Immer wieder gelangen
Fälle an die Öffentlichkeit, in denen österreichische
Bürger Ausländer, die eigentlich abgeschoben werden müssten, bei
ihren Bemühungen um ein Bleiberecht tatkräftig unterstützen,
weil sie kein Verständnis dafür haben, dass die an sich notwendige
Härte der Gesetze auch für Ausländer ausnahmslos angewendet
wird, die seit vielen Jahren in Österreich leben und hier voll integriert
sind: Asylwerber finden während der (nicht von ihnen mutwillig
herbeigeführten) überlangen Verfahrensdauer in Österreich
eine neue Heimat, lernen rasch und gut Deutsch, wachsen voll in das
gesellschaftliche Leben hinein und werden von ihren österreichischen
Nachbarn als Freunde betrachtet. Als Kinder eingereiste oder schon seit
Jahrzehnten in Österreich lebende Ausländer absolvieren hier
erfolgreich ihre Schulausbildung, arbeiten legal, sind gesetzestreu und haben
sich voll integriert, werden aber aufgrund eines geringfügigen Versehens
zu Illegalen und sollen Österreich verlassen, obwohl sie zu ihrem
Herkunftsland kaum oder gar keine Beziehungen mehr haben. In
diesen – wenigen – Härtefällen zeigt die
Bevölkerung durch ihr Eintreten für die Betroffenen, dass hier nicht
die vom Innenminister angekündigte sture Exekution des geltenden Rechts,
sondern ein Honorieren der eigenständigen Integrationsleistung gefragt
wäre und Abschiebungen auf kein Verständnis stoßen.
Durch eine Honorierung
herausragender Integrationsleistungen könnten derartige Härtefälle
vermieden werden ohne den Zweck des Fremdenrechts in irgendeiner Weise
auszuhöhlen oder einen zusätzlichen Zuwanderungsanreiz zu geben. Angesichts
einer vom Verfassungsgerichtshof angedrohten Legalisierung zehntausender
Asylwerber nur aufgrund überlanger Verfahren könnte damit auch
signalisiert werden, dass das bloße in die Länge Ziehen eines
Verfahrens nicht honoriert werden darf.
Die Antragsteller
halten es für wünschenswert, die wenigen Härtefälle durch
eine gesetzliche Einzelfallprüfung aufzufangen, die – ohne einen
Rechtsanspruch zu gewähren – nach folgenden Kriterien die
Legalisierung des Aufenthalts bzw. die Erteilung einer
Niederlassungsbewilligung für in Österreich voll integrierte
Ausländern ermöglicht:
1. Der
ausländische Staatsbürger hält sich bereits seit mehr als
fünf Jahren durchgehend in Österreich auf.
2. Er und
gegebenenfalls seine Familienangehörigen beherrschen die deutsche Sprache.
3. Er
verdient – wenn er arbeiten darf – den Lebensunterhalt
für sich und seine allenfalls in Österreich lebenden
Familienangehörigen mit legaler Arbeit bzw. hat das (negativ abgeschlossene)
Asylverfahren nicht mutwillig in Anspruch genommen oder verzögert.
4. Er ist
unbescholten und es liegen bei keiner Behörde Hinweise darauf vor, dass
das familiären Zusammenleben nicht den in Österreich geltenden Normen
entspricht.
5. Er kommt seinen Verpflichtungen gegenüber dem Staat z.B.
im Bereich der Steuerpflicht, der Beitragspflicht zur Sozialversicherung,
der Schulpflicht etc. grundsätzlich ordnungsgemäß nach.
6. Die Wohnsitzgemeinde und gegebenenfalls die Schule bzw. der
Arbeitgeber bestätigen die volle Integration in dem Sinn, dass der
Betreffende nicht Teil einer Parallelgesellschaft ist sondern z.B. durch
Mitarbeit und Mitgliedschaft in gemeinnützigen Vereinen, in denen
überwiegend Österreicher Mitglied sind, praktisch bewiesen hat,
dass er auch gewillt ist, sich am gesellschaftlichen Leben voll zu beteiligen
und dass er die gemeinsamen Werte der österreichischen Gesellschaft und
die österreichische Rechtsordnung kennt und vorbehaltlos akzeptiert
und auch gewillt ist, diese Haltung seinen Familienangehörigen
weiterzugeben.
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