Bericht zur Lage der Verbraucher, den es von 1992 bis 2000 gegeben hat, wieder gibt. Er war früher eigentlich ein Sammelsurium von sämtlichen Klagsführungen. Mehr war da nicht, da stand immer dasselbe drinnen. Man wollte ihn neu gestalten und erweitern. – Das passiert jetzt, und das freut mich. Das ist in diesem Bereich sehr wichtig. (Demonstrativer Beifall und Ende-Rufe bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Übers Hausbesorgergesetz hast du noch nicht geredet!) – Ein Schlusssatz noch.
Zum Abschluss noch eine kurze Anregung
im Bereich des Lebensmittelrechts, Herr Bundesminister! Bei den Lebensmitteln
gibt es ja überall Verpackungsdaten und Verbrauchsdaten – nur
nicht beim Obst und beim Gemüse. Setzen Sie sich dafür ein, dass auch
beim Obst und Gemüse Verpackungsdaten und Ablaufdatum mit auf der Verpackung
gekennzeichnet sind, so wie beim Fleisch und bei anderen Lebensmitteln
auch. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim
BZÖ. – Abg. Riepl:
Vor allem bei den Orangen!)
17.03
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: Herr Abgeordneter
Dolinschek, Sie haben zwar Ihren Entschließungsantrag
ordnungsgemäß eingebracht; er ist nur leider nicht ausreichend
unterstützt. (Heiterkeit bei der
SPÖ.) Er ist nicht unterschrieben, aber das lässt sich geschäftsordnungsmäßig
einfach regeln, indem ich Sie nun frage:
Wer diesem Antrag die Unterstützung gibt, der
möge sich bitte von seinem Sitz erheben. – Damit sind die ausreichenden
Unterstützungen gegeben, und der Antrag steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden
Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dolinschek,
Haubner, Kolleginnen und Kollegen
eingebracht im Zuge der
Debatte über den Bericht des Budgetausschusses (70 d.B.) über das
Bundesfinanzgesetz 2007 (39 d.B.) – Kapitel 15
betreffend
Unabhängigkeit für den Verein für Konsumenteninformation
Konsumentenschutz ist eine
Querschnittsmaterie und spielt in nahezu alle Lebensbereiche hinein.
Wirksamer Verbraucherschutz besteht daher – auch legistisch –
in einem nachdrücklichen Einfordern der Konsumenteninteressen in
zahlreichen „fremden“ Zuständigkeiten. Für eine
erfolgreiche Konsumentenvertretung ist daher Unabhängigkeit von
Fremdinteressen eine ganz wesentliche Voraussetzung. Dies zeigt sich oft auch
durch „blinde Flecken“ bei der Wahrnehmung von Verbraucherinteressen
durch Sozialpartnerorganisationen.
Die Finanzierung des VKI ist
dadurch gekennzeichnet, dass ursprünglich die gleich hohen
Finanzierungsanteile der Sozialpartner (Bundesarbeitskammer, Wirtschaftskammer
Österreichs, Österreichischer Gewerkschaftsbund und
Landwirtschaftskammern) vom Bund nahezu verdoppelt wurden. Dieser Zustand
war Ende der Achtzigerjahre noch stabil. Dann wurde sukzessive der Beitrag von
BAK und WKÖ erhöht. Der Beitrag der LWK ist sukzessive fast
weggefallen. Auffällig ist aber auch, dass die BAK für 2007 entgegen
der prognostizierten 407.000 Euro nun 600.000 Euro bezahlt und damit den
Wegfall des Beitrags des ÖGB (131.000 Euro weniger als 2005) ausgleicht.
Im Vergleich stellt sich die Situation wie folgt dar (Beträge gerundet auf
1.000 Euro):
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