Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 676

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kommen, nach fünf, sechs Jahren abgeschoben zu werden, obwohl sie bereits inte­griert sind.

Da haben wir auch einen neuen Ansatzpunkt, denn wir sagen: Das ist eine Härte, die nicht gerechtfertigt ist! Da gibt es in Oberösterreich die Fälle in Grein, da gibt es die Fälle von Sharifi in Leoben – und da sagen wir: Nein, es kann kein automatisches Bleiberecht geben, aber für diese Härtefälle soll es unter gewissen Bedingungen ein Bleiberecht geben, weil auch musterhafte Integration als Beispiel dienen soll, wie es gehen kann, als Beispielwirkung für gute Integration in diesem Land. (Beifall beim BZÖ.)

Dafür setzen wir uns ein, und daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner und Kollegen betreffend Legalisierung voll integrierter, langjährig in Österreich lebender unbescholtener Ausländer bei gleich­zeitiger Beibehaltung des strengen Asyl- und Fremdenrechts

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Geset­zesvorschlag zu übermitteln, der ohne jegliche Lockerung der strengen asyl- und fremdenrechtlichen Regelungen für einzelne Härtefälle nach Ermessen dann eine Aufenthalts- bzw. Niederlassungsbewilligung ermöglicht, wenn nach einer strengen zentralen Einzelfallprüfung eine vollständige und vorbildliche langjährige Integration nach den oben angeführten Kriterien“ – die ich vorher erwähnt habe – „gegeben ist.“

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Das ist ein produktiver, ein in die Zukunft gerichteter Ansatz. Damit sagen wir nicht, dass wir für mehr Zuwanderung sind. Wir sind für Zuwanderungsstopp, vor allem in den Ballungsbereichen – in Wien, in Graz, in Linz, wo wir schon eine hohe Zahl von Zuwanderung haben –, aber wir sind für eine faire Behandlung auch jener, die sich hier unbescholten aufhalten und die sich hier auch entsprechend integrieren wollen. Ich glaube, das ist richtig – bei aller Kritik an Straftätern und sozialem Missbrauch.

Ein Punkt, den ich noch bringen will, Herr Minister: Es ist mir immer ein Anliegen, und deswegen werde ich das auch heute wieder bringen, der Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch. Wir haben 2 500 angezeigte Fälle. Sie kennen die Dunkelziffer von rund 10 000 Fällen. Ich bin sehr, sehr froh, dass wir jetzt in eine Diskussion kommen, bei der es endlich wirklich einmal auch eine härtere Gangart gegen solche Verbrecher gibt. Deswegen freut es mich auch sehr, dass aus unserem Entschließungsantrag für ein Berufsverbot von Sexualstraftätern, den wir vorige Woche eingebracht haben, plötzlich – siehe da! – ein Antrag aller Parteien wurde, der heute angenommen werden wird. Das freut uns sehr. Das ist eine erfolgreiche Initiative des BZÖ. Dafür bedanken wir uns auch bei den anderen Parteien. Das ist in Ordnung, weil es richtig ist. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Strache.)

Es kann nicht sein, dass verurteilte Sexualstraftäter irgendwann noch einmal in die Nähe von Familien, Kindern, Kindergärten oder sonstigen Bereichen kommen. Da gibt es noch ein paar andere Ideen, die wir hätten, zum Beispiel auch ein Ansiedelungs­verbot – überlegen Sie das einmal, Herr Minister; in Deutschland wird das derzeit diskutiert –, ein Ansiedelungsverbot von Sexualstraftätern in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätzen, überall dort, wo Kinder sind, und natürlich auch diese berühmte Sexualstraftäterdatei, die Sie jetzt einführen. Da haben wir allerdings noch


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