nach der
Einstufung von Kindern und Jugendlichen fragt: Da geht es überwiegend um
die Einstufungspraktiken bei den Landesgesetzen. Sie hat auch nur den letzten
Satz von meiner Anfragebeantwortung zitiert. Vorher habe ich geschrieben, dass
in einer Arbeitsgruppe – weil es eben um die Länder
geht – an einer Problemanalyse und Lösung gearbeitet wird.
Beim Hausbetreuungsgesetz liegt die Zuständigkeit
ebenfalls beim Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Ich
habe es mit ihm politisch verhandelt
und kann Ihnen gerne auch nähere Auskünfte geben, aber befugt von der
Kompetenz ist hier natürlich der Arbeitsminister.
Ich denke aber,
dass die Frau Kollegin Haidlmayr und auch die anderen Kolleginnen und Kollegen,
die mit Sorgen und Ängsten in Bezug auf das Hausbetreuungsgesetz
argumentiert haben, dieses Gesetz zu sehr dämonisieren. Dieses
Hausbetreuungsgesetz ist im Kern die weitestgehende und vollständige
Umsetzung des Regierungsübereinkommens, die Punktation im
Ministerratsvortrag vom März dieses Jahres wurde ein bisschen
ergänzt – um uns wesentliche Fragen der Qualitätssicherung
und der Förderung mit dem Schwerpunkt Unselbständigkeit.
Kollege
Rädler fragt mich nach der konkreten Beantwortung bezüglich
Auflistung der Fördermittel im Bereich VKI. Die Anfragebeantwortung wurde
von mir am 26. April dem Präsidium des Nationalrates übergeben.
Kollege Rädler, Sie müssten es also schon haben, oder es müsste
auf dem Weg sein. Ich lese es Ihnen aber gerne vor:
Von den
Aufwendungen von 1 Million € beträgt die Summe für den
VKI-Klags-Werkvertrag, wo wir finanzieren, dass das VKI in unserem Auftrag
die Klagen einbringt, 516 000 €. Das ist der größte Betrag. Der Rest sind
Detailbeträge. Bei den Förderungen wird auf die vorangegangene
schriftliche Beantwortung der Anfragen 619/J und 620/J der Frau Abgeordneten
Haubner verwiesen. – Das muss Ihnen heute zugehen.
Zum VKI hat
Kollege Dolinschek den Vorschlag gemacht, wenn ich es richtig verstanden
habe, dass das Konsumentenschutzministerium dort ein stärkeres Mitspracherecht
haben sollte. Das ist EU-politisch sehr bedenklich, weil – wie Sie
aus Ihrer Tätigkeit als Staatssekretär wissen – auf
EU-Ebene auf die Unabhängigkeit der Verbraucherschutzeinrichtungen
höchster Wert gelegt wird und hier keine Regierungsorganisationen,
sondern Nicht-Regierungsorganisationen EU-politisch gefragt sind. (Abg. Dolinschek:
Wer nichts einzahlt, soll auch nichts mitreden!)
In Bezug auf die
einzelnen Mittel der Interessenvertretungen und des Sozialministeriums haben
Sie die Zahlen richtig genannt. Sie sollten der Vollständigkeit halber
aber auch ergänzen, dass über 70 Prozent der Ausgaben des VKI
durch Eigenerlöse ins Verdienen gebracht werden und damit der gesamte
Förderbetrag vom Konsumentenschutzministerium, aber auch die
Beiträge der Mitglieder nur die restlichen 28 Prozent ausmachen.
Herr Abgeordneter
Gradauer fragt mich, was die Familien, die bisher illegal beschäftigt
haben, nach dem Inkrafttreten des Hausbetreuungsgesetzes – wahrscheinlich,
und wir unterstützen das alle, zum 1. Juli 2007 –
machen. – Sie werden, wenn sie die betreffenden
ausländischen Arbeitskräfte als ArbeitnehmerInnen anstellen, eine entsprechende
Anmeldung zur Sozialversicherung tätigen. Wenn sie sie als Selbständige
beschäftigen, dann ist das nicht erforderlich.
Frau Kollegin Lapp hat zu Recht auf die zusätzlichen Angebote für Menschen mit Behinderung hingewiesen, die Kollege Dolinschek im Budgetkapitel nicht gefunden hat. Vielleicht ist meine Brille schärfer als Ihre, Kollege Dolinschek. Sie finden es – ich sage es Ihnen ganz genau – im Voranschlagsansatz 1/15456. Wenn Sie bitte so freundlich sind und das notieren. Da werden Sie finden, dass der Bundesvoranschlag 2006 mit
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