Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 575

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das sind Rindfleischetikettierungssysteme, das AMA-Gütesiegel muss natürlich auch überprüft werden; danach kommt die Schlachtprämienkontrolle; wenn es nun ein Bio-Tier war, kommt die Bio-Kontrolle. Im Land Vorarlberg haben wir ein hervorragendes Ländle Marketing, und da muss auch überprüft werden, ob alles entsprechend durch­geführt wurde. Danach kommt die Lebensmittelkontrolle, sprich die Produktdeklaration, und zusätzlich zu all dem gibt es dann noch arbeitsrechtliche Kontrollen, Führen von Dokumentation, von Rückverfolgbarkeit, Ausfüllen von Datenerhebungsbögen der Statistik Austria und so weiter, und so weiter.

Meine Damen und Herren! Wir alle sind der Meinung, dass Kontrollen wichtig sind. Gerade auch wir von der Landwirtschaft stehen zu diesen Kontrollen, damit unsere Produkte für den Konsumenten und die Konsumentin wirklich nachvollziehbar und sicher sind. Selbstverständlich! Aber es wäre, glaube ich, durchaus angebracht, dass wir einmal überprüfen und uns anschauen, ob es Doppelgleisigkeiten gibt, ob hier nicht im Sinne von Sparsamkeit die eine oder andere Kontrolle von der einen oder anderen Stelle mit erledigt werden und durchaus etwas eingespart werden kann. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Schalle.)

17.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als nächste Rednerin kommt Frau Abgeordnete Hradecsni zu Wort. 7 Minuten haben Sie sich vorgenommen. – Bitte.

 


17.20.45

Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Herr Präsident! Der Herr Bundesminister ist schon weg (Abg. Parnigoni – auf Bundesminister Dr. Buchinger weisend, der neben Abg. Neugebauer Platz genommen hat –: Ist da! Sitzt in der ersten Reihe!) – ah ja, er plaudert gerade. Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es wurde jetzt schon sehr viel über den Konsumentenschutz gesprochen. Sehr viele Fragen, die ich gehabt hätte, wurden bereits beantwortet. Was aber von meinen VorrednerInnen noch in keinster Weise erwähnt wurde, ist Folgendes: 2007/2008 wird es empfindliche Kürzungen im Bereich des Konsumentenschutzes geben, und zwar (Abg. Parnigoni: Das glaube ich nicht!) – doch, es gibt empfindliche Kürzungen im Bereich des Konsumentenschutzes, das kann ich nachweisen – beläuft sich das in Summe in etwa auf 1 Million €. Da wir wissen, dass gerade diese Finanzierung der genannten Informationsmaßnahmen und so weiter sehr kostenintensiv ist, hoffe ich, dass sie trotzdem gewährleistet sein werden.

Positiv anmerken möchte ich jedoch, dass in diesem zukünftigen Budget die Förde­rungen, das heißt die Zahlungen an den bereits erwähnten VKI, aber auch an die ARGE Schuldnerberatung und an sonstige VerbraucherInneneinrichtungen, zwar eine äußerst geringe, aber doch eine Erhöhung erfahren dürfen. Das, finde ich, ist ein sehr wichtiges Zeichen, weil, wie auch bereits erwähnt, diese Einrichtungen sehr wichtige Arbeit im Bereich des KonsumentInnenschutzes und der VerbraucherInnensicherheit leisten.

Was mir auch nicht unwichtig erscheint zu erwähnen, ist, dass der VKI immerhin 70 Prozent seiner Einnahmen selbst erwirtschaftet. Das ist etwas, was bisher uner­wähnt blieb, und das halte ich für nicht so unwesentlich.

Auch ich habe gestern dieser hoch qualifizierten und sehr interessanten Tagung zum Thema Privatverschuldung beigewohnt und freue mich sehr, dass ich jetzt Ihren Ausführungen entnehmen durfte – und auch heute bereits in den Zeitungen lesen durfte –, dass Sie, Herr Bundesminister Buchinger, planen, gemeinsam mit Ihrer Kolle­gin, der Justizministerin Berger, den Zugang zum Privatkonkurs zu erleichtern, um die immer dramatischer werdende Situation der überschuldeten Haushalte zu verbessern. Es ist mir ganz besonders wichtig, auch sozial schwachen Menschen die Möglichkeit


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