Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 555

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Herr Minister, so möchte ich das in Zukunft – und ich sage es Ihnen ganz persönlich – nicht mehr haben, das werde ich in Zukunft nicht mehr akzeptieren, denn das sind konkrete Fragen, und damit wollen wir niemanden ärgern, und deshalb erwarte ich mir von Ihnen zumindest ein Mindestmaß an Qualität bei der Beantwortung. Aber bei dem, was Sie mir da geliefert haben, kann von einen Mindestmaß an Qualität nicht die Rede sein, sondern bei dem fühle ich mich – ich sage es Ihnen ganz ehrlich, aber ich darf den Begriff nicht verwenden, aber Sie wissen schon, was ich meine. Es ist tatsächlich so, Herr Minister! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Dazu, dass die Ausgleichstaxe von den Einnahmen nicht mehr im Budget stehen, schreiben Sie mir zurück: Das ist so, denn das ist jetzt eine eigene Rechts­persönlichkeit! (Bundesminister Dr. Buchinger: Ja! – Abg. Mag. Lapp: Das ist immer schon so gewesen!) Die ist immer im Budget gestanden. Warum diesmal nicht? Es hat sich an der Rechtsform des Bundessozialamtes gegenüber 2006 nichts verändert. Warum ist es das letzte Mal dringestanden, und warum steht es diesmal nicht mehr drin? Das war meine Frage! Und wie hoch die Einnahmen sein werden, habe ich bis heute nicht erfahren. Das steht auch nicht drin.

Das waren einmal meine Kritikpunkte zu diesen meinen Anfragen. Da könnte ich noch einiges dazusagen, aber es gibt auch noch andere Bereiche.

Herr Minister, beim Gesetzestitel „Hausbetreuungsgesetz“ könnte man davon aus­gehen, dass das eine objektive Angelegenheit ist und es dabei um Häuser geht. Wenn man das aber genauer liest, dann kommt man drauf, dass es dabei nicht um Häuser geht, sondern um Menschen, die in Häusern und Wohnungen leben.

Herr Minister, dass man uns jetzt schon objektiviert, indem man sagt, es geht nicht mehr um Persönlichkeiten, sondern um Häuser, und es als „Hausbetreuungsgesetz“ bezeichnet, ist eine eigene Qualität. – Das ist das eine.

Das andere ist: Ich war die letzten Wochen sehr froh darüber, dass Sie gesagt haben: Nein, das kann es nicht sein, beim Entwurf vom Bartenstein – ich könnte Ihnen dazu jetzt einige Zeitungsartikel zitieren – geht das so einfach nicht, da muss etwas geändert werden!, und dass Sie da zwar nicht sehr konkrete, aber immerhin Ansätze von Vorschlägen geliefert haben. Doch was wissen wir seit vorgestern? – Herr Minis­ter, Sie haben dem Papier vom Bartenstein ohne eine Änderung, sozusagen auf Punkt und Beistrich, zugestimmt. (Bundesminister Dr. Buchinger: Nein!)

Herr Minister, sagen Sie nicht nein! Sie können den Entwurf dann lesen. Und ich sage Ihnen: Ich habe recht! Aber das können wir dann einmal parallel lesen, wenn Sie möchten. – Und das, Herr Minister, ist nicht okay! Das wissen Sie. Was Sie damit produzieren, ist Ihnen zwar vielleicht bewusst, aber dem Druck vom Bartenstein haben Sie nicht standgehalten.

Sie sagen, Herr Minister, es kostet 3 000 €, wenn man 744 Stunden jemanden braucht. Ich sage Ihnen: Das stimmt nicht! Ich habe mich gestern durchtelefoniert und in Erfahrung gebracht, dass eine Stunde 22 € kostet, egal bei welchem Betreuungs­verein. Das ist der Durchschnittsstundensatz. Und bei 22 € kann ich mir, wenn ich 3 000 € bekomme, genau 4,8 Stunden pro Tag leisten. Und dann bin ich sozusagen durch mit meinem Register. Oder ich finde Arbeitskräfte, die wirklich zum Nulltarif diese Arbeit machen müssen, und zwar entweder aus sozialen oder aus wirtschaftlichen Gründen.

Das kann aber auch nicht Ihr Ziel sein, Herr Minister, denn dann bleibt nämlich alles genauso, wie es jetzt ist, nämlich: dass nur Personen, die aus dem Ausland kommen und wenig verdienen, die Betreuungsarbeit leisten. Und die werden in Zukunft zumin­dest nicht mehr verdienen, wahrscheinlich noch weniger, weil ja die Sozialversicherung


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