Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 553

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16.04.18

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Haubner hat eine Anregung an Herrn Bundesminister Buchinger weitergegeben. Auch ich möchte an ihn eine weitergeben, und zwar als SP-Konsumentenschutzsprecher.

Herr Bundesminister, ein Konsumentenschutzsprecher hat sich immer dann einzu­mischen, wenn Konsumentenbelange betroffen sind. Sie machen das hervorragend. Ich möchte mich bei Ihnen, dem sogenannten frischgefangten Konsumenten­schutz­mi­nister, recht herzlich bedanken! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Budgets 2007 und 2008 sichern auch die Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation ab. Ohne die Förderung durch den Bund wäre der Verein für Konsumenteninformation in der derzeitigen Form nicht zu führen. Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nützen, mich bei den Kolleginnen und Kollegen, die dort tagtäglich österreichische Konsumen­tinnen und Konsumenten beraten, sie vor Gericht vertreten, die Tests durchführen und in der Zeitschrift „Konsument“ schreiben, recht herzlich zu bedanken. Sie leisten eine hervorragende Arbeit in unserer Zivilgesellschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

Mit diesen Geldmitteln besteht natürlich auch die Möglichkeit, bestimmte Projekte zu fördern. Und eines dieser Projekte ist der Kampf gegen die Verschuldung der öster­reichischen Haushalte.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mich noch genau erinnern: Im Jahre 1987 haben wir in der Arbeiterkammer Salzburg die erste Studie präsentiert, genau vor 20 Jahren. Sie lautete: „Salzburgs Haushalte in roten Zahlen“, geschrieben von meiner Kollegin, der Frau Mag. Renate Böhm. Damit haben wir in Österreich eine Diskussion ausgelöst. Und ich erinnere mich an die Zeit der Diskussion, wo gesagt worden ist, man müsse unterscheiden, ob jemand verschuldet oder unverschuldet in Not gerät, und die Widerstände waren groß.

1995 kam es dann zur Regelung des Privatinsolvenzverfahrens. Es war ein rechts­politischer Meilenstein, der damals gelegt wurde, obwohl wir jetzt in Anbetracht zunehmender Probleme darüber nachdenken müssen, ob die gesetzlichen Regelun­gen, die es gibt, derzeit noch ausreichen.

Gestern fand eine hervorragende Veranstaltung der Sektion Konsumentenschutz am Wilhelminenberg statt. Ich möchte diese Gelegenheit auch dazu nützen, mich beim Herrn Sektionschef und bei den Mitarbeitern für die Ausrichtung dieser Veranstaltung zu bedanken. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Hohes Haus! Es ging um die Frage der Verschuldung der österreichischen Haushalte. Es ging um die Probleme mit der Exekutionsordnung. Es ging um die Rolle des Staates. Dabei wurde eines klar gesagt: Der Staat darf nicht Verursacher von Armut sein. Denn: Eines sollten wir auch ernsthaft diskutieren: Es gibt Menschen, die weit unter dem Existenzminimum leben müssen. Es gibt Ausnahmetatbestände in der Exekutionsordnung, und wir sollten ernsthaft über eine Neuregelung in diesem Bereich reden. Wir sollten auch reden über die Probleme der Lohnpfändung, die eine Sanie­rung überschuldeter Haushalte generell behindert.

Ich kann nicht die gesamten Ergebnisse der gestrigen Diskussion zusammenfassen. Aber eines ist klar, Hohes Haus: Wenn wir den Menschen eine Chance geben wollen, sich von den Schulden zu befreien, dann ist auf nationaler Ebene ein Paket von Maßnahmen notwendig. Professor Kathrein vom Justizministerium hat es gestern als Politikmix bezeichnet. Es sind zivilrechtliche Maßnahmen notwendig. Wir müssen über eine Evaluierung der Exekutionsordnung, des Privatinsolvenzverfahrens nachdenken,


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