Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 571

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nach der Einstufung von Kindern und Jugendlichen fragt: Da geht es überwiegend um die Einstufungspraktiken bei den Landesgesetzen. Sie hat auch nur den letzten Satz von meiner Anfragebeantwortung zitiert. Vorher habe ich geschrieben, dass in einer Arbeitsgruppe – weil es eben um die Länder geht – an einer Problemanalyse und Lösung gearbeitet wird.

Beim Hausbetreuungsgesetz liegt die Zuständigkeit ebenfalls beim Herrn Bundes­minister für Wirtschaft und Arbeit. Ich habe es mit ihm politisch verhandelt und kann Ihnen gerne auch nähere Auskünfte geben, aber befugt von der Kompetenz ist hier natürlich der Arbeitsminister.

Ich denke aber, dass die Frau Kollegin Haidlmayr und auch die anderen Kolleginnen und Kollegen, die mit Sorgen und Ängsten in Bezug auf das Hausbetreuungsgesetz argumentiert haben, dieses Gesetz zu sehr dämonisieren. Dieses Hausbetreuungs­gesetz ist im Kern die weitestgehende und vollständige Umsetzung des Regierungs­übereinkommens, die Punktation im Ministerratsvortrag vom März dieses Jahres wurde ein bisschen ergänzt – um uns wesentliche Fragen der Qualitätssicherung und der Förderung mit dem Schwerpunkt Unselbständigkeit.

Kollege Rädler fragt mich nach der konkreten Beantwortung bezüglich Auflistung der Fördermittel im Bereich VKI. Die Anfragebeantwortung wurde von mir am 26. April dem Präsidium des Nationalrates übergeben. Kollege Rädler, Sie müssten es also schon haben, oder es müsste auf dem Weg sein. Ich lese es Ihnen aber gerne vor:

Von den Aufwendungen von 1 Million € beträgt die Summe für den VKI-Klags-Werk­vertrag, wo wir finanzieren, dass das VKI in unserem Auftrag die Klagen einbringt, 516 000 €. Das ist der größte Betrag. Der Rest sind Detailbeträge. Bei den Förde­rungen wird auf die vorangegangene schriftliche Beantwortung der Anfragen 619/J und 620/J der Frau Abgeordneten Haubner verwiesen. Das muss Ihnen heute zugehen.

Zum VKI hat Kollege Dolinschek den Vorschlag gemacht, wenn ich es richtig ver­standen habe, dass das Konsumentenschutzministerium dort ein stärkeres Mitsprache­recht haben sollte. Das ist EU-politisch sehr bedenklich, weil – wie Sie aus Ihrer Tätigkeit als Staatssekretär wissen – auf EU-Ebene auf die Unabhängigkeit der Ver­braucherschutzeinrichtungen höchster Wert gelegt wird und hier keine Regierungs­organisationen, sondern Nicht-Regierungsorganisationen EU-politisch gefragt sind. (Abg. Dolinschek: Wer nichts einzahlt, soll auch nichts mitreden!)

In Bezug auf die einzelnen Mittel der Interessenvertretungen und des Sozialminis­teriums haben Sie die Zahlen richtig genannt. Sie sollten der Vollständigkeit halber aber auch ergänzen, dass über 70 Prozent der Ausgaben des VKI durch Eigenerlöse ins Verdienen gebracht werden und damit der gesamte Förderbetrag vom Konsumen­tenschutzministerium, aber auch die Beiträge der Mitglieder nur die restlichen 28 Pro­zent ausmachen.

Herr Abgeordneter Gradauer fragt mich, was die Familien, die bisher illegal beschäftigt haben, nach dem Inkrafttreten des Hausbetreuungsgesetzes – wahrscheinlich, und wir unterstützen das alle, zum 1. Juli 2007 – machen. – Sie werden, wenn sie die be­treffenden ausländischen Arbeitskräfte als ArbeitnehmerInnen anstellen, eine ent­sprechende Anmeldung zur Sozialversicherung tätigen. Wenn sie sie als Selbständige beschäftigen, dann ist das nicht erforderlich.

Frau Kollegin Lapp hat zu Recht auf die zusätzlichen Angebote für Menschen mit Behinderung hingewiesen, die Kollege Dolinschek im Budgetkapitel nicht gefunden hat. Vielleicht ist meine Brille schärfer als Ihre, Kollege Dolinschek. Sie finden es – ich sage es Ihnen ganz genau – im Voranschlagsansatz 1/15456. Wenn Sie bitte so freundlich sind und das notieren. Da werden Sie finden, dass der Bundesvoranschlag 2006 mit


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