitschaft, ein Freiwilliges Sozialdienstjahr zu absolvieren sollte künftig stärker honoriert werden, indem diese Zeit als Teil der Berufsausbildung anerkannt und auf einschlägige Ausbildungsteile für nachfolgende Pflege- und Betreuungsberufe ange­rechnet wird. Dadurch wäre einerseits die Gewährung einer Familienbeihilfe auch für die Dauer des Freiwilligen Sozialdienstjahres sichergestellt und andererseits ein zusätzlicher Anreiz für Ausbildungen im Sozialbereich geschaffen. Eine Förderung des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz wäre dann nicht mehr erforderlich.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, in Verhand­lungen mit der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend eine Anerken­nung des Freiwilligen Sozialdienstjahrs als Teil der Berufsausbildung (und damit einer Auszahlung der Familienbeihilfe anstelle der jetzigen Förderung des Bundesminis­teriums für Soziales und Konsumentenschutz) und eine Anrechnung des Freiwilligen Sozialdienstjahrs auf einschlägige Teile der nachfolgenden Ausbildung für Pflege- und Betreuungsberufe sicherzustellen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dr. Buchinger. – Bitte.

 


15.47.28

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Kickl hat – wenn ich ihn richtig verstanden habe – kritisiert, dass bei der Budgetdiskussion in die Zukunft geblickt wird. (Abg. Kickl: Nein, nein, nein!) Ich kann Ihre Überlegungen hier nicht nachvollziehen, denn das Budget für die Jahre 2007 und 2008 hatte die Aufgabe, in


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