Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 551

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die Belastung des Faktors Arbeit erhöht, es werden die Lohnnebenkosten erhöht, und die Finanzierung ist wieder nur einem Teil der wertschöpfenden Elemente aufgelastet.

Variante 3: Das ist aus dem allgemeinen Steueraufkommen, so wie es beim Pflegegeld im Wesentlichen geschieht, zu finanzieren.

Variante 4 beziehungsweise die von mir bevorzugte Variante, die ich in die Diskussion eingebracht habe – und da treffe ich mich mit dem Kollegen Öllinger –, ist es, eine Vermögenssteuer einzuführen, die für Fragen der Pflegesicherung und der Armuts­bekämpfung zweckgewidmet wird. Das muss nicht heute sein, auch nicht nächstes Jahr, aber um das zukunftsfähig zu gestalten, sollte das in den nächsten Jahren ernsthaft erwogen und dann umgesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Das hat tatsächlich den Vorteil – den der Kollege Öllinger zu Recht hier als derzeitige Schwäche benennt –, dass derzeit jemand, der Vermögen hat und in stationäre Betreuung kommt, dieses Vermögen zur Gänze verwerten muss, und zwar entweder gleich oder mit Anmerkung im Grundbuch, wenn es nicht gleich liquidiert werden kann. Da hätte eine Vermögenssteuer, die zweckgewidmet wird, den großen Vorteil, dass sie de facto wirken würde wie eine solidarische Verteilung dieser Lasten von der einzelnen betroffenen Person, der das gesamte Vermögen im Pflegefall bei Eintritt des Risikos genommen wird, auf alle Vermögenden, und damit wäre das erträglich und auch gestaltbar. – Diese Diskussion zur Zukunft der Pflegesicherung sollten wir nicht mit ideologischen Scheuklappen führen, sondern vom Sachverstand getragen.

Mir ist die 24-Stunden-Betreuung auch aus einem zweiten Grund noch wichtig, nämlich deswegen, weil wir es als Konsumenten, als Bürgerinnen und Bürger gewohnt sind, uns in vielen Lebenszusammenhängen nicht mit einem Angebot zufrieden zu geben, sprich: im Pflegebereich mit der stationären Betreuung.

Wir sind es gewohnt, dass wir als mündige Bürgerinnen und Bürger eine Wahlfreiheit haben, und das soll auch für den hohen Pflegebedarf als Alternative gelten dort, wo es von der Qualität her vertretbar ist, nämlich zwischen stationärer Betreuung und Betreu­ung zu Hause. Und damit sich das auch jene Personen leisten können, die über mittlere und geringere Einkommen verfügen, braucht es eine öffentliche Förderung. Die werden wir zu Beginn deswegen bei der Pflegestufe 5 ansetzen, und zwar nach dem vorgeschlagenen § 21b Bundespflegegeldgesetz, weil dort der höchste Pflege- und Betreuungsbedarf besteht. Dort ist vom Gesetz her quasi erklärt, dass eine Rund-um-die-Uhr-Beaufsichtigung- beziehungsweise -Betreuung notwendig ist. Und daher werden wir so einmal beginnen. Nach eineinhalb, zwei Jahren werden wir das dann evaluieren und allenfalls eine Ausweitung auf andere Bereiche vornehmen.

Sie haben im Bundesfinanzgesetz gesehen, dass im heurigen Jahr eine Budget­überschreitungsermächtigung im Ausmaß von 18,5 Millionen € und im nächsten Jahr eine solche von 34 Millionen € vorgesehen ist, um einen Bundesanteil an dieser Kofinanzierung auch sicherzustellen.

Kollege Kickl hat noch davon gesprochen, dass das Pflegegeld laut Regierungs­übereinkommen in diesen vier Jahren nur einmal valorisiert wird. – Ja, das wird von den Betroffenen, von den Behinderten- und auch von den Seniorenorganisationen, kritisiert. Wir alle könnten uns eine laufende Valorisierung vorstellen. Wir würden es uns jedenfalls wünschen. Aber, Kollege Kickl, was haben die Vorgängerregierungen gemacht? – Die letzten Valorisierungen des Pflegegeldes waren 1995 und 2005. In einem Zehnjahreszeitraum wurde also einmal valorisiert, nämlich 2005. Also 1995 und dann erst wieder 2005.

Wir verkürzen den Zeitraum der Valorisierung des Pflegegeldes von zehn Jahren auf vier Jahre – und das ist ein nicht unerheblicher Fortschritt. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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