Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 576

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der Entschuldung einzuräumen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, den wir für äußerst sinnvoll erachten und sehr begrüßen. (Beifall bei den Grünen.)

Es zeigt aber auch gleichzeitig – ich habe das vernommen –, wie wichtig Präventions­maßnahmen im Bereich der VerbraucherInnenbildung sind, Präventionsmaßnahmen, die bereits in den Schulen durch zielgerichtete und altersadäquate Informations­kam­pagnen, Veröffentlichungen und Vorträge beginnen sollten. Das Optimum wäre natür­lich, so wie Sie erwähnt haben, wenn es wirklich den Unterrichtsgegenstand – das ist ja auch eine alte Forderung der Arbeiterkammer – VerbraucherInnenbildung gäbe.

Was mir auch noch sehr wichtig ist: Dieser Argumentation – ich glaube, Kollege Rädler hat das heute schon erwähnt – des Kollegen Rädler stimme ich zu, dass Kon­sumen­tenschutz eine Querschnittsmaterie ist. Dem stimme ich aber insofern nur bedingt zu, als alles mehr oder weniger eine Querschnittsmaterie ist. Es gibt nichts­destotrotz ganz explizit definierte Aufgaben des Konsumentenschutzes, die sich eben auch in der Budgetierung niederschlagen sollten.

Nicht umsonst wurde ja in dieser Gesetzgebungsperiode endlich der Konsumenten­schutz­ausschuss eingerichtet. Auch das war ein sehr wichtiger Schritt, den wir sehr begrüßt haben.

Auch das hat Kollege Maier in der Generaldebatte erwähnt, dass es Erhöhungen im Bereich der AGES gibt; das ist zwar erfreulich, tröstet mich aber, wie gesagt, nicht über diese erwähnten Kürzungen im Bundesvoranschlag für Konsumentenschutz hinweg. Eine unserer wichtigsten Forderungen aus Sicht der Grünen: Das VerbraucherInnen­informationsgesetz würde zwecks Effizienz mehr Sach- und Rechtsmittel erfordern, um das Informationsungleichgewicht zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu verbes­sern.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch meine Besorgnis aus konsumenten­schutzpolitischer Sicht im Zusammenhang mit der angestrebten Verwaltungskosten­reform ansprechen. Ziel dieser Initiative ist ja bekanntlich die Reduktion der Kosten, die Unternehmen durch Informationsverpflichtungen entstehen, diese also um 25 Prozent zu senken. Die Verwaltungskosten, die Unternehmen durch die Erfüllung von gesetz­lichen Informationsverpflichtungen entstehen, sollen nun anhand des Standard­kosten­modells erhoben werden. Und in diesem Standardkostenmodell findet sich jedoch, einer Kritik des Rechnungshofes zufolge, keine Nutzenbewertung der gesetzlichen Infor­mationsverpflichtungen. Es steht zu befürchten, dass von Seiten der Unternehmen gegen gesetzliche Regelungen, die im Rahmen des Konsumentenschutzes von allge­meinem Interesse sind, lobbyiert wird.

Weiters möchte ich erwähnen, und Sie haben auch das schon angesprochen, dass es aus unserer Sicht ungemein wichtig wäre, dass vor allem im Bereich der unseriösen Internet-Dienste und Internetkriminalität bereits in der kommenden UWG-Novelle die Normierung eines Gewinnabschöpfungsverfahrens nach dem Vorbild zum Beispiel des § 111 TKG angestrebt wird.

Tatsache ist – abschließend möchte ich das sagen –, dass der Konsumentenschutz dringend verbesserte Rahmenbedingungen braucht. Dafür wäre es eigentlich nötig gewesen, dass die Mittel aufgestockt werden, anstatt dass sie gekürzt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte noch ganz kurz erwähnen: Ich freue mich sehr, dass die ÖVP an der Corporate Social Responsibility so interessiert ist und in diese Richtung Maßnahmen setzen möchte. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Großruck.)

17.27

 


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