Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 569

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Bericht zur Lage der Verbraucher, den es von 1992 bis 2000 gegeben hat, wieder gibt. Er war früher eigentlich ein Sammelsurium von sämtlichen Klagsführungen. Mehr war da nicht, da stand immer dasselbe drinnen. Man wollte ihn neu gestalten und erwei­tern. – Das passiert jetzt, und das freut mich. Das ist in diesem Bereich sehr wichtig. (Demonstrativer Beifall und Ende-Rufe bei der SPÖ. Abg. Riepl: Übers Hausbesor­gergesetz hast du noch nicht geredet!) – Ein Schlusssatz noch.

Zum Abschluss noch eine kurze Anregung im Bereich des Lebensmittelrechts, Herr Bundesminister! Bei den Lebensmitteln gibt es ja überall Verpackungsdaten und Verbrauchsdaten – nur nicht beim Obst und beim Gemüse. Setzen Sie sich dafür ein, dass auch beim Obst und Gemüse Verpackungsdaten und Ablaufdatum mit auf der Verpackung gekennzeichnet sind, so wie beim Fleisch und bei anderen Lebensmitteln auch. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ. Abg. Riepl: Vor allem bei den Orangen!)

17.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dolinschek, Sie haben zwar Ihren Entschließungsantrag ordnungsgemäß eingebracht; er ist nur leider nicht aus­reichend unterstützt. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Er ist nicht unterschrieben, aber das lässt sich geschäftsordnungsmäßig einfach regeln, indem ich Sie nun frage:

Wer diesem Antrag die Unterstützung gibt, der möge sich bitte von seinem Sitz erheben. Damit sind die ausreichenden Unterstützungen gegeben, und der Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Haubner, Kolleginnen und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses (70 d.B.) über das Bundesfinanzgesetz 2007 (39 d.B.) – Kapitel 15

betreffend Unabhängigkeit für den Verein für Konsumenteninformation

Konsumentenschutz ist eine Querschnittsmaterie und spielt in nahezu alle Lebens­bereiche hinein. Wirksamer Verbraucherschutz besteht daher – auch legistisch – in einem nachdrücklichen Einfordern der Konsumenteninteressen in zahlreichen „frem­den“ Zuständigkeiten. Für eine erfolgreiche Konsumentenvertretung ist daher Unab­hängig­keit von Fremdinteressen eine ganz wesentliche Voraussetzung. Dies zeigt sich oft auch durch „blinde Flecken“ bei der Wahrnehmung von Verbraucherinteressen durch Sozialpartnerorganisationen.

Die Finanzierung des VKI ist dadurch gekennzeichnet, dass ursprünglich die gleich hohen Finanzierungsanteile der Sozialpartner (Bundesarbeitskammer, Wirtschafts­kammer Österreichs, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Landwirtschaftskam­mern) vom Bund nahezu verdoppelt wurden. Dieser Zustand war Ende der Achtzigerjahre noch stabil. Dann wurde sukzessive der Beitrag von BAK und WKÖ erhöht. Der Beitrag der LWK ist sukzessive fast weggefallen. Auffällig ist aber auch, dass die BAK für 2007 entgegen der prognostizierten 407.000 Euro nun 600.000 Euro bezahlt und damit den Wegfall des Beitrags des ÖGB (131.000 Euro weniger als 2005) ausgleicht. Im Vergleich stellt sich die Situation wie folgt dar (Beträge gerundet auf 1.000 Euro):

 


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