Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 666

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Stimmt es, dass diese beiden Personen auch im Rahmen einer Kontrolle zufälliger­weise erwischt wurden von Exekutivbeamten und dann bei einer Hausdurchsuchung ein funktionstüchtiger Flammenwerfer gefunden wurde, drei funktionstüchtige und sprengfähige Rohrbomben gefunden wurden, drei nicht sprengfähige gefunden wurden und zwei gesprengte Teile von Rohrbomben gefunden wurden?

Herr Bundesminister Platter, stimmt es, dass weitere Personen, die in diesem Zusam­menhang unter Tatverdacht stehen, sich auf freiem Fuß befinden? Halten Sie es für möglich, dass es einen Zusammenhang geben kann mit diesem Umfeld der Täter bei diesen Rohrbombenanschlägen, bei dem versuchten Rohrbombenanschlag vor der FPÖ-Bürogeschäftsstelle in Vöcklabruck?

Stimmt es und ist es richtig, dass der Haupttäter, der festgenommen wurde, laut eigener Aussage und Angabe der Sozialistischen Jugend und der SPÖ als Mitglied angehören soll? Und stimmt es, dass interveniert worden ist, dass das medial nicht öffentlich gemacht wird?

Diese Fragen sind für uns schon wichtig, weil sie schon auch zeigen, dass hier einiges, was passiert, offenbar der Öffentlichkeit vorenthalten bleiben soll.

Und deshalb sage ich: So kann es nicht gehen, so kann man Sicherheit nicht garantieren in diesem Land, so kann man nicht mit Rohrbombenanschlägen umgehen und einfach zur Tagesordnung übergehen, wenn man in dieser Frage wie in Vöckla­bruck so unverantwortlich agiert und nicht die entsprechenden Führungspersonen auch der Freiheitlichen Partei kontaktiert, um sich mit ihnen zusammenzusetzen, um Maß­nahmen zu besprechen. Und wenn man offenbar auch nicht bereit ist, die Ermittlungen zu vertiefen, dieser Causa weitgehend nachzugehen und so schnell wie möglich eine Aufklärung zu erwirken, dann ist das etwas, was man einfach so nicht durchgehen lassen kann.

Deshalb bringen wir heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Dem Bundesminister für Inneres wird gemäß Art. 74 Abs. 1 des Bundes-Verfassungs­gesetzes durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

Wir versagen Ihnen das Vertrauen, weil Sie sicherheitspolitische Defizite nicht erken­nen, weil Sie nicht bereit sind, endlich für die Ausbildung von mehr Polizeischülern zu sorgen und für die Besetzung der Planstellen zu sorgen. Sie machen jetzt vielmehr sogar eine Kürzung bei den Überstunden, Sie verschlafen diese Problematik, und Sie sind auch bei Rohrbombenanschlägen mit der Information eindeutig skandalös untätig gewesen. All das sind Dinge, die man so einfach nicht durchgehen lassen kann, und deshalb haben wir heute auch diesen Misstrauensantrag eingebracht. Wir wollen hier einfach auch zur Kenntnis bringen: So kann man Sicherheitspolitik in Österreich als verantwortlicher Innenminister mit Sicherheit nicht machen! (Beifall bei der FPÖ.)

13.03


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Strache, Rosenkranz, Vilimsky ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung.

 


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