Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 552

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Kollege Kickl, was Sie zur bedarfsorientierten Mindestsicherung und zur Armuts­bekämpfung gesagt haben – und ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten –, das bestärkt mich in meiner Vermutung, dass diesbezüglich noch Informationsmängel bei Ihnen vorhanden sind. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Ich würde mich gern anbieten, diese Informationsmängel beseitigen zu helfen. Ich lade Sie gerne zu einem Gespräch ein, um darzustellen, dass das stimmt, was Kollege Amon gesagt hat: dass unser Modell der bedarfsorientierten Mindestsicherung ein Sprungbrett ist in den ersten Arbeits­markt. Das sehen Sie auch daran, dass die Betreuung im Modell, dass die Betreuung dieser Mindestsicherungsbezieher und -bezieherinnen durch das Arbeitsmarktservice erfolgen soll. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Ja welche Idee, glauben Sie denn, Kollege Kickl, steht hinter diesem Ansatz? – Dahinter steht doch nicht die bloße Verwaltung – das kann man im Sozialamt auch machen –, sondern hinter diesem Ansatz steht die Motivation, dass diese Mindest­sicherungsbezieher und -bezieherinnen im Arbeitsmarktservice von ExpertInnen für Arbeit wieder, wenngleich mit Zwischenschritten, in Arbeit gebracht werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Haubner, Sie wissen, dass ich Ihre Arbeit, die Sie als Sozialministerin geleistet haben, in vielen Teilen schätze und in vielen Bereichen an diese Arbeit auch anknüpfe, und zwar vor allem, wenn es um die Beschäftigung für Behinderte geht. Wir führen diese Beschäftigungsoffensive fort, aber wir stocken auf, weil wir noch mehr Kraft in diesem Bereich brauchen.

Aber wenn Sie sagen, im Bereich der Milderung der Härten der letzten Pensions­ge­setze, die wir vornehmen, sei das Einzige, das Sie hier finden, dass zwei Jahre zusätzlich abschlagsfrei gestaltet werden, dann muss ich Sie korrigieren. Zum einen sind es drei Jahre: 2008, 2009 und 2010. Das ist nicht unerheblich. Pro Jahr kommen etwa 16 000 Österreicher und Österreicherinnen in den Genuss der Verlängerung der Langzeitversichertenregelung. Insgesamt werden das in den nächsten Jahren 38 Prozent der Neupensionsbezieherinnen sein, und zwar mit einer durchschnittlichen Pensionserhöhung von etwa 80 € durch diese Verlängerungsmaßnahme.

Das ist für diese betroffenen Personen – es sind fast 50 000 Menschen – laut Ihrer Meinung das Einzige, was für sie geschieht. Für mich sind das ganz, ganz wesentliche Schritte in deren Lebensplanung. Und wir freuen uns in der Regierung, dass wir mit der Umsetzung des Regierungsprogramms so schnell – so schnell!, nämlich nach 100 Tagen – dieses Ziehen der Giftzähne der letzten Pensionsgesetze am Mittwoch ge­mein­sam im Ministerrat beschlossen haben und dass wir Ihnen das im Parlament zur raschen Beschlussfassung am 1. Juli 2007 auch übermitteln können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein letzter Satz zum Kollegen Kickl: Sie haben recht – Sie haben hier wirklich recht –, ich bin als Sozialminister nicht bereit, darüber nachzudenken, wie man einen Teil jener Menschen in Österreich, die durch ihre Arbeit, durch ihre Wertschöpfung dazu beitragen, dass in Österreich Wohlstand herrscht, dass die Sozialkassen in Österreich auch mit Einzahlungen gefüllt sind, nur deshalb, weil sie nicht österreichische Staats­bürger oder Staatsbürgerinnen sind, aus dem sozialen Sicherungssystem aus­schließen kann. Dazu bin ich nicht bereit – und werde ich auch in den nächsten Jahren nicht bereit sein, und ich hoffe, auch meine Nachfolger oder Nachfolgerinnen in dieser Funktion werden dazu nicht bereit sein. (Beifall bei der SPÖ.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


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