Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll21. Sitzung / Seite 679

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Immer wieder gelangen Fälle an die Öffentlichkeit, in denen österreichische Bürger Ausländer, die eigentlich abgeschoben werden müssten, bei ihren Bemühungen um ein Bleiberecht tatkräftig unterstützen, weil sie kein Verständnis dafür haben, dass die an sich notwendige Härte der Gesetze auch für Ausländer ausnahmslos angewendet wird, die seit vielen Jahren in Österreich leben und hier voll integriert sind: Asylwerber finden während der (nicht von ihnen mutwillig herbeigeführten) überlangen Verfahrens­dauer in Österreich eine neue Heimat, lernen rasch und gut Deutsch, wachsen voll in das gesellschaftliche Leben hinein und werden von ihren österreichischen Nachbarn als Freunde betrachtet. Als Kinder eingereiste oder schon seit Jahrzehnten in Öster­reich lebende Ausländer absolvieren hier erfolgreich ihre Schulausbildung, arbeiten legal, sind gesetzestreu und haben sich voll integriert, werden aber aufgrund eines geringfügigen Versehens zu Illegalen und sollen Österreich verlassen, obwohl sie zu ihrem Herkunftsland kaum oder gar keine Beziehungen mehr haben. In diesen – wenigen – Härtefällen zeigt die Bevölkerung durch ihr Eintreten für die Betroffenen, dass hier nicht die vom Innenminister angekündigte sture Exekution des geltenden Rechts, sondern ein Honorieren der eigenständigen Integrationsleistung gefragt wäre und Abschiebungen auf kein Verständnis stoßen.

Durch eine Honorierung herausragender Integrationsleistungen könnten derartige Härtefälle vermieden werden ohne den Zweck des Fremdenrechts in irgendeiner Weise auszuhöhlen oder einen zusätzlichen Zuwanderungsanreiz zu geben. Ange­sichts einer vom Verfassungsgerichtshof angedrohten Legalisierung zehntausender Asylwerber nur aufgrund überlanger Verfahren könnte damit auch signalisiert werden, dass das bloße in die Länge Ziehen eines Verfahrens nicht honoriert werden darf.

Die Antragsteller halten es für wünschenswert, die wenigen Härtefälle durch eine gesetzliche Einzelfallprüfung aufzufangen, die – ohne einen Rechtsanspruch zu ge­wäh­ren – nach folgenden Kriterien die Legalisierung des Aufenthalts bzw. die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für in Österreich voll integrierte Ausländern ermög­licht:

1. Der ausländische Staatsbürger hält sich bereits seit mehr als fünf Jahren durch­gehend in Österreich auf.

2. Er und gegebenenfalls seine Familienangehörigen beherrschen die deutsche Sprache.

3. Er verdient – wenn er arbeiten darf – den Lebensunterhalt für sich und seine allenfalls in Österreich lebenden Familienangehörigen mit legaler Arbeit bzw. hat das (negativ abgeschlossene) Asylverfahren nicht mutwillig in Anspruch genommen oder verzögert.

4. Er ist unbescholten und es liegen bei keiner Behörde Hinweise darauf vor, dass das familiären Zusammenleben nicht den in Österreich geltenden Normen entspricht.

5. Er kommt seinen Verpflichtungen gegenüber dem Staat z.B. im Bereich der Steuer­pflicht, der Beitragspflicht zur Sozialversicherung, der Schulpflicht etc. grundsätzlich ordnungsgemäß nach.

6. Die Wohnsitzgemeinde und gegebenenfalls die Schule bzw. der Arbeitgeber be­stätigen die volle Integration in dem Sinn, dass der Betreffende nicht Teil einer Parallelgesellschaft ist sondern z.B. durch Mitarbeit und Mitgliedschaft in gemein­nützigen Vereinen, in denen überwiegend Österreicher Mitglied sind, praktisch bewie­sen hat, dass er auch gewillt ist, sich am gesellschaftlichen Leben voll zu beteiligen und dass er die gemeinsamen Werte der österreichischen Gesellschaft und die öster­reichische Rechtsordnung kennt und vorbehaltlos akzeptiert und auch gewillt ist, diese Haltung seinen Familienangehörigen weiterzugeben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite