Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 556

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auch noch zu bezahlen ist. Und die sind jetzt sogar noch vertraglich daran gebunden, in dem Haus zu bleiben, und da fährt sozusagen der Zug drüber. Also dieses Freizeit­angebot, das man für diese Arbeitskräfte jetzt schafft, Herr Minister, würden Sie in keinem anderen Kollektivvertrag unterkriegen, aber im Hausbetreuungsgesetz, wenn es um die Situation alter Menschen geht, die auf Assistenzhilfe und Betreuung ange­wiesen sind, geht das anscheinend.

Arbeitsmarktpolitisch und arbeitsrechtlich ist dieses Hausbetreuungsgesetz, Herr Minister, ein Gesetz, das wirklich zum Himmel schreit, und zwar deshalb, weil es kein altes Gesetz ist, das reformiert gehört, sondern weil es ein neues Gesetz ist, wo Sie das, was der schlechteste Kollektivvertrag, den wir in Österreich haben, nach unten nicht mehr hergibt, wieder zementiert haben. Aber dieses Gesetz gibt es wieder her.

Herr Minister, da bekomme ich geradezu eine Gänsehaut, denn die Betroffenen sind jetzt gezwungen, unter diesen miserablen Bedingungen, wenn sie zu Hause bleiben möchten, diese Leute mehr oder weniger auszunehmen oder – ich meine das wirklich so – auszubeuten, weil auf Grund dieses Gesetzes nicht mehr drinnen ist. Herr Minister, das ist ein totaler Umfaller, zu dem man nichts mehr sagen kann. Das können Sie nicht machen, Herr Minister! Ich sage es Ihnen, wie es ist. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister, das können Sie als Sozialpolitiker nicht tun! Sie können als Politiker, der sich für die Arbeitssituation von berufstätigen Menschen immer verantwortlich gefühlt hat, eine Berufsgruppe nicht so im Stich lassen, dass unter dem Strich nichts mehr übrigbleibt!

Herr Minister, ich weiß es nicht, was Ihr Kollege Bartenstein mit Ihnen gemacht hat oder was Sie als Preis dafür bekommen haben, aber ich ersuche Sie, ändern Sie das, denn auch Menschen, die im Pflegebereich tätig sind, haben ein legitimes Recht auf anständige Behandlung, auf ordentliche Entlohnung und auf Freizeit, so wie es in allen anderen Berufsgruppen inzwischen durchgesetzt ist. (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe auch gefragt, wie es mit persönlicher Assistenz ausschaut? Darauf haben Sie mir geschrieben, dieses Hausbetreuungsgesetz – kleiner Hinweis: ich bin kein Haus, da haben Sie wieder recht – hat mit persönlicher Assistenz überhaupt nichts zu tun, weil persönliche Assistenz eine Angelegenheit der Länder ist.

Herr Minister, ich muss Sie da aufklären: Manche sagen, sie brauchen eine Betreuerin und eine Helferin, ich brauche eine Assistentin. Und viele von meinen Kolleginnen und Kollegen brauchen auch eine Assistentin, nämlich eine persönliche Assistentin. Zusätz­lich brauchen viele auch noch eine Assistenz am Arbeitsplatz. Aber Sie haben diese zwei Dinge – bewusst oder unbewusst – vermischt oder verwechselt. Auch persönliche Assistenz ist in Zukunft zu regeln – aber nicht mit so einem „windigen“ Haus­betreuungs­gesetz, sondern es ist auf ordentliche Schiene zu legen beziehungs­weise auf ordentliche Beine zu stellen.

Da darf nicht der BAGS, wo wir wissen, dass die Grundgehälter sehr gering sind, die Ausgangsbasis sein, sondern wir wollen das Personal, das wir brauchen, anständig entlohnen können, damit wir auch die Chance haben, wirklich gutes Personal, das wir brauchen, zu bekommen.

Wenn es uns aber zwar genehmigt wird, aber nicht gezahlt wird, weil wir zuerst abgeräumt werden wie die Christbäume zumindest nach Weihnachten, Herr Minister, dann leben wir alle irgendwie in einem 10-m2-Kammerl, wo wir unsere Mitarbeiterin auch nicht mehr in einem eigenen Bett schlafen lassen können. Das ist nicht mehr möglich.

Schaffen Sie Voraussetzungen dafür, Herr Minister, dass alle Menschen – egal, weshalb sie behindert sind, egal, wie alt sie sind und wie intensiv die Behinderung ist –


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